Dachboden ausbauen als Mieter - möglich?

25. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
fifa2024
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Dachboden ausbauen als Mieter - möglich?

Ich habe ein Wohnung gemietet, und aus meiner eigenen flor gibt es Zugang zu meinem eigenen Dachboden, der genau so groß ist wie die Wohnung. Nur ich habe da Zugang. Dieser Raum steht nicht imm Vertrag. Ist ca. 3 m noch, aber spitzboden. Ich will aus dem Dachboden Schlafzimmer machen. Ich muss Wärmedämmung machen, Wände verputzen und laminat verlegen, mehr ist da nicht.
Darf ich das? Interessiert es überhaupt jmd, was ich auf dem Dachboden mache? Hab in google keine Infos gefunden über so einen Fall.

Vielen Dank

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46 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125892 Beiträge, 40547x hilfreich)

Zitat (von fifa2024):
Zugang zu meinem eigenen Dachboden

Zitat (von fifa2024):
Dieser Raum steht nicht imm Vertrag

Finde den Widerspruch.



Zitat (von fifa2024):
Darf ich das?

Nö.



Zitat (von fifa2024):
Interessiert es überhaupt jmd, was ich auf dem Dachboden mache?

Der Vermieter und das zuständige Bauamt dürften sich in der Regel sehr dafür interessieren.



Zitat (von fifa2024):
Hab in google keine Infos gefunden über so einen Fall.

Einfach mal "Schwarzbau" suchen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8253 Beiträge, 1717x hilfreich)

Zitat (von fifa2024):
Dieser Raum steht nicht imm Vertrag


dann darfst du da genau 0 machen

Zitat (von fifa2024):
Ich muss Wärmedämmung machen, Wände verputzen und laminat verlegen, mehr ist da nicht.


Das darfst du ebenfalls nicht.

Zitat (von fifa2024):
Interessiert es überhaupt jmd, was ich auf dem Dachboden mache?


Klar interessiert das.

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https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5615 Beiträge, 696x hilfreich)

Zitat (von fifa2024):
Nur ich habe da Zugang.


Ich schätze mal durch eine Falltreppe?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5615 Beiträge, 696x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fifa2024):
Zugang zu meinem eigenen Dachboden


Zitat (von fifa2024):
Dieser Raum steht nicht imm Vertrag


Finde den Widerspruch.


Na da gibt es keine Widerspruch. Das Ding wird im MV nicht erwähnt, aber nur der Mieter hat ungehinderten Zutritt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125892 Beiträge, 40547x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Das Ding wird im MV nicht erwähnt, aber nur der Mieter hat ungehinderten Zutritt.

Und?
Wenn 3ZKB vermietet wird und der Dachboden Nr. 4 ist ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
fifa2024
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Ich schätze mal durch eine Falltreppe?


ja, klar

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fifa2024
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Der Vermieter und das zuständige Bauamt dürften sich in der Regel sehr dafür interessieren.


wie werden die es erfahren? und warum sollte es jmd stören? ob ich da regale baue und meine sachen lagere oder schlafen werde? ich mache da doch keine bau massnamen, nur Dämmung und lamitan, momentan da ist alte holzboden.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fifa2024
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Na da gibt es keine Widerspruch. Das Ding wird im MV nicht erwähnt, aber nur der Mieter hat ungehinderten Zutritt.


genau, und jetzt die Frage - warum kann ich das nicht nutzen wie ich will?

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#9
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5615 Beiträge, 696x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn 3ZKB vermietet wird und der Dachboden Nr. 4 ist ...


Finde den Widerspruch ...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5615 Beiträge, 696x hilfreich)

Zitat (von fifa2024):
warum kann ich das nicht nutzen wie ich will?


1. Gehört dir nicht
2. wurde nicht mitvermietet
3. müsste vermutlich baugenehmigungstechnisch in Wohnraum umgewidmet werden, das kann nur der Eigentümer
4. der Eigentümer müsste dann auch sein OK dazu geben.

nur um ein paar Dinge zu nennen. Hinzu kommen versicherungsbedingte (Brandschutz) Fragen, die geklärt werden müssten.

