Mieterkeller Wasserschaden Rohrbruch wer zahlt Privatsachen?

30. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
Günni1234
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 8x hilfreich)
Mieterkeller Wasserschaden Rohrbruch wer zahlt Privatsachen?

Hallo ihr lieben,

Ich habe leider keine Hausratversicherung und sonstige Versicherung,leider musste ich Heute feststellen das in meinen Keller, Wasser durch die Decke kam ,und dabei meine alte original Verpackte Lego Sammlung Beschädigt wurde Schaden ca.2000 Euro die Verpackungen sind alle kaputt, es ist ein Rohrbruch ,mein Vermieter meint sie wissen doch genau das man sowas nicht im Keller halten soll und will nicht für den Schaden aufkommen,ist er da voll im Recht? lohnt sich ein Rechtsanwalt einzuschalten? Ich meine was habe ich mit dem Rohrbruch zutun? Das Rohr ist mindestens 30 Jahre alt gewechselt wurde es auch nicht.

Danke

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30 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125309 Beiträge, 40481x hilfreich)

Zitat (von Günni1234):
dabei meine alte original Verpackte Lego Sammlung Beschädigt wurde

Wenn an so was ungeschützt in den Keller stellt, noch dazu unversichert, dann dürfte es ein Mitverschulden von bis zu 100% bedeuten?



Zitat (von Günni1234):
Ich meine was habe ich mit dem Rohrbruch zutun?

Der Vermieter auch nicht, zumindest nicht, solange es kein nachweisbares Verschulden seitens des Vermieters gibt.



Zitat (von Günni1234):
Das Rohr ist mindestens 30 Jahre alt

Und?



Zitat (von Günni1234):
gewechselt wurde es auch nicht.

Warum auch? Bisher war es nicht kaputt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10215 Beiträge, 4557x hilfreich)

Die Diskussion darüber, ob man sowas ungeschützt im Keller lagern sollte oder nicht, ist meiner Meinung nach unwichtig. Relevant ist § 536a (1) BGB, der da lautet:

Zitat:
Ist ein Mangel im Sinne des § 536 bei Vertragsschluss vorhanden oder entsteht ein solcher Mangel später wegen eines Umstands, den der Vermieter zu vertreten hat, oder kommt der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug, so kann der Mieter unbeschadet der Rechte aus § 536 Schadensersatz verlangen.


Es ist damit an dir zu beweisen, dass der Vermieter den Wasserschaden zu vertreten hat oder dass er sich im Verzug befand. Einen normalen Rohrbruch, der vorher nicht absehbar war, hat der Vermieter jedenfalls nicht zu vertreten.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Günni1234
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke für eure Antworten, also wäre das beste und eine leere für mich eine Hausratversicherung abzuschließen oder?

Stelle mir mal vor wenn die ganze Wohnung unter Wasser wäre,dachte immer das läuft über die Gebäudeversicherung des Vermieters.

Alsomwas würder ihr mir jetzt empfehlen?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125309 Beiträge, 40481x hilfreich)

Es gibt 2 Versicherungen die man haben sollte, die Haftpflicht und als Inhaber einer Wohnung eine Hausratversicherung.

Bei der Hausratversicherung sollte man darauf achten, das es keine Unterversicherung gibt und das solche Sachen wie Sammlungen mit eingeschlossen sind.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48509 Beiträge, 17108x hilfreich)

Zitat (von Günni1234):
dachte immer das läuft über die Gebäudeversicherung des Vermieters.

Die Gebäudeversicherung zahlt nur den Gebäudeschaden, also vereinfacht gesagt alles, was fest mit dem Gebäude verbunden ist.

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#6
 Von 
Günni1234
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 8x hilfreich)

Ok verstehe, was passiert im Härtefall wenn man nicht Zuhause ist und alles in der Wohnung unter Wasser ist oder Verbrannt ist,und es nicht meine Schuld?hat man da keine Ansprüche?
Also wäre besser auch für Mietwohnungen eine Hausratversicherung zu haben richtig?

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#7
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8154 Beiträge, 1681x hilfreich)

Zitat (von Günni1234):
Ok verstehe, was passiert im Härtefall wenn man nicht Zuhause ist und alles in der Wohnung unter Wasser ist oder Verbrannt ist,und es nicht meine Schuld?hat man da keine Ansprüche?
Also wäre besser auch für Mietwohnungen eine Hausratversicherung zu haben richtig?


das hat man doch schon geschrieben, dass man eine Hausratversicherung haben soll. Deine Fragen sind damit dann auch beantwortet

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https://www.antispam-ev.de

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17479 Beiträge, 5961x hilfreich)

Wenn du nicht versichert bist und niemand Schuld hat, dann trägst du den Schaden selbst, ganz einfach. Ob und wie du dich versicherst ist ganz alleine deine Angelegenheit.
Ich gehöre zu den Menschen, die gewisse Risiken selbst tragen. Außer den gesetzlichen Pflichtversicherungen habe ich lediglich eine PHV und eine Rechtschutzversicherung. Evtl. entstehende andere Schäden trage ich selbst. Das ist meine Entscheidung. Andere Menschen entscheiden sich für einen anderen Weg. Wie du dich entscheidest ist ganz alleine deine Angelegenheit. Du musst für dich entscheiden was dir ein Risiko wert ist.

-- Editiert von User am 31. Oktober 2024 09:20

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#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17418 Beiträge, 9574x hilfreich)

Zitat (von Günni1234):
Ok verstehe, was passiert im Härtefall wenn man nicht Zuhause ist und alles in der Wohnung unter Wasser ist oder Verbrannt ist,und es nicht meine Schuld?hat man da keine Ansprüche?

Richtig - es sei denn, man kann jemand für den Wasserschaden oder den Brand verantwortlich machen. Das ist aber meistens nicht der Fall.

Zitat (von Günni1234):
Also wäre besser auch für Mietwohnungen eine Hausratversicherung zu haben richtig?

Ja

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#10
 Von 
Günni1234
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 8x hilfreich)

Guten Morgen, wir haben eine neue Situation, der Rohrbruch wurde bis Heute nicht beseitigt und wir haben weitere Schäden an Möbel und Privatsachen im Keller,jetzt sind auch die Nachbarn betroffen, haben wir jetzt Schadenersatzansprüche? weil der Schaden wurde Dienstag gemeldet vor einer Woche und bist Heute nichts passiert, die Vonovia meinte wir sollen einen Eimer drunterstellen und das Wasser beobachten? sind wir als Mieter dazu verpflichtet? Wir müssen alle arbeiten und können nicht das Wasser ganzen Tag beobachten.

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#11
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2201 Beiträge, 756x hilfreich)

Zitat (von Günni1234):
wir haben eine neue Situation, der Rohrbruch wurde bis Heute nicht beseitigt und wir haben weitere Schäden an Möbel und Privatsachen im Keller

Ihr habt also die Sachen einfach stehen lassen, obwohl ein nicht reparierter Rohrbruch vorhanden ist???
Das Mitverschulden an den weiteren Schäden liegt somit IMO bei (mehr als ;-) ) 100 %!

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#12
 Von 
neuhierangemeldet
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von Günni1234):
Also wäre besser auch für Mietwohnungen eine Hausratversicherung zu haben richtig?


Ein weiterer, guter Grund für eine Hausratversicherung ist übrigens auch die Tatsache, dass die Haftpflichtversicherung des Schädigers nur den Zeitwert, die Hausratversicherung dagegen den Wiederbeschaffungswert ersetzt.

D.h. wenn der Bewohner über Dir einen Brand verursacht und bei Dir das Löschwasser Dein gesamtes Mobiliar unbrauchbar macht, zahlt die Haftpflicht des Schädigers (sofern überhaupt vorhanden) nur den Zeitwert und Du bleibst auf der Differenz zum Wiederbeschaffungswert sitzen. Deine Hausratversicherung würde diesen übernehmen.

