Eigenbelegnummer

29. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
a2s3
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenbelegnummer

Guten Tag.
Eine Antwort auf diese Frage habe ich weder bei google.de noch hier im Forum gefunden.

Ich bin ein Kleinunternehmer und will jetzt etwas abschreiben, was ich ohne Rechnung gekauft habe. Dafür will ich ein Eigenbeleg schreiben.
Jetzt die Frage:
Soll ich bei den Eigenbelegen wieder bei 1 anfangen und dann fortfahren oder sollen sich die Eigenbelege mit den Rechnungen die ich ausstelle sich vermischen? Also wenn ich z.B die Rechnungen mit den Nummern 1,2,3,4 ausgestellt habe, dann kommt der Eigenbeleg mit der Nummer 5 und dann kommen ab der 6 wieder meine Rechnungen?

Danke im Voraus, a2s3

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125156 Beiträge, 40464x hilfreich)

Zitat (von a2s3):
sollen sich die Eigenbelege mit den Rechnungen die ich ausstelle sich vermischen

Blos nicht.


Bei uns haben die Eigenbelge z.B. die Nummer EB/JJJJ/laufende Nummer, die Rechnungen RG/JJJJ/Ordnungsnummer/laufende Nummer.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8113 Beiträge, 1673x hilfreich)

Rechnungsnummer und Eigenbelegsnummer mischen - nein. Da hat Harry van Sell recht.

Ich nehme die Belegnummer des Buchungsvorganges bei solchen Belegen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
a2s3
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank!
Auch für die Tipps der Belegnummer mit EB, JJJ, laufende Nummer und dem Buchungsvorganges als Belegnummer.

Klingt beides plausibel und ich werde mich für eins davon entscheiden!

Liebe Grüße, a2s3

0x Hilfreiche Antwort

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