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#11
 Von 
fifa2024
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
1. Gehört dir nicht
2. wurde nicht mitvermietet
3. müsste vermutlich baugenehmigungstechnisch in Wohnraum umgewidmet werden, das kann nur der Eigentümer
4. der Eigentümer müsste dann auch sein OK dazu geben.

nur um ein paar Dinge zu nennen. Hinzu kommen versicherungsbedingte (Brandschutz) Fragen, die geklärt werden müssten.


Wer und wir wird es erfahren? Welche konsequenzen werden?

Bei wohnungsbesichtigung wusste die Frau, die es gezeigt hatte, nicht mal, das dort ein Dachboden ist.

Zur not dämmung kann man dann weg machen, obwohl es nutzt doch allen was. Laminat stört keiner, und geputzte Wände vermute ich - auch werden niemanden stören. Ich werde da nichts bewegen oder verändern, wozu genehmigung, wenn ich da nichts verändern werden? wenn stört dämung?

Anyway - wenn ich das mache und jmd das tatsächlich erfährt - was dann?

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#12
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5615 Beiträge, 696x hilfreich)

Zitat (von fifa2024):
Wer und wir wird es erfahren?


Du wohnst in einem Mehrfamilienhaus? Das wird nicht unbemerkt bleiben, der VM wird es erfahren, sei sicher.

Zitat (von fifa2024):
Welche konsequenzen werden?


Verpflichtung zum Rückbau, im schlimmsten Fall Kündigung.

Zitat (von fifa2024):
Bei wohnungsbesichtigung wusste die Frau, die es gezeigt hatte, nicht mal, das dort ein Dachboden ist.


Irrelevant.

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#13
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5615 Beiträge, 696x hilfreich)

Und was mir noch in den Sinn kommt (nicht rechtlich abgecheckt), wenn du dann die doppelte Menge an Wohnraum hast, hat das evtl. auch Auswirkung auf die Miete, die sich dann anpassen würde können (ich weiß dies aber nicht sicher).

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8253 Beiträge, 1717x hilfreich)

Zitat (von fifa2024):
Anyway - wenn ich das mache und jmd das tatsächlich erfährt - was dann?


Dann kann das Strafrechtliche / Zivilrechtliche Folgen haben.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#15
 Von 
fifa2024
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Du wohnst in einem Mehrfamilienhaus? Das wird nicht unbemerkt bleiben, der VM wird es erfahren, sei sicher.


wie denn? wie wird bitte jmd erfahren, dass ich mein dachboden als schafzimmer nutze? es ist doch nur in meiner wohnung.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
fifa2024
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Und was mir noch in den Sinn kommt (nicht rechtlich abgecheckt), wenn du dann die doppelte Menge an Wohnraum hast, hat das evtl. auch Auswirkung auf die Miete, die sich dann anpassen würde können (ich weiß dies aber nicht sicher).


wenn die es irgendwie erfahren, und es nicht verbieden, evtl. ja. Aber dass ist meine kleinste sorge.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
fifa2024
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Und was mir noch in den Sinn kommt (nicht rechtlich abgecheckt), wenn du dann die doppelte Menge an Wohnraum hast, hat das evtl. auch Auswirkung auf die Miete, die sich dann anpassen würde können (ich weiß dies aber nicht sicher).


wenn die es irgendwie erfahren, und es nicht verbieden, evtl. ja. Aber dass ist meine kleinste sorge.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8253 Beiträge, 1717x hilfreich)

Zitat (von fifa2024):
wenn die es irgendwie erfahren, und es nicht verbieden, evtl. ja. Aber dass ist meine kleinste sorge.


So langsam glaube ich, Du bist einfach nur ein Troll
Ich gebe hier keine Ratschläge zu Zivil- oder Strafrechtlich relevanten Dingen
Ich bin raus

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125892 Beiträge, 40547x hilfreich)

Zitat (von fifa2024):
wie denn?