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Blockiert User: Anami

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#13
 Von 
Günni1234
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Ihr habt also die Sachen einfach stehen lassen, obwohl ein nicht reparierter Rohrbruch vorhanden ist???
Das Mitverschulden an den weiteren Schäden liegt somit IMO bei (mehr als ;-) ) 100 %!



Das Wasser ist jetzt beim Nachbarn im Keller gelandet,er hatte keine Info über den Rohrbruch und seine Sachen sind jetzt Nass und unbrauchbar, ein Rohrbruch ist eigentlich immer ein Notfall und wir warten immer noch auf die Reparatur.

Die Vonovia meinte wir Mieter sind dafür zuständig das Wasser zu beobachten und Eimer drunter zu stellen, da wir aber Nachts schlafen und alle arbeiten Tagsüber ist es schwierig,
Sind wir wirklich dazu verpflichtet?

Meiner Meinung nach wurde der Schaden gemeldet, nicht repariert dadurch weitere Schäden beim Nachbarn,also muss die Vonovia Erstatten oder nicht? Sollen wir jetzt Wochenlang das Wasser beobachten und Eimer drunter stellen?ich glaube nicht das die Vonovia kein Geld für Handwerker hat die es reparieren

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#14
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10215 Beiträge, 4557x hilfreich)

Zitat (von Günni1234):
Die Vonovia meinte wir Mieter sind dafür zuständig das Wasser zu beobachten und Eimer drunter zu stellen,
Der Mieter muss Mängel melden und Maßnahmen zur Beseitigung dulden. Mehr nicht. Man kann darüber streiten, wie häufig der Mangel gemeldet werden muss. Wenn da tagelang nichts passiert, kann eine weitere Mängelmeldung an den Vermieter schon sinnvoll sein. Hand anlegen muss ein Mieter aber nicht.

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#15
 Von 
Günni1234
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Der Mieter muss Mängel melden und Maßnahmen zur Beseitigung dulden. Mehr nicht. Man kann darüber streiten, wie häufig der Mangel gemeldet werden muss. Wenn da tagelang nichts passiert, kann eine weitere Mängelmeldung an den Vermieter schon sinnvoll sein. Hand anlegen muss ein Mieter aber nicht.


Sehr gut das wollte wissen,bin auch der Meinung das der Mieter nicht dazu verpflichtet werden kann ,typisch Vonovia mal wieder.

Und ein Schaden der gemeldet ist wie ein Rohrbruch ist ein Notfall,wenn die Vonovia jetzt trotzdem Wochen braucht und noch mehr Schäden entstehen ist sie eigentlich dafür Haftbar, wird intressant wieder vor Gericht, bin aber sehr zuversichtlich schon zwei mal gegen die Vonovia vor Gericht gewonnen

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#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34715 Beiträge, 5952x hilfreich)

Es kann nicht schaden, passendes Auffanggerät unter die Stellen zu stellen, wo Wasser durch die Kellerdecke kommt. Das *gebrochene Rohr* befindet sich vermutlich im EG.

Ein Notfall/Rohrbruch, der dem Vermieter bzw. der zuständigen HV gemeldet wurde, dürfte auch bei dieser Vermietungsgesellschaft nicht 1 Woche oder gar Wochen unbearbeitet bleiben.
Kellerdecken nehmen auch in VON***-Wohnungen jede Menge Wasser auf...trotz aller Maßnahmen des Vermieters.

Außerdem ist man gut beraten, nicht erst händereibend zu warten, bis man vor Gericht *siegt*.
Man hat als Mieter eine Schadensminderungspflicht, ganz unabhängig von Versicherungen.
Ob man sein Eigentum in Sicherheit bringt oder einen Eimer unterstellt, bleibt dem Mieter selbst überlassen.

Zitat (von Günni1234):
keine Hausratversicherung und sonstige Versicherung,
Tja.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125309 Beiträge, 40481x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Es kann nicht schaden, passendes Auffanggerät unter die Stellen zu stellen, wo Wasser durch die Kellerdecke kommt.

