Zählen Lebensversicherungen zur Erbmasse und wie finde ich heraus ob eine vorhanden war?

30. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
Kamur
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 10x hilfreich)
Zählen Lebensversicherungen zur Erbmasse und wie finde ich heraus ob eine vorhanden war?

Hallo,

ich versuche gerade herauszufinden wie man verschiedene nicht offensichtliche Vermögenswerte in einem Erbfall erfahren kann (wenn dann ein Ernschein vorliegt, ist bisher nur beantragt). Mein Anwalt ist eine Niete und völlig fantasielos, will ihn aber nicht wecheln weil das zuviel Aufwand wäre. Der Erlasser ist 500 km von mir weg verstorben und der Anwalt ist vor Ort.

Es gibt nur zwei Erben und die gesetzliche Erbfolge mit 50/50 gilt dann. Meine Stiefmutter ist allerdings das Gegenteil von auskunftsbereit.

Zählt eine Lebensversicherung zur Erbmasse oder erhält der Begünstigte die Versicherungssumme zusätzlich zur gesetzlichen Erbfolge?

Versicherungsunternehmen gibt es ja viele, wie kann man herausfinden, ob jemand eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, gibt es eine zentralle Stelle dafür?

Sagt mir die Schufa, welche Bankkonten es gegeben hat und muss ich dann persönlich zu jeder Bank fahren, um von denen Auskünfte zu erhalten oder geht das heutzutage auch einfacher?

Mir fällt bestimmt noch mehr ein, aber das war es vorläufig mal.

Gruß

Testament oder Erbe?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48534 Beiträge, 17112x hilfreich)

Zitat (von Kamur):
Zählt eine Lebensversicherung zur Erbmasse oder erhält der Begünstigte die Versicherungssumme zusätzlich zur gesetzlichen Erbfolge?

Eine Lebensversicherung fällt nicht in die Erbmasse.

Zitat (von Kamur):
wie kann man herausfinden, ob jemand eine Lebensversicherung abgeschlossen hat,

Nach meiner Kenntnis gar nicht.

Zitat (von Kamur):
Sagt mir die Schufa, welche Bankkonten es gegeben hat

Nein, die Information bekommt man bei Vorlage eines Erbscheins jedoch über die Bankenverbände.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125539 Beiträge, 40497x hilfreich)

Zitat (von Kamur):
wie kann man herausfinden, ob jemand eine Lebensversicherung abgeschlossen hat

In dem man bei jeder Versicherung unter Vorlage entsprechender Legitimation nachfragt.
Man kann auch mal in die Kontoauszüge schauen, ob sich da Beitragszahlungen finden.



Zitat (von Kamur):
gibt es eine zentralle Stelle dafür?

Das wäre mir neu.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34815 Beiträge, 5961x hilfreich)

Zitat (von Kamur):
wenn dann ein Ernschein vorliegt, ist bisher nur beantragt
Du beschäftigst dich schon länger mit diesem Erbfall.
Mindestens seit Juli 24 gehst du davon aus, dass du pflichtteilsberechtigt bist.
Für wen hast du einen Erbschein beantragt?

Zu weiteren Fragen, die dir evtl. einfallen--- gibts evtl. schon Antworten im Forum?

https://www.123recht.de/user.asp?user=Kamur

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6571 Beiträge, 1543x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat (von Kamur):
Zählt eine Lebensversicherung zur Erbmasse oder erhält der Begünstigte die Versicherungssumme zusätzlich zur gesetzlichen Erbfolge?


Eine Lebensversicherung fällt nicht in die Erbmasse.

Das ist so pauschal nicht richtig. Siehe z.B. https://www.ergo.de/de/rechtsportal/testament-und-erbrecht/todesfall-des-erblassers/lebensversicherung-teil-der-erbschaft

(Nur der Vollständigkeit halber angemerkt, im beschriebenen Fall spielt es keine Rolle.)

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6571 Beiträge, 1543x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Du beschäftigst dich schon länger mit diesem Erbfall.
Mindestens seit Juli 24 gehst du davon aus, dass du pflichtteilsberechtigt bist.
Für wen hast du einen Erbschein beantragt?

Nimmt man das Pflichtteil in Anspruch, ist man kein Erbe.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34815 Beiträge, 5961x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Nimmt man das Pflichtteil in Anspruch, ist man kein Erbe.
Richtig.
Deshalb: Für wen hat der TE den Erbschein beantragt?
Im beschriebenen Fall weiß man weder, wer Erbe noch wer pflichtteilsberechtigt ist, schon gar nicht, ob es Lebensversicherungen gibt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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