Nicht arbeitsfähig durch psychische Erkrankungen

29. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
Sabinepl
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nicht arbeitsfähig durch psychische Erkrankungen

Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig mit meinem Fall.

Ich bin 19, lebe Zuhause und habe keine Ausbildungen oder sonstiges und noch nie gearbeitet.

Ich weiß leider überhaupt nicht bei welchem Amt ich mich melden muss um in irgend einer Form Geld zu bekommen oder krankenversichert zu bleiben.
Beim Jobcenter konnte mir auch nicht weitergeholfen werden.

Ich bin seit Jahren in Therapie und wurde von meinem Psychiater damals für die Schule auch immer krankgeschrieben.

Ich kann momentan keine 3 Stunden täglich, mehrmals die Woche, arbeiten.

Ich hoffe ich finde hier Anhaltspunkte für meine Situation.

Danke

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34815 Beiträge, 5961x hilfreich)

Zitat (von Sabinepl):
Ich bin 19, lebe Zuhause
Bei deinen Eltern?
Zitat (von Sabinepl):
Ich weiß leider überhaupt nicht bei welchem Amt ich mich melden muss um in irgend einer Form Geld zu bekommen oder krankenversichert zu bleiben.
Wovon hast du bisher gelebt?

Du müsstest etwas mehr preisgeben, damit man besser antworten kann.
Was hat das Jobcenter dir geschrieben?

- In psychiatrischer Therapie zu sein, bedeutet NICHT, dass man *gar nicht arbeiten* kann.
- Auch ohne Schulabschluss darf man *arbeiten*.
- Was bedeutet ---momentan--?
- Wie lange hat der Psychiater dich arbeitsunfähig geschrieben?

Zitat (von Sabinepl):
Ich kann momentan keine 3 Stunden täglich, mehrmals die Woche, arbeiten.
Das müsste ein Amtsarzt feststellen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3836 Beiträge, 620x hilfreich)

Zitat (von Sabinepl):
Ich kann momentan keine 3 Stunden täglich, mehrmals die Woche, arbeiten.

Wer hat das festgestellt?
Meistens wird doch eine Reha empfohlen, um das Leistungsvermögen festzustellen.
Melden Sie sich doch mal bei der Agentur für Arbeit, deren Berater wissen vermutlich einen Weg.
Häufig ist es doch so, dass bei solchen Erkrankungen eine gewisse Abwechslung sinnvoll ist.
Es muss nicht gleich eine Vollzeitstelle gedacht werden, aber stundenweise gäbe es vermutlich einen Weg.
Einen Versuch wäre es wert.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sabinepl
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Ich lebe bei meiner Mutter mit meinen Geschwistern.
Seit 3 Jahren arbeitet meine Mutter, davor haben wir Bürgergeld bezogen.
Jetzt bekomme ich ja auch kein Kindergeld mehr.

Damals als meine Mutter noch nicht gearbeitet hatte und wir mit dem Jobcenter zu tun hatten, war eine Angestellte einer Abteilung für Jugendliche „wie mich" zuständig.
Dort hatte ich auch Formulare ausgefüllt für den ärztlichen Dienst.
Leider hat die besagte Angestellte sich aber nicht wirklich drum gekümmert und als meine Mutter anfing zu arbeiten waren wir ja dann raus beim
Jobcenter.

Mein Psychiater hat mich immer krankgeschrieben wenn ich einen Nachweis brauchte. Die 10. klasse habe ich 2 mal wiederholen dürfen wegen meines psychischen Zustandes, habe sie leider dennoch nicht geschafft da ich am ende, bzw. das ganze Jahr dann nicht in der Lage war überhaupt die Schule zu besuchen.
Ich hatte am Ende halt zunehmend Panikattacken bekommen und daher war es auch klar das ich mir nicht vorstellen könnte zu arbeiten, das hatte mir mein Psychiater auch so bestätigt und beurteilt.

Beim Jobcenter war ich ja vor ein paar Monaten und dort wurde mir gesagt ich sei völlig falsch weil ich nicht arbeitsfähig bin :(

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125539 Beiträge, 40498x hilfreich)

Zitat (von Sabinepl):
dort wurde mir gesagt ich sei völlig falsch weil ich nicht arbeitsfähig bin

Unter Umständen hat man Dich da schlicht veräppelt.