Der Mieter kann u.U. sogar dazu verpflichtet sein.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#18
 Von 
Günni1234
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 8x hilfreich)

Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen,alles unter Wasser im Keller,kein Mieter wurde Informiert von Vonovia das seit dem 30.Oktober ein Rohrbruch im Haus ist,alle Keller voll mit Wasser,jetzt kommt wohl eine Sammelklage

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
neuhierangemeldet
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von Günni1234):
jetzt kommt wohl eine Sammelklage


Habe mal gelesen, Sammelklagen gibt es in D nicht

Signatur:

Blockiert User: Anami

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#20
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4272 Beiträge, 2426x hilfreich)

Zitat (von Günni1234):
jetzt kommt wohl eine Sammelklage

Oder wenigstens eine Einführung ins deutsche Prozessrecht, welches diese Form nämlich nicht hat?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3827 Beiträge, 619x hilfreich)

Zitat (von Günni1234):
sind wir als Mieter dazu verpflichtet? Wir müssen alle arbeiten und können nicht das Wasser ganzen Tag beobachten.

Wenn man Schaden vom Eigentum abwenden möchte, stellt man Eimer auf, wenn nicht, wie hier geschehen ist alles feucht.
Morgens und Abends in den Keller schauen und die Eimer leeren, wäre einfacher - als nun alles feucht und kaputt.
Die Schlamperei durch den Eigentümer bedeutet doch nicht, dass mal selber nichts unternehmen soll.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125309 Beiträge, 40481x hilfreich)

Zitat (von neuhierangemeldet):
Habe mal gelesen, Sammelklagen gibt es in D nicht

Korrekt.



Zitat (von Günni1234):
,jetzt kommt wohl eine Sammelklage

Mal abgesehen davon, das es so was in DE nicht gibt, gegen was / auf was willst Du denn klagen? Man wusste von dem Rohrbruch und hat alles im Keller belassen - da dürfte das Mitverschulden nicht unter 100% liegen.


Interessant finde ich die Frage, in wie weit die Geschädigten Günni1234 in Ansprach nehmen könnten, immerhin wusste er von dem Problem und hat seine Nachbarn einfach ins offene Messer laufen lassen ...


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10215 Beiträge, 4557x hilfreich)

Mir scheint, die Art des Fragestellers stößt auf wenig Gegenliebe. Das ist aber kein Grund für rechtlich abwegige Anwürfe.

Der Fragesteller scheint mir bereits nach den ersten zwei Antworten verstanden zu haben, dass die Schäden an seinem Eigentum in seinem Keller von ihm zu tragen sind. Zumindest seiner Darstellung nach, genauer in #13 beschrieben, geht es nun um die Folgeschäden durch Nichtstun des Vermieters bei den Nachbarn, welche offenbar nicht informiert wurden. Vom Fragesteller nicht, vom Vermieter nicht. Letzterer hat der Darstellung nach auch nichts gegen potentielle Folgeschäden bei den Nachbarn übernommen.

Wie man jetzt auf die Idee kommt, der Fragesteller hätte seine Nachbarn informieren müssen, ist mir ein Rätsel. Klar, hätte er machen können. Wäre auch nett gewesen. In einer unmittelbaren Gefahrensituation (also wenn's brennt) hätte er es auch tun müssen. Aber es war keine unmittelbare Gefahrensituation. Er hat den Vermieter informiert, offenbar zeitnah nach Entdeckung des Problems. Ab dann ist das Verschulden zu 100% beim Vermieter, wenn er wirklich tagelang gar nicht reagiert hat.

Der Mieter zahlt seine Miete bzw. einen Teil davon auch dafür, dass der Vermieter im Zweifel eben schnell und unverzüglich auf solche Schäden reagieren muss. Gerade solch großen Vermietern ist es auch zumutbar, entsprechende Ressourcen bereitzustellen. Wenn der Vermieter das nicht tut, dann ist das sehr bedauerlich (höflich formuliert).

