Forensische Handydaten

28. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
VS4489
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Forensische Handydaten

Hallo!

Ich habe ein großes Problem in meiner Ehe und die Scheidung steht bevor. Mein Partner will mir die Schuld in die Schuhe schieben und sucht jetzt nach Beweisen. Ich fürchte, dass er sogar so weit geht und versuchen wird, die forensischen Daten meines Handys anzufordern. Meine Frage lautet daher, ist dies zulässig, bzw ist dies überhaupt möglich ohne Gerichtsbeschluss?. Weiß hier irgendwer etwas darüber?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125231 Beiträge, 40474x hilfreich)

Zitat (von VS4489):
Meine Frage lautet daher, ist dies zulässig

Klar, bekanntermaßen kann man ja fast alles fordern.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, Gesetze, Verordnungen, …) mit.
Falls dann keine Rechtsgrundlage erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.



Zitat (von VS4489):
bzw ist dies überhaupt möglich ohne Gerichtsbeschluss?

Kommt darauf an, welche Zugriffsberechtigungen er worauf konkret hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1489 Beiträge, 271x hilfreich)

Zitat (von VS4489):
Mein Partner will mir die Schuld in die Schuhe schieben und sucht jetzt nach Beweisen.
Das das Schuldprinzip bei Scheidungen in Deutschland schon lange, lange nicht mehr existiert ...

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34673 Beiträge, 5950x hilfreich)

Zitat (von VS4489):
Mein Partner will mir die Schuld in die Schuhe schieben und sucht jetzt nach Beweisen.
Bei der Scheidung geht es nicht um Schuhe oder Schuld oder Beweise.
Warum die Ehe gescheitert ist, ist fast immer völlig wurscht. Wenn sie gescheitert ist, wird sie vom Gericht geschieden.



Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125231 Beiträge, 40474x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Das das Schuldprinzip bei Scheidungen in Deutschland schon lange, lange nicht mehr existiert ...

Je nach Ehevertrag könnte das eventuell ein Problem sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ReBo123
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 5x hilfreich)

Was verstehst Du unter "forensischen Daten"? Wann das Handy in welcher Funkzelle eingeloggt war? Verbindungsnachweise? Oder auf dem Handy befindliche Daten?

Aber egal, was davon, wenn es Dein Handy ist, dann hat ihn das alles meines Erachtens nichts anzugehen. Eine Forderung aufstellen kann er immer, aber ich sehe keine Rechtsgrundlage, die Dich verpflichten würde, dieser Forderung auch nachzukommen. Aber selbst wenn Dein Handy auf Basis einer gerichtlichen, staatsanwaltschaftlichen oder polizeilichen Anordnung untersucht werden würde, wäre Dein Mann außen vor.

Signatur:

Ich bin juristischer Laie, meine Beiträge verstehen sich als Denkanstöße.

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