Da würde ich einen entsprechenden Antrag stellen, schriftlich mit Zustellnachweis. Am besten noch morgen, dann zählt der Oktober noch mit.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17449 Beiträge, 9584x hilfreich)

Zitat (von Sabinepl):
Ich weiß leider überhaupt nicht bei welchem Amt ich mich melden muss um in irgend einer Form Geld zu bekommen oder krankenversichert zu bleiben.
Beim Jobcenter konnte mir auch nicht weitergeholfen werden.

Sie werden sich ans Sozialamt wenden müssen.
[link=https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialhilfe/Grundsicherung-im-Alter-und-bei-Erwerbsminderung/grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung-art.html]https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialhilfe/Grundsicherung-im-Alter-und-bei-Erwerbsminderung/grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung-art.html
[/link]

Allerdings werden Sie eine "Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung" brauchen.
So lange Sie die nicht haben, wird Ihre Mutter Sie weiter unterhalten müssen.
Wenn Ihre Mutter das nicht kann, muss Ihre Mutter evtl. zusätzlich Wohngeld oder Bürgergeld beantragen.

Zitat (von Sabinepl):
Mein Psychiater hat mich immer krankgeschrieben wenn ich einen Nachweis brauchte.

Das ist das Problem.
Wenn Sie selbst arbeitsfähig wären (mindestens 3h/Tag und 15h/Woche) dann könnten Sie selbst Bürgergeld beantragen (ob das dann bewilligt würde, steht auf einem anderen Blatt).
Wenn Sie dauerhaft erwerbsunfähig wären, könnten Sie auch selbst Sozialleistungen beantragen (mit guten Aussichten).
Aber so ist es "nicht Fisch und nicht Fleisch".
Das Jobcenter sieht Sie als nicht arbeitsfähig und das Sozialamt wahrscheinlich noch nicht als dauerhaft erwerbsunfähig an.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17449 Beiträge, 9584x hilfreich)

Nachtrag:

Zitat (von Sabinepl):
Ich weiß leider überhaupt nicht bei welchem Amt ich mich melden muss um in irgend einer Form Geld zu bekommen oder krankenversichert zu bleiben.

So lange Sie kein eigenes Einkommen haben, können Sie bei Ihrer Mutter kostenlos mitversichert werden in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Nur falls Ihre Mutter privat versichert sein sollte, hätten Sie ein Problem.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6571 Beiträge, 1543x hilfreich)

Zitat (von Sabinepl):
Ich weiß leider überhaupt nicht bei welchem Amt ich mich melden muss um in irgend einer Form Geld zu bekommen oder krankenversichert zu bleiben.
Beim Jobcenter konnte mir auch nicht weitergeholfen werden.

Ich bin seit Jahren in Therapie und wurde von meinem Psychiater damals für die Schule auch immer krankgeschrieben.

Dann ab zum Sozialamt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34815 Beiträge, 5961x hilfreich)

Zitat (von Sabinepl):
Beim Jobcenter war ich ja vor ein paar Monaten und dort wurde mir gesagt ich sei völlig falsch weil ich nicht arbeitsfähig bin
Das ist ja wirklich schon lange her. Vermutlich hast du das falsch verstanden.
Ich sehe es so:
Wenn deine Mutter seit 3 Jahren genug verdient, dann wird sie dich noch weiterhin unterhalten müssen.
d.h. es gibt für dich nichts vom JC und auch nichts vom Sozialamt.
Deine Mutter könnte Wohngeld als Mietzuschuss beantragen.

Wenn du dich jetzt als --arbeit-und ausbildungssuchend-- beim Jobcenter anmeldest, wirst du eine schriftliche Antwort erhalten. Eine Bestätigung, aber kein Geld.
---deine Mutter kann dieses Schreiben mit einem Kindergeld Antrag an die Familienkasse schicken, damit sie für dich wenigstens zunächst wieder Kindergeld bekommt.

Das mit der *Krankschreiberei* sollte dein Psychiater mal lassen. Das hilft dir momentan nicht.
Evtl. bringt auch die jahrelange Therapie nichts.
Ist das eine LERNtherapie ??
Wer erhebliche Lernprobleme hat, und mit der 9.Klasse die Schule beendet, ist nicht ---erwerbsunfähig--.

Es geht also um den Unterschied zwischen Arbeits-Unfähigkeit und Erwerbs-Unfähigkeit.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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