Konfus

23. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
HSVer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Konfus

Moin.
Der Onkel meiner Frau ist im Aug. 2023 verstorben. Letzter Wohnort: Lüneburg

Meine Frau wurde, per notariell beurkundetem und verwahrten Testament, als Alleinerbin eingesetzt. Wohnort: Bad Segeberg. Sie hat u.a. Das Haus, samt Grundstück geerbt. Testamenteröffnung Okt.2023. Erbe wurde angenommen.

Meine Frau verstarb im Januar 2024. Es gilt die gesetzl. Erbfolge, da kein Testament. Die beiden Kinder ( 9 und 13 ) bekommen also 25%, ich als Ehemann 50%, soweit alles klar.
Beide Erbfälle wurden dem jeweiligen Finanzämtern rechtzeitig schriftlich angezeigt.
Anfang Okt.2024 verschickt das Finanzamt Lüneburg eine Aufforderrung zur Erbschaftssteuererklärung gerichtet an meine verstorbene Frau. Nach Rücksprache mit der zuständigen Sachbearbeitung und Erklärung der Umstände, sollte ich das kurz per Dreizeiler und Sterbeurkunden ans Finanzamt Lüneburg mailen, was auch geschah.
Darauhin erhielt ich eine Bestätigung durch eine Sachbearbeiterin ( keine automatische Standard-Antwort ) das die Mail an das Finanzamt Lüneburg eingegangen sei und weitergeleitet wurde nach Kiel. Das Finanzamt Kiel sei zuständig ( was richtig ist, da mein Kreis bei Erschaftssteuer in die Zuständigkeit des F.A.Kiel fällt ).

Kurze Zeit später erhielt ich einen Reminder vom F.A. Lüneburg, gerichtet an meine Ehefrau, doch bitte die Aufforderung zur Erbschaftssteuer-Erklärung abzugeben.


Frage:

Wie wird die Immobilie versteuert?

Muss ich die 25%Steuer ( Verhältnis Onkel - Nichte ) für meine verstorbenen Ehefrau zahlen oder kann ich meinen erhöhten Freibetrag ( 500Tsd + 800 tsd der Kids ) geltend machen, da ich die Immobilie ja zusammen mit den Kindern direkt von meiner Ehefrau geerbt habe?

Zudem verstehe ich auch nicht, warum auf einmal das F.A.Kiel zuständig ist, wenn die Immobilie im Kreis Lüneburg steht und der Onkel dort gewohnt hat.

Vielleicht kann jemand etwas Licht ins Dunkel bringen...


-- Editiert von User am 23. November 2024 14:58

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1479 Beiträge, 166x hilfreich)

Zitat (von HSVer):
Muss ich die 25%Steuer ( Verhältnis Onkel - Nichte ) für meine verstorbenen Ehefrau zahlen oder kann ich meinen erhöhten Freibetrag ( 500Tsd + 800 tsd der Kids ) geltend machen, da ich die Immobilie ja zusammen mit den Kindern direkt von meiner Ehefrau geerbt habe?


Wir haben zwei Erbfälle, die kannst du nicht einfach in einen Topf werfen.

Deine Frau -bzw. jetzt du- ist aus dem Erbe ihres Onkels erbschaftssteuerpflichtig für den Betrag, der über 20.000 Euro (= ihr Freibetrag) hinausgeht.

Zitat (von HSVer):
Zudem verstehe ich auch nicht, warum auf einmal das F.A.Kiel zuständig ist, wenn die Immobilie im Kreis Lüneburg steht und der Onkel dort gewohnt hat.


Zuständig ist das Finanzamt am Wohnort des Steuerpflichtigen, und der bist ja jetzt du.

-- Editiert von User am 23. November 2024 16:48

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48656 Beiträge, 17148x hilfreich)

Zitat (von HSVer):
Muss ich die 25%Steuer ( Verhältnis Onkel - Nichte ) für meine verstorbenen Ehefrau zahlen

Ja, bzw. Du gemeinsam mit Deinen Kindern.

Zitat (von HSVer):
oder kann ich meinen erhöhten Freibetrag ( 500Tsd + 800 tsd der Kids ) geltend machen, da ich die Immobilie ja zusammen mit den Kindern direkt von meiner Ehefrau geerbt habe?

Das gilt für den zweiten Erbfall. Wenn Deine Frau ein Vermögen von mehr als 1 Mio. € hatte, dann muss dafür eine weitere Erbschaftsteuererklörung abgegeben werden.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 235x hilfreich)

Du hast zusammen mit deinen Kindern von deiner Frau geerbt..., Ihr erbt aber nicht nur das Vermögen (Immoblien), sondern auch die Schulden deiner Frau. gegenüber dem Finanzamt, nämlich der nicht bezahlten Erbschaftssteuer aus dem ersten Erbfall.Onkel-deine Frau).

Signatur:

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HSVer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Gibts nicht die Möglichkeit per Antrag als Grundlage der Versteuerung der Immobilie das Verhältnis zwischen meiner Frau und mir zugrunde zu legen? Das gibts doch bei Vor- und Nacherbe, glaube ich. Ich werde die Steuern ja zahlen, aber bei der Höhe und alleinerziehend mit zwei kleinen Kindern muss man(n) erstmal die geschätzten 100tsd zusammen bekommen...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48656 Beiträge, 17148x hilfreich)

Zitat (von HSVer):
Gibts nicht die Möglichkeit per Antrag als Grundlage der Versteuerung der Immobilie das Verhältnis zwischen meiner Frau und mir zugrunde zu legen?

Nein

Zitat (von HSVer):
Das gibts doch bei Vor- und Nacherbe, glaube ich.

Nein, jedenfalls nicht so, wie es hier erforderlich wäre.

Zitat (von HSVer):
aber bei der Höhe und alleinerziehend mit zwei kleinen Kindern muss man(n) erstmal die geschätzten 100tsd zusammen bekommen...

Bei einer geerbten Immobilie im Wert von 400.000€?
Verkaufen geht nicht?
Vermieten? Beleihen?


0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1479 Beiträge, 166x hilfreich)

Zitat (von HSVer):
Ich werde die Steuern ja zahlen, aber bei der Höhe und alleinerziehend mit zwei kleinen Kindern muss man(n) erstmal die geschätzten 100tsd zusammen bekommen...


Hat man dafür nicht zehn Jahre Zeit?

Ansonsten verkauft man die Immobilie und zahlt die Erbschaftssteuer.

-- Editiert von User am 23. November 2024 22:08

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
HSVer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Immobilie steht seit einem Jahr zum Verkauf. Ist beim zweiten Makler. Der Immomarkt ist aber momentan schwierig, somit Verkauf - ja, aber dauert.
Vermietung - nein. Beleihung - nein.

Auf Antrag kann man Stunden über 7 Jahre. Werde ich dann wohl versuchen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 280.941 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
113.422 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen