Angenommen jemand klaut in einem Laden und wird beim Ausgang von 3 Mitarbeitern aufgehalten und aufgefordert das Diebesgut zurückzugeben und wird mit der Aussage "kommen sie nie wieder hier her" gehen gelassen.
Nach paar Monaten kommt er wieder in den Laden und klaut wieder aber wird nicht auf direkter tat erwischt aber die Kamera nimmt ihn auf.
Nach einigen Monat bekommt er einen Brief vom Staatsanwalt das ihm Diebstahl und Hausfriedensbruch vorwirft.
Kann die Person wirklich für Hausfriedensbruch verurteilt werden ? Reicht ein mündliches Hausverbot ? Die Person leugnet natürlich das er ein Hausverbot bekommen habe. Reicht die Aussage der Mitarbeiter das sie eins mündlich verhängt haben für eine Verurteilung ? Ist doch Aussage gegen Aussage
Ist das Aussage gegen Aussage
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Und dürfen einfache Mitarbeiter überhaupt ein Hausverbot erteilen ?
Wieso nicht? Das darf nicht nur der Prokurist sondern auch Janette an der Kasse
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Ja.ZitatKann die Person wirklich für Hausfriedensbruch verurteilt werden ? :
Ja.ZitatReicht ein mündliches Hausverbot ? :
Ja.ZitatReicht die Aussage der Mitarbeiter das sie eins mündlich verhängt haben für eine Verurteilung ? :
Aber drei gegen eine...als Richter muss man mindestens bis drei zählen können, Jurastudium wird auch gerne gesehen.ZitatIst doch Aussage gegen Aussage :
Der besondere Mitarbeiter, dessen einzige Aufgabe die Erteilung von Hausverboten ist, war in Urlaub.ZitatUnd dürfen einfache Mitarbeiter überhaupt ein Hausverbot erteilen ? :
ZitatIst doch Aussage gegen Aussage :
Nö ist es nicht. Und "Aussage gegen Aussage" existiert auch nicht.
Okay alles klar.
Ich hab gedacht nur der Eigentümer hat Hausrecht
Ja, es ist Aussage gegen Aussage, sofern nicht noch weitere Beweise vorliegen, bzw. 3 Aussagen gegen eine.
ZitatReicht ein mündliches Hausverbot ? Die Person leugnet natürlich das er ein Hausverbot bekommen habe :
Was heißt hier "natürlich"? Dass ein Hausverbot ausgesprochen wurde, muss bewiesen werden, inwiefern ein möglicher Prozess ausgehen würde, lässt sich ohne alle Details nicht wirklich vorhersagen.
Das Risiko dürfte hier aber sehr hoch sein, falls es zu einer Verurteilung kommt, wird sicher auch die mangelnde Einsicht im Strafmaß berücksichtigt werden.
Der Eigentümer darf aber die Ausübung seiner Rechte auf Mitarbeiter oder wen auch immer delegieren. Das ist eine Frage der internen Organisation des Betriebes. Und "Aussage gegen Aussage" gibt es nicht. Das Gericht wird in freier Beweiswürdigung klären, was Sache ist. Bei Täter und Zeugen haben wir - abgesehen davon - doch immer so eine Situation.
wirdwerden
Abgesehen von der Aussage der 3 Mitarbeiter gibt es keinen anderen Anhaltspunkt das ein Hausverbot ausgesprochen wurde.
ZitatAbgesehen von der Aussage der 3 Mitarbeiter gibt es keinen anderen Anhaltspunkt das ein Hausverbot ausgesprochen wurde. :
Nun ja, Du dürftest lügen, dass sich die Balken biegen.
Den Zeugen drohen beim Lügen empfindliche Strafen.
Zudem dürften die gar kein Interesse daran haben, etwas Falsches auszusagen.
Was meinst Du, wie der Richter den Wahrheitsgehalt der einzelnen Aussagen würdigt?
Das was du sagst macht schon Sinn.
Aber kann ein Richter echt jemanden nur aufgrund von Aussagen anderer verurteilen ?
ZitatAbgesehen von der Aussage der 3 Mitarbeiter gibt es keinen anderen Anhaltspunkt das ein Hausverbot ausgesprochen wurde. :
Aber man wurde ja schon mal beim Diebstahl dort erwischt, dort wird es vermutlich auch Kamera-Aufnahmen oder vielleicht anderweitig Beweise geben. Bei einem Diebstahl gibt es i.d.R. immer ein Hausverbot, zudem gibt es ja 3 neutrale Zeugen, also das mit dem Hausverbot ist ja somit schon sehr glaubwürdig.
Man müsste eben Akteneinsicht nehmen, bzw. die Erfolgschancen einen Anwalt beurteilen lassen, aber meiner Ansicht nach dürften die Chancen hier äußerst gering sein.
-- Editiert von User am 30. Oktober 2024 11:06
ZitatKann die Person wirklich für Hausfriedensbruch verurteilt werden ? :
Durchaus, ja
Sie kann sogar für alle begangenen Straftaten verurteilt werden.
ZitatReicht ein mündliches Hausverbot ? :
Die Schriftform ist nicht erforderlich.
ZitatDie Person leugnet natürlich das er ein Hausverbot bekommen habe. :
Logisch.
Kann aber kontraproduktiv sein.
ZitatIst doch Aussage gegen Aussage :
ZitatJa, es ist Aussage gegen Aussage :
Nö, denn Aussage gegen Aussage existiert nicht. Das ist nur ein Märchen, das nicht aussterben will.
So wie das "Eltern haften für ihre Kinder".
