Kinderbetreuung und Wohngeld

28. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
Mabla
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kinderbetreuung und Wohngeld

Hallo,
ich habe einen Wohngeldantrag am Laufen und wurde aufgefordert, mir die Betreuung meines Kindes in meiner Wohnung von der Kindsmutter bestätigen zu lassen. Ich bin nun nicht grade erfreut darüber, auf die Unterschrift von anderen Personen zum Bezug von Sozialleistungen angewiesen zu sein, aber wenn es nötig ist...

Das ganze kommt, weil ich mein Kind als "Haushaltsmitglied" angegeben habe. Da sie manchmal 2, meist 3 Tage die Woche bei mir ist. Kindergeld bekomme ich nicht und aufgrund meines Nettogehalts von unter 1000€ wird mir ein Unterhaltsvorschuss gewährt. Ich war mir beim Beantragen nicht sicher ab wann ein Kind als "Haushaltsmitglied" zählt? Die Sachbearbeitung scheint da nun irgendwie darauf eingegangen zu sein. Allerdings kann ich dem Schreiben des Sozialamtes nicht entnehmen, ob ich auch auf konkrete Betreuungszeiten eingehen muss. Dort heißt es nur "Erklärung über die Betreuung des Kindes mit Unterschrift der Mutter".

Woanders habe ich gelesen, dass nur derjenige "betreut", wo der Lebensmittelpunkt des Kindes ist.

Dann würde mich noch interessieren, was für einen konkreten Einfluss eine Betreuung eines Kindes zum Beispiel 2 Tage/Woche auf die Höhe des WG haben könnte?


Und noch eine Frage :) die damit verbunden ist:
Das Sozialamt fordert einen Bescheid über "Leistungen aus der Berufsausbildungsbeihilfe".
Ich mache eine Ausbildung mit deutlich über 40 Jahren. Nach einem Telefonat hieß es, dass ich den Antrag auf BAB stellen soll und, sollte dieser abgelehnt werden, wäre das eben der Nachweis.
Für diesen Antrag wiederum, muss ich das Einkommen meiner Eltern inklusive Steuerbescheide einreichen.
Leider ist es aus persönlichen Gründen undenkbar diese Angaben von meinen Eltern zu bekommen.

Ich frage mich, ob ich nicht auch auf andere Art zu einer "Ablehnung" der BAB kommen kann. Da ich bereits ein abgeschlossenes Studium habe, wäre dies ja ein naheligender Grund. Allerdings finde ich keine Möglichkeit an einen "Antrag abgelehnt" zu kommen, ohne Einkommensnachweise der Eltern.

-- Editiert von User am 28. Oktober 2024 17:15

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33453 Beiträge, 17451x hilfreich)

Dann würde mich noch interessieren, was für einen konkreten Einfluss eine Betreuung eines Kindes zum Beispiel 2 Tage/Woche auf die Höhe des WG haben könnte? Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach drei Faktoren: Zahl der Haushaltsmitglieder, Miethöhe und Höhe des Gesamteinkommens. Eine Person mehr im Haushalt macht folglich einen Unterschied.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34686 Beiträge, 5950x hilfreich)

Zitat (von Mabla):
Das ganze kommt, weil ich mein Kind als "Haushaltsmitglied" angegeben habe.
Dein Kind ist für die Berechnung von Wohngeld kein Haushaltsmitglied.

Es gilt hier § 5 (4) WoGG.
https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__5.html

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3009 Beiträge, 974x hilfreich)

Zitat (von Mabla):
Nach einem Telefonat hieß es, dass ich den Antrag auf BAB stellen soll und, sollte dieser abgelehnt werden, wäre das eben der Nachweis.
Finde ich richtig, schließlich bist du Azubi und die haben eigentlich keinen Wohngeld-Anspruch.

