DPD macht mit einem X Unterschrift und sagt ich habe es angenommen

25. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
techcheck
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
DPD macht mit einem X Unterschrift und sagt ich habe es angenommen

Moin,

kurz und knapp. Der DPD Fahrer hat ein Paket, was nun verschwunden ist, einfach vor die Tür gelegt, nachdem er geklingelt hat. Durch das Klingeln hat die Videoklingel das aufgezeichnet wie er nur noch we ging.

Das ist nicht das erste Mal und was ich am meisten hasse ist wenn jemand meine Unterschrift fälscht. Aber gilt das schon als Fälschung?

Liebe Grüsse und danke und euch eine schöne Woche.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125848 Beiträge, 40543x hilfreich)

Zitat (von techcheck):
wenn jemand meine Unterschrift fälscht. Aber gilt das schon als Fälschung?

Wenn ich eine Banane in der Hand habe, gilt die dann als Apfel?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
techcheck
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

@Harry: Gute Frage. NEIN. Aber ein X ist schon eine Fälschung? Wenn er meine Unterschrift wirklich versucht hat, okay, aber hier ist es ja nur ein X. Vielleicht wird das anders gewertet.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34980 Beiträge, 5977x hilfreich)

Zitat (von techcheck):
wenn jemand meine Unterschrift fälscht.
Ist X denn dein Name, den der Zusteller fälschte?

Wenn du das X gesehen hast, und du nicht X heißt, ist es keine Fälschung.
Es machen übrigens nicht nur DPD, sondern auch GLS, DHL usw. so, evtl. nehmen die nur kein X, wenn sie etwas zustellen.

Zitat (von techcheck):
und sagt ich habe es angenommen
Wann hat der Zusteller denn gesagt, du hast es angenommen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125848 Beiträge, 40543x hilfreich)

Zitat (von techcheck):
Aber ein X ist schon eine Fälschung?

Zu 99,9% nicht.
Denn ein X kennzeichnet in der Regle ja gerade nicht, das es eine Unterschrift wäre.
Ich kenne das X aus hiesiger Gegend nur als geläufige Kennzeichnung, das die Unterschrift nicht vom Kunden ist.



Zitat (von techcheck):
Vielleicht wird das anders gewertet.

Wenn Du üblicher Weise mit X unterschreibst und / oder X Dein Name wäre und das dem Zusteller bekannt wäre, dann wäre es anders zu werten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
techcheck
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wann hat der Zusteller denn gesagt, du hast es angenommen?


Naja in der Verfolgung steht ich habe es angenommen. Also zugestellt an mich. Was ja nicht stimmt. Normalerweise steht ja da wo es liegt oder an Nachbar übergeben oder sonst was.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125848 Beiträge, 40543x hilfreich)

Zitat (von techcheck):
Der DPD Fahrer hat ein Paket, was nun verschwunden ist, einfach vor die Tür gelegt

Gibt es denn eine Ablagevereinbarung?

Ansonsten hat der Zusteller ein echtes Problem ...



Zitat (von techcheck):
Durch das Klingeln hat die Videoklingel das aufgezeichnet wie er nur noch we ging.

Und die Ablage des Paketes wurde auch aufgezeichnet?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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