Haus kaufen und an Sohn vermieten - Unkosten absetzen

25. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
fo.ren
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus kaufen und an Sohn vermieten - Unkosten absetzen

Hallo zusammen,

mein Sohn lebt momentan im außereuropäischen Ausland, möchte aber nach Deutschland zurückkehren. Damit er hier auch eine Bleibe hat würde ich ihm ein Haus kaufen, und schonmal renovieren lassen. Später ist der Plan, dass er das Haus von mir abkaufen wird (er hat ein Haus, welches er verkaufen wird und dann hat er das Geld). Ich würde natürlich keinen Gewinn bei ihm machen wollen.

Jetzt die Fragen:
Wenn er zunächst von mir mieten würde, kann ich ja die ganzen Unkosten (Makler, Notar, Zinsen für Kredit, Abschreibungen für Haus/Renovierungen) steuerlich absetzen, oder!?

Gibt es ein Limit, wie lange vermietet sein muss, bevor man das verkauft? Sprich: Muss ich 5 Jahre halten oder kann ich schon nach zwei Jahren verkaufen?

Gibt es irgendwas zu beachten, was ich nicht sehe?

Viele Grüße
Marc

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125849 Beiträge, 40543x hilfreich)

Zitat (von fo.ren):
Wenn er zunächst von mir mieten würde, kann ich ja die ganzen Unkosten (Makler, Notar, Zinsen für Kredit, Abschreibungen für Haus/Renovierungen) steuerlich absetzen, oder!?

Genau, oder ...

Als Beispiel werden Erwerbsnebenkosten bei jeder Steuererklärung mit 2 bis 2,5 Prozent in Abzug gebracht..



Zitat (von fo.ren):
Ich würde natürlich keinen Gewinn bei ihm machen wollen.

Der Mietvertrag sollte dem Drittvergleich standhalten, will man steuerliche Vorteile geltend machen.



Zitat (von fo.ren):
Gibt es ein Limit, wie lange vermietet sein muss, bevor man das verkauft?

Nö, in beiden Entscheidungen ist man völlig frei.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5195 Beiträge, 1234x hilfreich)

Zitat (von fo.ren):
Wenn er zunächst von mir mieten würde, kann ich ja die ganzen Unkosten (Makler, Notar, Zinsen für Kredit, Abschreibungen für Haus/Renovierungen) steuerlich absetzen, oder!?

Soweit auf das Gebäude entfallend und wenn die Miete der ortsübliche Mieten zu mind. 66% entspricht.

Zitat (von fo.ren):
Gibt es ein Limit, wie lange vermietet sein muss, bevor man das verkauft? Sprich: Muss ich 5 Jahre halten oder kann ich schon nach zwei Jahren verkaufen?

"Spekulationsfrist" läuft nach zehn Jahren ab. Bei gleichem Verkaufspreis ist natürlich die AfA zu berücksichtigen. Und der Notar und das Grundbuchamt freuen sich ein weiteres Mal.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48625 Beiträge, 17142x hilfreich)

Zitat (von fo.ren):
Gibt es ein Limit, wie lange vermietet sein muss, bevor man das verkauft? Sprich: Muss ich 5 Jahre halten oder kann ich schon nach zwei Jahren verkaufen?

Da von vorneherein geplant ist, das Haus nur für einen kurzen Zeitraum zu vermieten kann das Finanzamt das als Liebhaberei einstufen und somit Verluste nicht anerkennen.

Makler, Notar und Grunderwerbsteuer gehören zu den Anschaffungskosten und müssen über 50 Jahre abgeschrieben werden.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 280.488 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
113.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen