Ist das Aussage gegen Aussage

30. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
EineFrageKurz
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist das Aussage gegen Aussage

Angenommen jemand klaut in einem Laden und wird beim Ausgang von 3 Mitarbeitern aufgehalten und aufgefordert das Diebesgut zurückzugeben und wird mit der Aussage "kommen sie nie wieder hier her" gehen gelassen.

Nach paar Monaten kommt er wieder in den Laden und klaut wieder aber wird nicht auf direkter tat erwischt aber die Kamera nimmt ihn auf.

Nach einigen Monat bekommt er einen Brief vom Staatsanwalt das ihm Diebstahl und Hausfriedensbruch vorwirft.

Kann die Person wirklich für Hausfriedensbruch verurteilt werden ? Reicht ein mündliches Hausverbot ? Die Person leugnet natürlich das er ein Hausverbot bekommen habe. Reicht die Aussage der Mitarbeiter das sie eins mündlich verhängt haben für eine Verurteilung ? Ist doch Aussage gegen Aussage

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
EineFrageKurz
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Und dürfen einfache Mitarbeiter überhaupt ein Hausverbot erteilen ?

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#2
 Von 
Roboter3000
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Wieso nicht? Das darf nicht nur der Prokurist sondern auch Janette an der Kasse

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2143 Beiträge, 1219x hilfreich)

Zitat (von EineFrageKurz):
Kann die Person wirklich für Hausfriedensbruch verurteilt werden ?
Ja.
Zitat (von EineFrageKurz):
Reicht ein mündliches Hausverbot ?
Ja.
Zitat (von EineFrageKurz):
Reicht die Aussage der Mitarbeiter das sie eins mündlich verhängt haben für eine Verurteilung ?
Ja.
Zitat (von EineFrageKurz):
Ist doch Aussage gegen Aussage
Aber drei gegen eine...als Richter muss man mindestens bis drei zählen können, Jurastudium wird auch gerne gesehen.
Zitat (von EineFrageKurz):
Und dürfen einfache Mitarbeiter überhaupt ein Hausverbot erteilen ?
Der besondere Mitarbeiter, dessen einzige Aufgabe die Erteilung von Hausverboten ist, war in Urlaub.

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8122 Beiträge, 1674x hilfreich)

Zitat (von EineFrageKurz):
Ist doch Aussage gegen Aussage


Nö ist es nicht. Und "Aussage gegen Aussage" existiert auch nicht.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
EineFrageKurz
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay alles klar.
Ich hab gedacht nur der Eigentümer hat Hausrecht

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 186x hilfreich)

Ja, es ist Aussage gegen Aussage, sofern nicht noch weitere Beweise vorliegen, bzw. 3 Aussagen gegen eine.

Zitat (von EineFrageKurz):
Reicht ein mündliches Hausverbot ? Die Person leugnet natürlich das er ein Hausverbot bekommen habe


Was heißt hier "natürlich"? Dass ein Hausverbot ausgesprochen wurde, muss bewiesen werden, inwiefern ein möglicher Prozess ausgehen würde, lässt sich ohne alle Details nicht wirklich vorhersagen.

Das Risiko dürfte hier aber sehr hoch sein, falls es zu einer Verurteilung kommt, wird sicher auch die mangelnde Einsicht im Strafmaß berücksichtigt werden.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39713 Beiträge, 14194x hilfreich)

Der Eigentümer darf aber die Ausübung seiner Rechte auf Mitarbeiter oder wen auch immer delegieren. Das ist eine Frage der internen Organisation des Betriebes. Und "Aussage gegen Aussage" gibt es nicht. Das Gericht wird in freier Beweiswürdigung klären, was Sache ist. Bei Täter und Zeugen haben wir - abgesehen davon - doch immer so eine Situation.

wirdwerden

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#8
 Von 
EineFrageKurz
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Abgesehen von der Aussage der 3 Mitarbeiter gibt es keinen anderen Anhaltspunkt das ein Hausverbot ausgesprochen wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2044 Beiträge, 433x hilfreich)

Zitat (von EineFrageKurz):
Abgesehen von der Aussage der 3 Mitarbeiter gibt es keinen anderen Anhaltspunkt das ein Hausverbot ausgesprochen wurde.

