Partys im Hausflur?

31. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
moglu
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 14x hilfreich)
Partys im Hausflur?

Hallo Forum, ich bin vor drei Monaten in eine neue Wohnung in Stuttgart gezogen. Wir haben im Treppenhaus einen großzügigen Eingangsbereich, der häufig von den Hausbewohnern für Partys genutzt wird. Diese Zusammenkünfte dauern oft bis spät in die Nacht und werden über eine geschlossene WhatsApp-Gruppe organisiert. Ehrlich gesagt, empfinde ich diese Nutzung als unangemessen, da ich hier vor allem Ruhe und ein gehobenes Wohnumfeld suche.

Am letzten Samstag wurde das Treppenhaus sogar mit Girlanden dekoriert, Partybeleuchtung angebracht, und mit Balkonmöbeln ein eigener Partybereich geschaffen. Dazu wurden Nägel in die Wände geschlagen, um die Girlanden zu befestigen. Mittlerweile klebt Ketchup an der Hauswand, was den Eingangsbereich wenig einladend wirken lässt.

Es handelt sich um einen Neubau, und die Mieter gehören eigentlich auch einem gehobenen Klientel an.

Da ich und einige andere Mieter sich inzwischen durch diese Situation gestört fühlen, möchten wir nun dagegen vorgehen und würden gerne wissen, ob diese Nutzung überhaupt erlaubt ist.

Ich freue mich über Rückmeldungen.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125539 Beiträge, 40497x hilfreich)

Zitat (von moglu):
würden gerne wissen, ob diese Nutzung überhaupt erlaubt ist.

Da uns die zur seriösen Beantwortung notwendigen hellseherischen Fähigkeiten fehlen, sollte man das sinnigerweise den einzigen fragen der das beantworten kann.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1759 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von moglu):
Dazu wurden Nägel in die Wände geschlagen, um die Girlanden zu befestigen. Mittlerweile klebt Ketchup an der Hauswand, was den Eingangsbereich wenig einladend wirken lässt.


Dies sollten Sie Ihren Vermieter melden; möglicherweise wurde diese Art Nutzung den Mietern zugesichert.

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#3
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 187x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Dies sollten Sie Ihren Vermieter melden; möglicherweise wurde diese Art Nutzung den Mietern zugesichert.


Regelmäßige Partys im Hausflur zu veranstalten? Welcher Vermieter würde sowas machen, aber sicher ist der Vermieter ein guter Ansprechpartner.
Zitat (von moglu):
der häufig von den Hausbewohnern für Partys genutzt wird. Diese Zusammenkünfte dauern oft bis spät in die Nacht und werden über eine geschlossene WhatsApp-Gruppe organisiert.


Abgesehen von der nicht zweckmäßigen Nutzung wäre es spätestens ab 22 Uhr eine Ruhestörung.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125539 Beiträge, 40497x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
aber sicher ist der Vermieter ein guter Ansprechpartner.

Es dürfte sogar der einzig relevante Ansprechpartner sein.



Zitat (von CarstenF):
wäre es spätestens ab 22 Uhr eine Ruhestörung.

Dafür fehlt es an der Rechtsgrundlage ...


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 187x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dafür fehlt es an der Rechtsgrundlage ...


Hast du wirklich noch nie von OWiG § 117 gehört?

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125539 Beiträge, 40497x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Hast du wirklich noch nie von OWiG § 117 gehört?

Doch.
Den hab ich sogar gelesen, deshalb ja auch mein Kommentar.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34815 Beiträge, 5961x hilfreich)

Zitat (von moglu):
und die Mieter gehören eigentlich auch einem gehobenen Klientel an.
Ja, eigentlich und offenbar haben SOLCHE auch ab und zu den Drang, SO zu feiern.
Zitat (von moglu):
und würden gerne wissen, ob diese Nutzung überhaupt erlaubt ist.
Das kann tatsächlich nur der Vermieter beantworten. Das Vorgehen könnte so sein:
1. Man schreibt den Vermieter an und fragt, ob diese (geschilderte) Nutzung erlaubt sei.
2. Dann wartet man die Antwort des Vermieters ab.
3. Dann entscheidet man, wie und ob man weiter vorgehen könnte.

Es ist weder deine Sache noch die des Vermieters, eine evtl. Ruhestörung nach §117 OWiG zu ahnden.

Seit 3 Monaten bist du Mieter, sind die anderen auch erst kürzlich in den Neubau eingezogen?
Denkbar wäre dann: Die freuen sich außerordentlich, dass sie nun endlich als *gehobenes Mieterklientel* ein solch *gehobenes Wohnumfeld* für sich gefunden haben.

Wie oft und wie lange war das bisher konkret?
Häufig, oft und unangemessen--- sind unbestimmte und ganz schwammige Begriffe.
Vermieter vermieten iaR Wohnungen, nicht aber Nachbarn.

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#8
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1759 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Regelmäßige Partys im Hausflur zu veranstalten? Welcher Vermieter würde sowas machen, aber sicher ist der Vermieter ein guter Ansprechpartner.

In unserer Welt ist nichts mehr unmöglich.

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