Man glaubt gar nicht, was Nachbarn so alles mit bekommen ...



Zitat (von fifa2024):
Aber dass ist meine kleinste sorge.

Nun, bei fortwährend begangenem Betrug, da läppert sich die Summe über die Monate schon erheblich.
Sowohl die stetige Wiederholung des Betruges (wirkt strafverschärfend) als auch die Schadensumme dürften sich dann recht schnell von "klein" auf "relevant" ändern ...

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10267 Beiträge, 4569x hilfreich)

Zitat (von fifa2024):
wie wird bitte jmd erfahren, dass ich mein dachboden als schafzimmer nutze?
Diese nun mehrfach geäußerte Frage hat mit diesem Forum nichts zu tun. Das hier ist ein Diskussionsforum zu mietrechtlichen Fragestellungen. Für dieses Forum ist erst einmal diese Frage relevant
Zitat (von fifa2024):
Darf ich das?

Antworten dazu wurden gegeben. Aus meiner Sicht stellt mindestens die Wärmedämmung eine bauliche Veränderung dar, die ohne Genehmigung des Vermieters nicht erlaubt ist. Auch die Nutzung dieses Spitzbodens ist meiner Meinung nach nicht zulässig. Du weißt ja noch nicht einmal, ob der Boden dort überhaupt dauerhaft tragend ist. Aber natürlich kannst du den Vermieter um Erlaubnis fragen.

Zitat (von fifa2024):
Anyway - wenn ich das mache und jmd das tatsächlich erfährt - was dann?
Es ist ohne Gehnemigung des Vermieters nicht erlaubt, verstanden? Halte dich einfach ans Gesetz, dann erübrigen sich die Fragen nach den Folgen, wenn du es nicht tust.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1473 Beiträge, 164x hilfreich)

Zitat (von fifa2024):
Ich habe ein Wohnung gemietet, und aus meiner eigenen flor gibt es Zugang zu meinem eigenen Dachboden, der genau so groß ist wie die Wohnung.


Es ist nicht dein Dachboden, nur weil er von deiner Wohnung aus begehbar ist.

Zitat (von fifa2024):
Darf ich das?


Nein, jedenfalls nicht ohne (schriftliche) Zustimmung des Vermieters.

Zitat (von fifa2024):
Interessiert es überhaupt jmd, was ich auf dem Dachboden mache?


Warum sollte es den Vermieter nicht interessieren, was du mit seinem Eigentum machst?

Zitat (von fifa2024):
Hab in google keine Infos gefunden über so einen Fall.


Dafür braucht man nicht googeln, man muss einfach nur seinen gesunden Menschenverstand einschalten.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1473 Beiträge, 164x hilfreich)

Zitat (von fifa2024):
ich mache da doch keine bau massnamen, nur Dämmung und lamitan, momentan da ist alte holzboden.


Was soll das sein, wenn nicht Baumaßnahmen?

Wenn du nur Möbel reinstellen würdest, wären es keine Baumaßnahmen, aber selbst das darfst ohne Einverständnis des Vermieters nicht.

Das kann doch so schwer nicht zu verstehen sein?

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35014 Beiträge, 5983x hilfreich)

Zitat (von fifa2024):
und jetzt die Frage - warum kann ich das nicht nutzen wie ich will?
1. Weil das ganze Ding vermutlich in Deutschland spielt.--->Im Land der ungeahnten Vorschriften. :wink:
2. Weil du vermutlich Ausländer bist und nicht verstehen kannst, warum dort oben soviel Platz leer steht.
Zitat (von fifa2024):
es ist doch nur in meiner wohnung.
Eben nicht. Der Dachboden gehört nicht zu deiner Wohnung.

Was sagt eigentlich dein Vermieter zu deiner Idee?

Zitat (von fifa2024):
aus meiner eigenen flor gibt es Zugang
Der Zugang/die Falltreppe/Einschubtreppe ist evtl. auf deiner Etage --floor--, also im Obergeschoss, aber nicht in deiner Wohnung, oder?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39894 Beiträge, 14217x hilfreich)

Falls hier nicht rumgetrollt wird, ist die Antwort doch ganz einfach.

Gegenstand des Mietvertrages sind drei Zimmer + Nebenräume. Nicht der Dachboden. Selbst wenn der Dachboden Gegenstand des Mietverhältnisses wäre, kann man diesen Dachboden nicht einfach ausbauen. Das hat nichts mehr mit vertragsgemäßer Nutzung zu tun. Und eine solche Umwidmung bedarf auch einer Baugenehmigung. Da geht es z.B. auch um Statik, Brandschutz u.s.w.

Die Folgen einer solchen Aktion können sein: fristlose Kündigung, Kosten für Rückbau, Strafgelder, da sind wir ganz schnell im satten 5-stelligen Bereich. Und dazu Obdachlosigkeit. Und, das merkt doch keiner: das denkt jeder Straftäter. Die Gefängnisse sind voll von Knastis, die alle meinten, dass das keiner merke.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
fifa2024
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Der Zugang/die Falltreppe/Einschubtreppe ist evtl. auf deiner Etage --floor--, also im Obergeschoss, aber nicht in deiner Wohnung, oder?


doch, natürlich, nur in meiner Wohnung

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
GefährlichesHalbwissen
Status:
Schüler
(266 Beiträge, 83x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Gegenstand des Mietvertrages sind drei Zimmer + Nebenräume. Nicht der Dachboden.

Zitat (von fifa2024):
Zitat (von Anami):
Der Zugang/die Falltreppe/Einschubtreppe ist evtl. auf deiner Etage --floor--, also im Obergeschoss, aber nicht in deiner Wohnung, oder?

Zitat (von fifa2024):
doch, natürlich, nur in meiner Wohnung


Da der Dachboden hier ausschließlich durch die Wohnung betreten werden kann, würde ich ihn analog zu einer Abstellkammer, Terrasse, Balkon, etc. einordnen und er ist Teil der Mietsache. Das muss in so einem Fall auch nicht gesondert irgendwo im Vertrag stehen.

Das bedeutet jedoch noch lange nicht, dass der Mieter da machen kann, was er will. Alles, was sich bei Auszug einfach wieder entfernen lässt, geht (Laminat auf den vorhandenen Boden legen, ohne diesen zu beschädigen), alles andere eher nicht (Wände dämmen und vor allem verputzen!). Und ja, der Mieter darf da auch schlafen, wenn es ihm gefällt. Ich darf in meinem gemieteten Objekt auch in der Abstellkammer oder sogar im Bad oder auf der Terrasse schlafen, wenn ich das so will. Alles andere hätte direkt im Mietvertrag vereinbart werden müssen.

Wenn der Dachboden nicht Teil der Mietsache wäre, oder explizit nur zur Nutzung als Lagerraum ausgewiesen, oder ausdrücklich nicht mitvermietet, dann würde ich das anders einschätzen.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
fifa2024
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von GefährlichesHalbwissen):
Da der Dachboden hier ausschließlich durch die Wohnung betreten werden kann, würde ich ihn analog zu einer Abstellkammer, Terrasse, Balkon, etc. einordnen und er ist Teil der Mietsache. Das muss in so einem Fall auch nicht gesondert irgendwo im Vertrag stehen.

Das bedeutet jedoch noch lange nicht, dass der Mieter da machen kann, was er will. Alles, was sich bei Auszug einfach wieder entfernen lässt, geht (Laminat auf den vorhandenen Boden legen, ohne diesen zu beschädigen), alles andere eher nicht (Wände dämmen und vor allem verputzen!). Und ja, der Mieter darf da auch schlafen, wenn es ihm gefällt. Ich darf in meinem gemieteten Objekt auch in der Abstellkammer oder sogar im Bad oder auf der Terrasse schlafen, wenn ich das so will. Alles andere hätte direkt im Mietvertrag vereinbart werden müssen.