Insoweit kann ich zwar nachvollziehen, dass der Fragesteller hier im Forum nicht gerade Sympathie hervorruft. Das tut der Vermieter aber sicherlich auch nicht. Das ist für die rechtliche Bewertung aber auch irrelevant.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125309 Beiträge, 40481x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Aber es war keine unmittelbare Gefahrensituation.

Eine Wasserleitung aus der aufgrund eines Bruchs kontinuierlich Wasser austritt, eine Behebung nicht in Sicht ist und somit das Eigentum der Mitmieter gefährdet, beurteile ich allerdings komplett anders (das hat auch nichts mit Sympathie zu tun).
Auch wenn das nicht so dramatisch ist, wie z.B. Feuer oder Einsturzgefahr.

Zumal der TS ja selber schon nicht unerhebliche Verluste dadurch erlitten hat.


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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Günni1234
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Mir scheint, die Art des Fragestellers stößt auf wenig Gegenliebe. Das ist aber kein Grund für rechtlich abwegige Anwürfe.

Der Fragesteller scheint mir bereits nach den ersten zwei Antworten verstanden zu haben, dass die Schäden an seinem Eigentum in seinem Keller von ihm zu tragen sind. Zumindest seiner Darstellung nach, genauer in #13 beschrieben, geht es nun um die Folgeschäden durch Nichtstun des Vermieters bei den Nachbarn, welche offenbar nicht informiert wurden. Vom Fragesteller nicht, vom Vermieter nicht. Letzterer hat der Darstellung nach auch nichts gegen potentielle Folgeschäden bei den Nachbarn übernommen.

Wie man jetzt auf die Idee kommt, der Fragesteller hätte seine Nachbarn informieren müssen, ist mir ein Rätsel. Klar, hätte er machen können. Wäre auch nett gewesen. In einer unmittelbaren Gefahrensituation (also wenn's brennt) hätte er es auch tun müssen. Aber es war keine unmittelbare Gefahrensituation. Er hat den Vermieter informiert, offenbar zeitnah nach Entdeckung des Problems. Ab dann ist das Verschulden zu 100% beim Vermieter, wenn er wirklich tagelang gar nicht reagiert hat.

Der Mieter zahlt seine Miete bzw. einen Teil davon auch dafür, dass der Vermieter im Zweifel eben schnell und unverzüglich auf solche Schäden reagieren muss. Gerade solch großen Vermietern ist es auch zumutbar, entsprechende Ressourcen bereitzustellen. Wenn der Vermieter das nicht tut, dann ist das sehr bedauerlich (höflich formuliert).

Insoweit kann ich zwar nachvollziehen, dass der Fragesteller hier im Forum nicht gerade Sympathie hervorruft. Das tut der Vermieter aber sicherlich auch nicht. Das ist für die rechtliche Bewertung aber auch irrelevant.



Danke dir ,hast du sehr gut getroffen, ich glaube einige Leute hier arbeiten selber bei Vonovia,ich bin nicht in der Verpflichtung jeden Mieter Bescheid zu geben,habe den Fall an die richtige Adresse gemeldet, an die Adresse die das Geld und Mittel haben zu reagieren, wenn der Schaden immer noch nicht nach 6 Tagen behoben ist,und meine Nachbarn rausfinden das es schon eine Meldung gab vor 6 Tagen können sie ganz klar Schadenersatzansprüche stellen gegen über Vonovia,kann natürlich auch sein das die Vonovia an mich ran geht warum ich nicht das Wasser aufgehalten habe und die Mieterkeller komplett von allen Mietern leergeräumt habe,Hihi alles ist erlaubt nichts ist wahr:)

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125309 Beiträge, 40481x hilfreich)

Zitat (von Günni1234):
kann natürlich auch sein das die Vonovia an mich ran geht warum ich nicht das Wasser aufgehalten habe und die Mieterkeller komplett von allen Mietern leergeräumt habe

Das wäre diesem Vermieter zuzutrauen, die sind ja durchaus bekannt für absurde Ansichten bezüglich Mietern.
Wasser aufhalten könnte tatsächlich zumutbar sein, wenn der Mieter weis wo der Absperrhahn ist und einfach Zugriff darauf hat.
Das leerräumen hingegen scheitert an der Zumutbarkeit.



