Stundenerhöhung TVÖD

23. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
pal432568-85
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Stundenerhöhung TVÖD

Guten Abend,

Ich arbeite zur Zeit als Erzieher bei einem städtischen Träger in einem Beschäftigungsumfang von 32 Stunden die Woche. Ich habe beantragt meine Stunden von 32 auf 39 zu erhöhen. Der Antrag wurde abgelehnt, weil keine entsprechenden Stunden zur Verfügung stünden. Der Arbeitgeber hat gleichzeitig aber 4 Stellenausschreibungen für 4 verschiedene Kitas geschaltet, wo eben Erzieher in Vollzeit gesucht werden. U.A ist auch für meine Kita eine Stellenausschreibungen online, in der eine Vollzeitstelle ausgeschrieben ist.
Weiß vielleicht jemand, was ich dagegen unternehmen kann, bzw. ist das seitens des Arbeitgebers rechtens?
Mich würde mal eure Meinung dazu interessieren.
Mir fällt gerade noch ein, dass ich mal bei dem Arbeitgeber in einem vollzeitverhältnis gearbeitet habe.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39888 Beiträge, 14217x hilfreich)

Warum bewirbst Du Dich nicht auf die Vollzeitstelle?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18236 Beiträge, 6685x hilfreich)

... abgesehen von @wirdwerdens berechtigter Frage - die Stunde Unterschied wird ja dabei nicht ausschalggebend sein, denke ich - , gäbe es eine Stütze für dein Bemühen im TzBfG:

Zitat:
§ 9 Verlängerung der Arbeitszeit
Der Arbeitgeber hat einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm in Textform den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines Arbeitsplatzes bevorzugt zu berücksichtigen, es sei denn, dass
1. es sich dabei nicht um einen entsprechenden freien Arbeitsplatz handelt oder
2. der teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer nicht mindestens gleich geeignet ist wie ein anderer vom Arbeitgeber bevorzugter Bewerber oder
3. Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer oder
4. dringende betriebliche Gründe entgegenstehen.
Ein freier zu besetzender Arbeitsplatz liegt vor, wenn der Arbeitgeber die Organisationsentscheidung getroffen hat, diesen zu schaffen oder einen unbesetzten Arbeitsplatz neu zu besetzen.

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17502 Beiträge, 9602x hilfreich)

Ja, aber auch §9 TzBfG gibt kein Recht auf Stundenerhöhung, sondern nur das Recht, bei der (Neu-)Besetzung eines Arbeitsplatzes mit höherer Stundenzahl bevorzugt zu werden.

Man muss sich also auf die Vollzeitstelle in der eigenen Kita bewerben. Wenn kein besser qualifizierter anderer Bewerber da ist, muss man die Stelle nahezu sicher bekommen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8246 Beiträge, 1714x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Man muss sich also auf die Vollzeitstelle in der eigenen Kita bewerben. Wenn kein besser qualifizierter anderer Bewerber da ist, muss man die Stelle nahezu sicher bekommen.


so ist es

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1670 Beiträge, 696x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Man muss sich also auf die Vollzeitstelle in der eigenen Kita bewerben.


Es genügt der "(schriftlich) angezeigte Wunsch nach Arbeitszeitverlängerung" :

"Der Arbeitgeber hat einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm in Textform den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines Arbeitsplatzes bevorzugt zu berücksichtigen."

Zitat (von pal432568-85):
Weiß vielleicht jemand, was ich dagegen unternehmen kann, bzw. ist das seitens des Arbeitgebers rechtens?


Wenn der AG bei der Besetzung der ausgeschriebenen Vollzeitstellen den Mitarbeiter nicht berücksichtigt, der seinen Verlängerungswunsch schriftlich angezeigt hatte, dann ... muß er Arbeitgeber für den übergangenen Teilzeitbeschäftigten zwar keine Vollzeitstelle schaffen/beschaffen, sondern braucht dann höchstens Schadensersatz zu leisten ( BAG, Urteil vom 18.7.2017, 9 AZR 259/16 )

RK

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