Haus Schenkung an Erbe Mieteinnahme-Nießbrauch Pflegeheim Sozialamt

28. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
WWW-Schizo
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 34x hilfreich)
Haus Schenkung an Erbe Mieteinnahme-Nießbrauch Pflegeheim Sozialamt

Hallo,
ich habe eine Frage, wie die Sozialämter folgendes bewerten würden:

Ein Mehrfamilienhaus mit 1 Mieter soll an den Erben geschenkt werden.
In dem Mehrfamilienhaus wohnt der Schenkende, als auch der Erbende.
Der Kaltmietenanteil des Mieters soll jedoch weiterhin per Nießbrauchrecht an den Schenkenden gehen und zwar nur solange, wie dieser den Hauptwohnsitz im Mehrfamilienhaus hat.
Im Falle eines Wechsels in ein Pflegeheim, soll mit dieser Klausel diese Mieteinnahme wegfallen.
Die Frage ist ob die Hauptwohnsitz-Klausel rechtlich später gegenüber dem Sozialamt Bestand hat und nicht ignoriert werden kann seitens des Sozialamtes.
Die Gefahr besteht das seitens des Sozialamtes diese Klausel als "nichtig" erachtet wird und ignoriert wird.

Wie ist eure Meinung hierzu?

-- Editiert von User am 28. Oktober 2024 18:20

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1 Antwort
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#1
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(705 Beiträge, 469x hilfreich)

Vermutlich ist Ihnen entfallen, dass Sie diese Frage früher schon gestellt haben (und beantwortet bekommen haben) - bei Unklarheiten also bitte den alten Thread fortsetzen. Der Doppelpost hier wird geschlossen.

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