Wenn der Dachboden nicht Teil der Mietsache wäre, oder explizit nur zur Nutzung als Lagerraum ausgewiesen, oder ausdrücklich nicht mitvermietet, dann würde ich das anders einschätzen.


Ich danke Ihnen schon mal für erste normale und denkende Antwort! Sehr angenehm!

Genau so ist das, wie Sie es beschrieben haben!

Ich werde es nicht dämmen so, wie ich es ursprünglich gedacht habe - hab da andere Idee, was keine Bau veränderungen darstellt und sich leicht entfernen lässt! Verputzen werde ich auch nicht, aber weiß streichen - da sind die Wände aus spannplatten, die einfach weiß gemacht werden können!

D.h. praktisch wird es so - dass ich dort einfach meine sachen - bett, schränke hinstelle und dort schlaffe, weil mir es so gefällt!

Das einzige Frage noch was mich beschäftigt ist ob der Boden selbst (was auch gleichzeitig Wohnungs Decke ist) dafür fest und dick genug ist um laminat + Bett auszuhalten? Wie könnte ich es prüfen? Ob der Dicke genau so dick wie der Boden in der Wohnung?

vielen dank!

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
RomeoZwo
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 19x hilfreich)

So wie das klingt fehlt dem Dachboden mindestens ein, wenn nicht sogar 2 Rettungswege. Die Fallttreppe ist keiner und die, falls vorhanden, Dachflächenfenster üblicherweise auch nicht, da die Feuerwehr da nicht anleitern kann. Selbst ausgebaut darf daher dieser Raum nicht als "Aufenthaltsraum" benutzt werden.

Konsequenz im Falle eines Feuers und notwendiger Evakuierung wäre neben dem eventuellen Verlust des eigenen Lebens oder dem eines Familienmitgliedes vermutlich auch eine Anklage bezüglich fahrlässiger Tötung.

-- Editiert von User am 27. November 2024 08:45

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
RomeoZwo
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 19x hilfreich)

Zitat (von GefährlichesHalbwissen):
Ich darf in meinem gemieteten Objekt auch in der Abstellkammer oder sogar im Bad oder auf der Terrasse schlafen, wenn ich das so will. Alles andere hätte direkt im Mietvertrag vereinbart werden müssen.


Können JA, dürfen NEIN. Das hat aber nichts mit Mietrecht sondern mit Baurecht zu tun. Erlaubt ist ein längerer Aufenthalt (z.B. Schlafen) nur in Räumen die über 2 Rettungswege verfügen.

Klar KANN man in der eigenen Wohnung machen was man will, aber in dem Moment in dem man anderen (z.B. Gästen, Kindern) diese nicht geeigneten Räume zum Schlafen zur Verfügung stellt und dann etwas passiert, ist man eben strafrechtlich belangbar.

-- Editiert von User am 27. November 2024 08:54

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
fifa2024
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von RomeoZwo):
So wie das klingt fehlt dem Dachboden mindestens ein, wenn nicht sogar 2 Rettungswege. Die Fallttreppe ist keiner und die, falls vorhanden, Dachflächenfenster üblicherweise auch nicht, da die Feuerwehr da nicht anleitern kann. Selbst ausgebaut darf daher dieser Raum nicht als "Aufenthaltsraum" benutzt werden.

Konsequenz im Falle eines Feuers und notwendiger Evakuierung wäre neben dem eventuellen Verlust des eigenen Lebens oder dem eines Familienmitgliedes vermutlich auch eine Anklage bezüglich fahrlässiger Tötung.


Ja,das ist das risiko. Wie hoch ist die Warscheinlichkein? ich schätze nicht so hoch. Und dies kann jeder für sich selbstständig entscheiden, ob er das risiko angeht. Wenn feuer nachts irgendwo beginnt, dann wäre es evtl 1-2 minuten länger dauern aus dem Dach runter zu kommen, und dann durch die wohnungstür oder fenster raus - als gleich es zu machen. So große unterschied ist es nicht,

0x Hilfreiche Antwort

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