Nun ja, Du dürftest lügen, dass sich die Balken biegen.

Den Zeugen drohen beim Lügen empfindliche Strafen.
Zudem dürften die gar kein Interesse daran haben, etwas Falsches auszusagen.

Was meinst Du, wie der Richter den Wahrheitsgehalt der einzelnen Aussagen würdigt?

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
EineFrageKurz
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Das was du sagst macht schon Sinn.
Aber kann ein Richter echt jemanden nur aufgrund von Aussagen anderer verurteilen ?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 186x hilfreich)

Zitat (von EineFrageKurz):
Abgesehen von der Aussage der 3 Mitarbeiter gibt es keinen anderen Anhaltspunkt das ein Hausverbot ausgesprochen wurde.


Aber man wurde ja schon mal beim Diebstahl dort erwischt, dort wird es vermutlich auch Kamera-Aufnahmen oder vielleicht anderweitig Beweise geben. Bei einem Diebstahl gibt es i.d.R. immer ein Hausverbot, zudem gibt es ja 3 neutrale Zeugen, also das mit dem Hausverbot ist ja somit schon sehr glaubwürdig.

Man müsste eben Akteneinsicht nehmen, bzw. die Erfolgschancen einen Anwalt beurteilen lassen, aber meiner Ansicht nach dürften die Chancen hier äußerst gering sein.

-- Editiert von User am 30. Oktober 2024 11:06

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125179 Beiträge, 40466x hilfreich)

Zitat (von EineFrageKurz):
Kann die Person wirklich für Hausfriedensbruch verurteilt werden ?

Durchaus, ja
Sie kann sogar für alle begangenen Straftaten verurteilt werden.



Zitat (von EineFrageKurz):
Reicht ein mündliches Hausverbot ?

Die Schriftform ist nicht erforderlich.



Zitat (von EineFrageKurz):
Die Person leugnet natürlich das er ein Hausverbot bekommen habe.

Logisch.
Kann aber kontraproduktiv sein.



Zitat (von EineFrageKurz):
Ist doch Aussage gegen Aussage

Zitat (von CarstenF):
Ja, es ist Aussage gegen Aussage

Nö, denn Aussage gegen Aussage existiert nicht. Das ist nur ein Märchen, das nicht aussterben will.
So wie das "Eltern haften für ihre Kinder".

Hier haben wir die Aussage des Täters der lügen darf das sich die Balken biegen, gegen 3 Zeugen denen bei falscher Aussage empfindliche Strafen drohen (die Justiz ist da auch sehr intolerant).
Die Tendenz der Glaubwürdigkeit kann man da auch ohne hellseherischer Fähigkeiten vorhersehen.



Zitat (von CarstenF):
Was heißt hier "natürlich"

Weil es das Grundrecht eines jeden Täters ist, zu lügen um sich zu entlasten. Für den Täter ist das auch straffrei, sofern er dabei keine andren Straftaten begeht.



Zitat (von EineFrageKurz):
Reicht die Aussage der Mitarbeiter das sie eins mündlich verhängt haben für eine Verurteilung ?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.



Zitat (von EineFrageKurz):
Aber kann ein Richter echt jemanden nur aufgrund von Aussagen anderer verurteilen ?

https://www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/familie-zieht-voreuropaeisches-gericht-art-283315
https://www.merkur.de/welt/unschuldig-in-haftfreispruch-fuer-genditzki-rechtskraeftig-zr-92403703.html
Ilona Haslbauer und Gustl Mollath sind weitere Fälle …


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33447 Beiträge, 17448x hilfreich)

Richter verurteilen dauernd Leute "nur wegen der Aussagen anderer", weswegen die Frage nachgerade albern ist. Wie oben schon erwähnt, ist das ganze Gerede über " Aussage-gegen-Aussage" schlichter Quatsch.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8122 Beiträge, 1674x hilfreich)

Zeugen können vereidigt werden. Dann ist Lügen eher kontraproduktiv, denn es drohen dem zeugen empfindliche Konsequenzen.

Warum sollten also 3 Mitarbeiter - die sicherlich auch unabhängig befragt werden - Lügen?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17403 Beiträge, 9568x hilfreich)

Zitat (von EineFrageKurz):
Aber kann ein Richter echt jemanden nur aufgrund von Aussagen anderer verurteilen ?