Zitat (von Günni1234):
ich bin nicht in der Verpflichtung jeden Mieter Bescheid zu geben

Nö, die Grenzen sind da recht gering, da dürfte - im Gegensatz zu z.B. Feuer / Einsturzgefahr - ein entsprechender Zettel an der Haustüre schon reichen.


Signatur:

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#27
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34715 Beiträge, 5952x hilfreich)

Zitat (von Günni1234):
alles unter Wasser im Keller,
Das dürfte dann etwa 2,10m hoch stehen?? Oder meinst du Zentimeter hoch auf dem Kellerfußboden?
Du wusstest es, dein Nachbar auch, die HV/der Hausmeister auch.
Zitat (von Günni1234):
habe den Fall an die richtige Adresse gemeldet, an die Adresse die das Geld und Mittel haben zu reagieren,
Das klingt spannend.
Wer reagiert, wenn ein 30 Jahre junges Rohr undicht oder gar gebrochen ist? Trinkwasser-ROHR? Regenwasser-ROHR? Schmutzwasser-ROHR?
Zitat (von Günni1234):
ich glaube einige Leute hier arbeiten selber bei Vonovia
LOL. Dein Glaube sei dir gegönnt, aber bei dem ***, den du hier schreibst, sind die Antworten nun mal SO.

Und die (pastorale)Erklärung in #23 hilft dir WIE?
Hast du dein Sammler-Eigentum und *Wichtiges* inzwischen in deine Wohnung gerettet? Du weißt ja, jeder ist sich selbst der Nächste. a.men.

Und falls es nicht verstanden wurde: Jetzt eine Hausrat-Versicherung für den bereits vorhandenen Schaden abzuschließen, wäre Unfug.
Für Zukünftiges gilt die dann...hoffentlich.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#28
 Von 
Günni1234
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von Anami):
LOL. Dein Glaube sei dir gegönnt, aber bei dem ***, den du hier schreibst, sind die Antworten nun mal SO.


Ich enttäusche dich ungern,ein Schreiberling deines Formats wird es sicherlich verstehen.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10215 Beiträge, 4557x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Eine Wasserleitung aus der aufgrund eines Bruchs kontinuierlich Wasser austritt, eine Behebung nicht in Sicht ist und somit das Eigentum der Mitmieter gefährdet, beurteile ich allerdings komplett anders (das hat auch nichts mit Sympathie zu tun).
Vielleicht haben wir eine grundlegend unterschiedliche Vorstellung davon, was da geschehen ist. Ich hatte tatsächlich angenommen, dass da nicht pro Minute Mengen von Wasser in den Keller schossen, sondern dass das ein zwar gleichmäßiger aber vergleichsweise geringer Wasseraustritt war. Wenn das so gemeldet wurde, dann hätte der Vermieter innerhalb weniger Stunden, also zu einem Zeitpunkt mit noch geringen ausgetretenen Wassermengen, zumindest den Schaden besichtigen, die anderen Mieter informieren und bestenfalls auch den Schaden beheben müssen. Müssen, nicht können. Da sehe ich wirklich nicht, wie der Mieter in eine Haftung kommen soll.

Einerlei, der Thread wird unerquicklich. Darauf habe ich keine Lust.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125309 Beiträge, 40481x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Vielleicht haben wir eine grundlegend unterschiedliche Vorstellung davon, was da geschehen ist.

Das könnte in der Tat sein.
Ich bin nicht vom großen Schwall ausgegangen, sonst wäre es wohl schon am nächsten Morgen aus den Kellerfenstern gelaufen.
Aber dann doch von einer nicht unerheblichen Menge, also mehr als nur ein paar Tropfen / ein kleiner Rinnsal.


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