Wasserschaden, Stromkosten für Trocknung

18. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
JaLiNa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden, Stromkosten für Trocknung

Hallo zusammen,

wir haben Anfang des Jahres einen Wasserschaden in unserer Mietwohnung entdeckt, ein Versicherungsfall für den Vermieter. Seit April lief die Trocknung, die Stromkosten liefen natürlich über unsere Steckdosen. Die Trocknung war zweigeteilt: Zuerst die Wände, später musste auch der Estrich getrocknet werden. Beide Trocknungen sind schon lange abgeschlossen. Trotzdem sagte uns die Hausverwaltung, die Versicherung zahlt die Stromkosten erst nach Abschluss aller Arbeiten (es muss noch neu tapeziert und neuer Teppich verlegt werden).

Nun kam unsere Stromabrechnung mit einer entsprechend hohen Nachzahlung, da wir die Stromkosten ja quasi vorgestreckt haben.

Ist dieses Vorgehen zulässig? Immerhin zahlen wir so quasi für die Sanierung einer Wohnung, die uns nicht gehört. Inklusive der Mietminderung, die auch über die Versicherung/Hausverwaltung läuft, geht es hier um über 2000 Euro. Und das Ganze Thema läuft jetzt schon seit 8 Monaten…

Mich würden euere Meinung sehr interessieren! Danke schon mal!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125904 Beiträge, 40549x hilfreich)

Zitat (von JaLiNa):
Immerhin zahlen wir so quasi für die Sanierung einer Wohnung, die uns nicht gehört.

Nö.



Zitat (von JaLiNa):
Inklusive der Mietminderung

Diese dürfte die Stromkosten ja durchaus zu einem gewissen Teil zwischenfinanzieren.



Wurden die Stromkosten denn entsprechend mit Zählern erfasst?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3852 Beiträge, 624x hilfreich)

Zitat (von JaLiNa):
Seit April lief die Trocknung, die Stromkosten liefen natürlich über unsere Steckdosen.

Am Trockengerät ist ein Zähler, dessen Anfangsstand, wird die Firma, welche den Trockner zur Verfügung stellte, abgelesen haben. Den Endstand wurde sicher auch abgelesen, somit ist der genaue Stromverbrauch ermittelt, dem Stromlieferanten den Verbrauch mitteilen, dann bekommen Sie eine Rechnung und selbige an den Vermieter oder die zuständige Versicherung weiterleiten.
Sie sollten beim Stromlieferant, dafür sorgen, dass ihre monatliche Vorauszahlung nicht aus dem Gesamtstrom von 2024 errechnet wird.

-- Editiert von User am 18. November 2024 19:28

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125904 Beiträge, 40549x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
dem Stromlieferanten den Verbrauch mitteilen, dann bekommen Sie eine Rechnung

Die Rechnung hat man schon ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3852 Beiträge, 624x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die Rechnung hat man schon ...

Dann lässt man sie ändern und für die Stromkosten des Trockengerätes eine separate ausstellen. Sofern man den Stromverbrauch dafür hat.
Wenn nicht, kann es kritisch werden, allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass über diese Kosten nicht vorher gesprochen wurde.

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#5
 Von 
JaLiNa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi, schon mal danke für die Antworten.

Selbstverständlich haben wir die separaten Zählerstände erhalten und entsprechend an die Hausverwaltung und unseren Energieversorger weitergeleitet.

Mir geht es hierbei auch primär um die Frage, ob die Hausverwaltung/die Versicherung das Geld so lange zurückhalten darf. Die erste Trocknung liegt nun wie gesagt acht Monate zurück. Zu diesem Zeitpunk haben wir auch die ersten Zählerstände weitergeleitet.


Zitat (von Harry van Sell):
Nö.


Klar, in meinen Augen schon (natürlich etwas spitz formuliert). Der Strom für die Geräte ist Teil der Sanierungskosten. Solange keine Rückerstattung erfolgt ist, sind wir diejenigen, die für diese Position aufgekommen sind und den Strom bei unserem privaten Energieversorger bezahlt haben.
Hier gilt gemäß § 535 BGB, dass der Vermieter für die Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen aufkommen muss, sofern die Notwendigkeit der Sanierung nicht durch ein Verschulden des Mieters verursacht wurde.

Zitat (von Harry van Sell):
Diese dürfte die Stromkosten ja durchaus zu einem gewissen Teil zwischenfinanzieren.


Wir haben die Miete mit Vorbehalt weitergezahlt. Auch die Erstattung hierzu liegt bei der Versicherung und steht noch aus. Aber auch unabhängig davon geht es mir hier eher ums Recht. Wir geraten dadurch jetzt nicht in eine finanzielle Notlage. Es ärgert mich nur.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3852 Beiträge, 624x hilfreich)

Zitat (von JaLiNa):
Mir geht es hierbei auch primär um die Frage, ob die Hausverwaltung/die Versicherung das Geld so lange zurückhalten darf.

Dann haben Sie doch eine separate Rechnung des Energieversorgers erhalten? Der Versicherung/Hausverwaltung nützen Zählerstände nichts, da selbige nicht Ihre Konditionen mit dem Versorger kennen.
Wir erhielten die Stromkosten nach Einreichen der Rechnung innerhalb kurzer Zeit.

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#7
 Von 
JaLiNa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, etwas unglücklich ausgedrückt. Denen liegen die Zählerstände bzw. der Verbrauch der Geräte in kWh (nicht unserer allgemeiner Zählerstand) sowie unser Tarif vor. Das wurde auch von der Hausverwaltung so organisiert, von der Versicherung so gewünscht und hat seine Richtigkeit.

Dass die Energieversorger hier separate Rechnungen stellen, wäre sehr unüblich.
Das oben genannte Verfahren ist gängig.

Wie gesagt: Mir geht es um den Zeitpunkt der Erstattung.

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11331 Beiträge, 4314x hilfreich)

Zitat (von JaLiNa):
Wie gesagt: Mir geht es um den Zeitpunkt der Erstattung.


8 Monate sind deutlich zu lange.
Es ist also an der Zeit den Vermieter bzw. die Verwaltung nun mal unter Zugzwang setzen.
Euer Erstattungsanspruch ist nämlich nicht davon abhängig, wann und ob überhaupt die Versicherung des Vermieters gedenkt zu zahlen, euer Anspruch richtet sich direkt an den Vermieter.

Und wie heißt es so schön, bei Geld hört die Freundschaft auf.
Also Einwurfeinschreiben, mit 14 tägiger Fristsetzung zur Zahlung setzen.
Dort auch deutlich machen, dass man nicht weiter auf die Versicherung des Vermieters warten wird, und man notfalls seine Forderung dann Gerichtlich durchsetzen wird.

Von der anderen Möglichkeit, der Aufrechnung der Summe mit der Miete, würde ich ohne rechtliche Beratung absehen.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2422 Beiträge, 374x hilfreich)

Ansonsten würde ich den Handwerkern des Vermieters bei weiterem notwendigen Strombezug mitteilen, dass aufgrund der hervorragenden Zahlungsmoral des Auftraggebers die vermieteten Steckdosen nicht mehr ohne angemessene Vorausleistung zur Verfügung stehen. Die Handwerker möchten bitte von ihrem Auftraggeber eine brauchbare Stromquelle anfordern.

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