Zitat (von Mabla):
Leider ist es aus persönlichen Gründen undenkbar diese Angaben von meinen Eltern zu bekommen.
Die Eltern sind zur Mitwirkung verpflichtet. Kommen sie dieser nicht nach, kann BAB ohne Anrechnung von Elterneinkommen als Vorausleistung beantragt werden.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34686 Beiträge, 5950x hilfreich)

Zitat (von Mabla):
Und noch eine Frage die damit verbunden ist:
Evtl. hat das Sozialamt nicht auf dein Alter geachtet?
Wieso ist das Sozialamt involviert?

Es bleibt für Wohngeld mW aber bei ---> 1 Haushaltsmitglied.
Das *Umgangs*-Kind zählt nicht als 2. Haushaltsmitglied.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Mabla
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Die Eltern sind zur Mitwirkung verpflichtet. Kommen sie dieser nicht nach, kann BAB ohne Anrechnung von Elterneinkommen als Vorausleistung beantragt werden.

Ich weiß, dass die Eltern Pflichten haben und ich dann Sachen einklagen müsste. Es ist auch kein schwieriges Verhältnis. Es ist eher so, dass ich mich nicht mehr als "Kind", dass einen Unterhalt der Eltern bezieht, sehe. Es kann sein, dass meine Eltern finanziell gut da stehen und ich werde einen Teufel tun und ihnen etwas von ihrem wohlverdienten Verdienst abzuzwacken. Ich weiß nicht wie ich es sagen soll, aber ich bin zu alt für Unterhalt ;) - das ist natürlich alles mein Problem.

Ich hatte nur gehofft, dass es ein Konzept oder eine Möglichkeit für Auszubildende gibt, die das Elternhaus, bzw. Teen- und Twenalter einfach so lange hinter sich gelassen haben, so dass sie nicht mehr in die "Unterhalt durch Eltern" Sache zurück gehen müssen, um einen Zuschuss zu bekommen. Sonst muss ich wohl in den sauren Apfel beißen und auf Zuschüsse verzichten.


Zitat (von Anami):
Evtl. hat das Sozialamt nicht auf dein Alter geachtet?
Wieso ist das Sozialamt involviert?

Auf dem Antwortschreiben zum Wohngeldantrag steht als Absender "Fachamt Soziales Wohngeldstelle" ;)
Wird wohngeld nicht normalerweise beim Sozialamt bantragt?

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34686 Beiträge, 5950x hilfreich)

Zitat (von Mabla):
Wird wohngeld nicht normalerweise beim Sozialamt bantragt?
Nö, aber wenn bei euch die kommunale Organisation so ist, dann war das richtig.

Evtl. hat das Sozialamt nicht auf dein Alter geachtet? Sondern nur deine Azubi-Vergütung gecheckt?

Das, was du hier zu deiner Familiensituation schildert, kannst du in Kurzform der Wohngeldstelle mitteilen.
Und du kannst es auch zum Antrag auf BAB ergänzend mitteilen. Evtl. bekommst du BAB statt Wohngeld.

Wie hoch wäre das Wohngeld für dich allein?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3009 Beiträge, 974x hilfreich)

Zitat (von Mabla):
Ich weiß, dass die Eltern Pflichten haben und ich dann Sachen einklagen müsste.
Hat keiner geschrieben, dass du etwas einklagen musst oder müsstest.

Zitat (von Mabla):
Ich weiß nicht wie ich es sagen soll, aber ich bin zu alt für Unterhalt
Das könnte durchaus eine zutreffende Einschätzung zum Unterhalt sein. Einen zivilrechtlichen Unterhaltsanspruch würdest deshalb auch weder du noch die BAB Stelle realistisch durchsetzen können.

Wenn du einen Vorausleistungsantrag stellst, wäre das hier deshalb sehr wahrscheinlich eine Ausfallleistung, die die Behörde nicht zurückholen kann. Gegen die Forderung verteidigen müssen sich die Eltern aber dann ggf. selbst. Im Unterhaltsbereich an sich nichts besonderes, da es zahlreiche Konstellationen gibt, in denen Gelder (sozialrechtlich) ausgezahlt werden müssen, aber die Rückgriffsmöglichkeiten (zivilrechtlich) nicht oder nicht mehr existieren.

