Jahressonderzahlung vs. ungekündigtes Arbeitsverhältnis

22. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
spree1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Jahressonderzahlung vs. ungekündigtes Arbeitsverhältnis

Hallo zusammen,

ich habe zum 31.12.2024 gekündigt, dies wurde mir auch so bestätigt. Ich arbeite also das ganze Kalenderjahr für meinen AG.

In der Kündigung stand nun folgendes: "... gemäß § 22 Abs. 1 TV AWO NRW nur Beschäftigte, die am 01. Dezember in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen, Anspruch auf Jahressonderzahlung haben. Ein Anspruch für 2024 besteht für Sie daher nicht."

Wir ***** ist das denn? Eine Jahressonderzahlung soll irgendwie meine Leistung und Treue "belohnen" für das Jahr belohnen, das mache ich auch voll! Dennoch bin ich nachher der Dumme?

Habe schon gegoggelt und gefunden, dass eine anteilige Jahressonderzahlung wohl nicht geht, ist auch ok, ich mache mit dem Dezember ja noch das Jahr voll und gebe bis zum letzten Tag alles. Kann man da irgendwas machen?

Vielen Dank und einen entspannten Start ins Wochenende

€dit: Was ist die Motivation hinter so einer Formulierung?

-- Editiert von User am 22. November 2024 16:06

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18235 Beiträge, 6685x hilfreich)

Zitat (von spree1):
Was ist die Motivation hinter so einer Formulierung?

Der TV belohnt die Betriebstreue.

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#2
 Von 
spree1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Der TV belohnt die Betriebstreue.

welche für 2024 komplett gegeben ist :cheers:

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125830 Beiträge, 40542x hilfreich)

Zitat (von spree1):
welche für 2024 komplett gegeben ist

Nö, man ist ja schon mindestens mal ab dem 01.12 untreu - meist sogar schon Wochen / Monate vorher.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18235 Beiträge, 6685x hilfreich)

Tschüss gesagt ist schon ein Abschied. Eine Belohnung der Betriebstreue schaut sozusagen in die Zukunft und nicht in die Vergangenheit. Aber so ist die Sache nun mal gestrickt: Um diese Sonderzahlung zu bekommen, darf das AV nicht vor Ende März des Folgejahres enden.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34976 Beiträge, 5976x hilfreich)

Zitat (von spree1):
In der Kündigung stand nun folgendes:
In der Kündigung??
Der AG muss eine Kündigung eigentlich nicht bestätigen und nicht noch das Vertragswerk erklären. Vermutlich hast du nachgefragt, warum du nichts bekommst?
Die Konsequenzen einer Eigenkündigung darf ein AN sich selbst vorher in seinem Vertrag nachlesen.
Zitat (von spree1):
Was ist die Motivation hinter so einer Formulierung?
Evtl., dass der AG schon häufig festgestellt hat, dass AN schon lange vor dem Tag der Abgabe der Kündigung längst innerlich gekündigt haben, nicht alles bis zum letzten Tag geben und dann (als Dumme) nach der Sonderzahlung /*Weihnachtsgeld* fragen? Der Passus im TV betrifft ja alle AN.
Zitat (von spree1):
Kann man da irgendwas machen?
Jetzt nicht mehr.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39883 Beiträge, 14217x hilfreich)

Der genannte § ist doch klar formuliert. In der Regel bekommt man eine Sonderzahlung; es sei denn, eine der Ausnahmen greift. Und das ist hier der Fall. Wo soll da ein Ansatzpunkt für "irgendetwas machen" sein?

wirdwerden

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#7
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1469 Beiträge, 164x hilfreich)

Zitat (von spree1):
In der Kündigung stand nun folgendes: "... gemäß § 22 Abs. 1 TV AWO NRW nur Beschäftigte, die am 01. Dezember in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen, Anspruch auf Jahressonderzahlung haben. Ein Anspruch für 2024 besteht für Sie daher nicht."


Richtig, denn du hast deine Kündigung vermutlich vor dem 1. Dezember eingereicht - und stehst somit nicht in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis.

Zitat (von spree1):
Kann man da irgendwas machen?


Ja, man kann sich damit abfinden und sich bewusst machen, dass der Arbeitgeber hier im Recht ist.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#8
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 273x hilfreich)

Zitat (von spree1):
Kann man da irgendwas machen?
Nein.
Zitat (von spree1):
Was ist die Motivation hinter so einer Formulierung?
Das frage man die Gewerkschaft.

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