Hier haben wir die Aussage des Täters der lügen darf das sich die Balken biegen, gegen 3 Zeugen denen bei falscher Aussage empfindliche Strafen drohen (die Justiz ist da auch sehr intolerant).
Die Tendenz der Glaubwürdigkeit kann man da auch ohne hellseherischer Fähigkeiten vorhersehen.
ZitatWas heißt hier "natürlich" :
Weil es das Grundrecht eines jeden Täters ist, zu lügen um sich zu entlasten. Für den Täter ist das auch straffrei, sofern er dabei keine andren Straftaten begeht.
ZitatReicht die Aussage der Mitarbeiter das sie eins mündlich verhängt haben für eine Verurteilung ? :
Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
ZitatAber kann ein Richter echt jemanden nur aufgrund von Aussagen anderer verurteilen ? :
https://www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/familie-zieht-voreuropaeisches-gericht-art-283315
https://www.merkur.de/welt/unschuldig-in-haftfreispruch-fuer-genditzki-rechtskraeftig-zr-92403703.html
Ilona Haslbauer und Gustl Mollath sind weitere Fälle …
Richter verurteilen dauernd Leute "nur wegen der Aussagen anderer", weswegen die Frage nachgerade albern ist. Wie oben schon erwähnt, ist das ganze Gerede über " Aussage-gegen-Aussage" schlichter Quatsch.
Zeugen können vereidigt werden. Dann ist Lügen eher kontraproduktiv, denn es drohen dem zeugen empfindliche Konsequenzen.
Warum sollten also 3 Mitarbeiter - die sicherlich auch unabhängig befragt werden - Lügen?
ZitatAber kann ein Richter echt jemanden nur aufgrund von Aussagen anderer verurteilen ? :
Aussagen von anderen nennt man "Zeugenbeweis".
Der Zeugenbeweis hat im deutschen Recht einen hohen Stellenwert.
Ein Zeuge gilt grundsätzlich erstmal als glaubwürdig, wenn es keinen besonderen Grund gibt weshalb die Zeugen lügen sollten.
Hier gibt es sogar drei Zeugen. Und ein Grund, weshalb die Zeugen lügen sollten, ist nicht ersichtlich. Eine Lüge bringt den Zeugen keinen Vorteil, sondern im Gegenteil: Den Zeugen droht eine Strafe, es droht Jobverlust, ...
Wenn ein Angeklagter eine Zeugenaussage (oder sogar drei davon) anzweifeln will, muss er einen nachvollziehbaren Grund bringen, weshalb die Zeugen lügen sollten.
Demgegenüber steht die Aussage des Angeklagten. Der darf zum einen Lügen, um sich selbst zu verteidigen. Andererseits hat er auch einen Grund zu lügen, nämlich um der Strafe zu entgehen.
Bei der Glaubwürdigkeitsabwägung "drei Zeugen mit übereinstimmenden Aussagen" gegen "ein Angeklagter" braucht man nicht viel Phantasie, um zu wissen, wem das Gericht glaubt.
ZitatKann die Person wirklich für Hausfriedensbruch verurteilt werden ? :
Selbstverständlich.
Zitat:Reicht ein mündliches Hausverbot ?
Ja.
Zitat:Die Person leugnet natürlich das er ein Hausverbot bekommen habe. Reicht die Aussage der Mitarbeiter das sie eins mündlich verhängt haben für eine Verurteilung ?
Ja, das reicht grundsätzlich völlig aus. Es würde grundsätzlich auch ausreichen, wenn es nur ein Mitarbeiter gewesen wäre.
Zitat:
Ist doch Aussage gegen Aussage
Ein rechtliches Prinzip "Aussage gegen Aussage" gibt es nicht. Das Gericht ist weitestgehend frei in seiner Beweiswürdigung, es kann eine Aussage für glaubwürdig halten und eine andere für unglaubwürdig.
Da Supermärkte und andere Einzelhandelsgeschäften üblicherweise gegen erwischte Ladendiebe ein Hausverbot verhängen (meist auf ein bis zwei Jahre zeitlich beschränkt), ist es absolut glaubwürdig, daß gegen den Ladendieb ein Hausverbot verhängt worden ist, dagegen ziemlich unglaubwürdig, daß keines verhängt worden sein soll.
Wenn nun auch noch gleich drei Ladenmitarbeiter aussagen, es sei ein Hausverbot erlassen worden, dann wird das Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit diesen Aussagen glauben schenken.
Worüber man eher streiten könnte wäre die Frage, ob "kommen sie nie wieder hier her" ausreichend deutlich ist, um als Hausverbot verstanden werden zu müssen.
Allerdings hängen in Supermärkten häufig Schilder, die darauf hinweisen, daß gegen erwischte Ladendiebe ein Hausverbot verhängt wird. Da könnte man dann sicher argumentieren, daß der Betreffende das als Hausverbot verstehen konnte.
Die Strafe für Diebstahl ist aber eh höher als für Hausfriedensbruch. Insofern macht der den Kohl kaum fett.
ZitatUnd dürfen einfache Mitarbeiter überhaupt ein Hausverbot erteilen ? :
Selbstverständlich, wenn sie von der Geschäftsführung dazu ermächtigt worden sind. Wovon man ausgehen kann.
ZitatIch hab gedacht nur der Eigentümer hat Hausrecht :
Und der Kaufmann (Supermarkt) hat Handelsgehilfen, die in seinem Namen tätig werden. Sonst könnte man ja auch nur Waren kaufen, wenn der Geschäftsführer persönlich den Kaufvertrag abschließt...
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