Aufteilung vermögen bei Scheidung (Zugewinngemeinschaft)

31. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
Tomezzz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufteilung vermögen bei Scheidung (Zugewinngemeinschaft)

Hallo,

wir überlegen aktuell, ob wir einen Ehevertrag benötigen oder nicht und haben ein paar Fragen, wie die Aufteilung ohne Ehevertrag bei einer Zugewinngemeinschaft abläuft. Mir ist klar, dass das Geld zu Beginn mit dem Geld bei der Scheidung aufgerechnet wird. Bei allen Punkten im folgenden gehe ich davon aus, dass das Anfangskapital bereits ausgeglichen ist und es sich um reinen Zugewinn handelt.

1. Einer von beiden hat eine Rentenversicherung vor der Ehe abgeschlossen und bereits 10.000 € eingezahlt. Wird nach der Hochzeit weiterhin mit 200 € pro Monat bespart. Gelten die 10.000 € als Anfangskapital? Muss die restliche Summe, die nach der Hochzeit eingezahlt wird, bei Scheidung aufgeteilt werden? Wenn ja, welche Summe? im Normalfall liegt ja eine Rente vor oder wird hier das einbezahlte Kapital verwendet?

2. Werden alle Aktien, die nach der Hochzeit gekauft werden, zu je 50 % aufgeteilt? Egal wer der Inhaber des Depots ist?

3. Ansonsten gehe ich davon aus, dass alle Geld, dass auf Konten liegt aufgeteilt wird. Unabhängig davon, wer der Inhaber ist. Ist das so korrekt?

Vielleicht kann mir hier jemand helfen. Kann man sich irgendwo kostenlos dazu beraten lassen?

Vielen Dank schonmal!

Viele Grüße
Tomezzz

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34669 Beiträge, 5950x hilfreich)

Zitat (von Tomezzz):
wie die Aufteilung ohne Ehevertrag bei einer Zugewinngemeinschaft abläuft
Das steht ganz oft und ganz gut erklärt im Netz.
Zitat (von Tomezzz):
Mir ist klar, dass das Geld zu Beginn mit dem Geld bei der Scheidung aufgerechnet wird.
NÖ. Welches Geld??

zu 1: eine bereits tw. angesparte private RV gehört zum Vermögen des Versicherungsnehmers. Man kann vor der Eheschließung vereinbaren, was mit der PRV im Falle einer Scheidung erfolgt.

zu 2: Das kann man auch vor der Eheschließung vereinbaren.

zu 3: Nein, nicht korrekt.

Kostenlose Vor-Ehe-Beratung? Ja, gibts von *Erfahrenen*.

Beide Partner sollten wissen, was jeder unbedingt will (außer heiraten). Dann findet man iaR gemeinsam und ziemlich kostenlos eine Einigung. Ob das dann ein Ehevertrag wird oder nicht?
Manchmal ergibt es sich, dass einer dann lieber doch nicht heiraten will... da entfällt ganz viel... auch die Rechnerei und die Scheidung und die Kosten... vieles ist dann vermeidbar.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48500 Beiträge, 17102x hilfreich)

Zitat (von Tomezzz):
2. Werden alle Aktien, die nach der Hochzeit gekauft werden, zu je 50 % aufgeteilt? Egal wer der Inhaber des Depots ist?

Nein, so funktioniert das nicht.

Die Aktien selbst werden nicht geteilt.

Es wird geschaut, welchen Wert das Aktiendepot bei der Hochzeit hatte (Anfangsvermögen) und welchen Wert es bei der Scheidung hatte (Endvermögen). Die Differenz ist der Zugewinn und der wird geteilt unabhängig davon, ob Aktien gekauft oder verkauft wurden.

Das Gleiche gilt sinngemäß auch für Bankkonten und andere Dinge.

Zusätzlich sollte man wissen, dass Erbschaften und Schenkungen, die ein Ehegatte während der Ehe erhalten hat dem Anfangsvermögen zugerechnet werden. Dadurch fallen sie nicht in den Zugewinn.

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