Aussagen von anderen nennt man "Zeugenbeweis".
Der Zeugenbeweis hat im deutschen Recht einen hohen Stellenwert.
Ein Zeuge gilt grundsätzlich erstmal als glaubwürdig, wenn es keinen besonderen Grund gibt weshalb die Zeugen lügen sollten.
Hier gibt es sogar drei Zeugen. Und ein Grund, weshalb die Zeugen lügen sollten, ist nicht ersichtlich. Eine Lüge bringt den Zeugen keinen Vorteil, sondern im Gegenteil: Den Zeugen droht eine Strafe, es droht Jobverlust, ...
Wenn ein Angeklagter eine Zeugenaussage (oder sogar drei davon) anzweifeln will, muss er einen nachvollziehbaren Grund bringen, weshalb die Zeugen lügen sollten.
Demgegenüber steht die Aussage des Angeklagten. Der darf zum einen Lügen, um sich selbst zu verteidigen. Andererseits hat er auch einen Grund zu lügen, nämlich um der Strafe zu entgehen.
Bei der Glaubwürdigkeitsabwägung "drei Zeugen mit übereinstimmenden Aussagen" gegen "ein Angeklagter" braucht man nicht viel Phantasie, um zu wissen, wem das Gericht glaubt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6539 Beiträge, 1537x hilfreich)

Zitat (von EineFrageKurz):
Kann die Person wirklich für Hausfriedensbruch verurteilt werden ?

Selbstverständlich.
Zitat:
Reicht ein mündliches Hausverbot ?

Ja.
Zitat:
Die Person leugnet natürlich das er ein Hausverbot bekommen habe. Reicht die Aussage der Mitarbeiter das sie eins mündlich verhängt haben für eine Verurteilung ?

Ja, das reicht grundsätzlich völlig aus. Es würde grundsätzlich auch ausreichen, wenn es nur ein Mitarbeiter gewesen wäre.

Zitat:

Ist doch Aussage gegen Aussage

Ein rechtliches Prinzip "Aussage gegen Aussage" gibt es nicht. Das Gericht ist weitestgehend frei in seiner Beweiswürdigung, es kann eine Aussage für glaubwürdig halten und eine andere für unglaubwürdig.

Da Supermärkte und andere Einzelhandelsgeschäften üblicherweise gegen erwischte Ladendiebe ein Hausverbot verhängen (meist auf ein bis zwei Jahre zeitlich beschränkt), ist es absolut glaubwürdig, daß gegen den Ladendieb ein Hausverbot verhängt worden ist, dagegen ziemlich unglaubwürdig, daß keines verhängt worden sein soll.

Wenn nun auch noch gleich drei Ladenmitarbeiter aussagen, es sei ein Hausverbot erlassen worden, dann wird das Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit diesen Aussagen glauben schenken.

Worüber man eher streiten könnte wäre die Frage, ob "kommen sie nie wieder hier her" ausreichend deutlich ist, um als Hausverbot verstanden werden zu müssen.
Allerdings hängen in Supermärkten häufig Schilder, die darauf hinweisen, daß gegen erwischte Ladendiebe ein Hausverbot verhängt wird. Da könnte man dann sicher argumentieren, daß der Betreffende das als Hausverbot verstehen konnte.

Die Strafe für Diebstahl ist aber eh höher als für Hausfriedensbruch. Insofern macht der den Kohl kaum fett.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6539 Beiträge, 1537x hilfreich)

Zitat (von EineFrageKurz):
Und dürfen einfache Mitarbeiter überhaupt ein Hausverbot erteilen ?

Selbstverständlich, wenn sie von der Geschäftsführung dazu ermächtigt worden sind. Wovon man ausgehen kann.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6539 Beiträge, 1537x hilfreich)

Zitat (von EineFrageKurz):
Ich hab gedacht nur der Eigentümer hat Hausrecht

Und der Kaufmann (Supermarkt) hat Handelsgehilfen, die in seinem Namen tätig werden. Sonst könnte man ja auch nur Waren kaufen, wenn der Geschäftsführer persönlich den Kaufvertrag abschließt...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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