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#8
 Von 
Mabla
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wie hoch wäre das Wohngeld für dich allein?

Also Laut dem BMWSB - Wohngeldrechner 323€ ... kommt mir etwas viel vor :)

Der BAB Rechner des Arbeitsamtes hat mir allerdings "eine monatliche Berufsausbildungsbeihilfe von 79,00 Euro." errechnet. Auch wenn ich beim Elterneinkommen testweise 0€ angegeben habe. Ich weiß natürlich nicht genau wie da die Berechnung verläuft. Da wurde ich auch nicht nach dem Wohnort gefragt. Der Bedarf mit Wohnsitz in München ist sicher ein anderer als Wohnsitz in Gräfenhainichen.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39742 Beiträge, 14196x hilfreich)

BAB ist doch was ganz anderes als Wohngeld. Es wird anders gerechnet, die Voraussetzungen sind andere. Allerdings ist es so, dass reine Sozialleistungen wie etwa Wohngeld und Bürgergeld nur dann zu leisten sind, wenn nicht andere vorrangige Ansprüche bestehen. Und wenn diese vorrangigen Ansprüche befriedigt werden, scheiden die reinen Sozialleistungen aus. Das haben wir bei BaföG-Leistungen, um mal ein Beispiel zu nennen.

Azubi-Entlohnung + BAB (sofern ein Anspruch besteht) dürften dann Wohngeld ausschließen. Wenn kein BAB-Anspruch besteht, dann käme Wohngeld in Betracht. Die Eltern scheinen wegen des Alters des Azubis ja aus der Unterhaltspflicht raus zu sein. Ein solcher Anspruch besteht nämlich nur, wenn sich die Ausbildung (relativ) zügig an den schulischen Abschluss anschließt. Und da kommt es auch nicht auf das Einkommen der Eltern an. Das spielt doch erst eine Rolle, wenn ein theoretischer Anspruch dem Grunde nach besteht. Aber hier kommen wir ja wohl schon deshalb gar nicht zum rechnen, weil kein Grund mehr da ist.

wirdwerden

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#10
 Von 
Mabla
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok ich habe noch mal kurz recherchiert und kann nachvollziehen, dass die Unterhaltspflicht höchst wahrscheinlich nicht mehr besteht. Im Online-Antrag (über das Portal der Arbeitsagentur) kann ich allerdings nirgendwo so etwas wie "ergänzende" Angaben machen. Es bleibt ja auch eigentlich dabei, dass ich vor allem eine "Ablehnung" der BAB möchte ;)

Was den Untererschied von errechneten 79€ (BAB) und 323€ (Wohngeld)... naja klar errechnet sich das aus unterschiedlichen Blickpunkten, aber so ein signifikanter Unterschied? Es geht ja doch irgendwie immer um den Bedarf und wie weit das Einkommen davon entfernt ist? Aber okay, sei's drum :)

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34686 Beiträge, 5950x hilfreich)

Zitat (von Mabla):
Es bleibt ja auch eigentlich dabei, dass ich vor allem eine "Ablehnung" der BAB möchte
Du müsstest zuerst einen Antrag stellen. Und das geht auch heutzutage noch mit Papier und Stift und ...per Post auf den Weg...Da sind weitere Angaben für diese besondere Situation leicht aufzuführen.
Dann hat die BAB-Stelle zu bescheiden.
BAB wäre eine Leistung aus einem aus einem ganz anderen Topf als Wohngeld. Nicht aus anderen Blickpunkten.
Zitat (von Mabla):
kommt mir etwas viel vor
Das mag sein. Du kannst gern mit dem anderen Rechner und deinen Daten gegenchecken. Beide rechnen iaR sehr präzise.
Wenn du nun noch deine Bruttokaltmiete verrätst, kann man hier nachrechnen, was es als Mietzuschuss gäbe...oder nicht.

https://www.smart-rechner.de/wohngeld/rechner.php

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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