Grundsteuer B für Neubau nach 5 Jahren.

25. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
HelmSchr
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)
Grundsteuer B für Neubau nach 5 Jahren.

Hallo,

wir haben vor fünf Jahren ein 4 Familienhaus gebaut und erst vor ein paar Tagen traf der Grundsteuer B-Bescheid ein. Wir haben regelrecht jahrelang für Erstellung eines Bescheides gekämpft und unsere Stadt hat immer auf Finanzamt verwiesen. Da quasi Messwerte etc. gefehlt haben, vor Jahren hieß es vom Finanzamt, die hätten aber auch auf Angaben von der Stadt gewartet etc. Nach viel hin und her kam nun der Bescheid an.

Ich habe mittlerweile Mieter, die ausgezogen sind und niedrigere Nebenkosten gezahlt haben, weil mir die Steuern nicht bekannt waren.

Was kann ich dagegen tun? Muss ich das so hinnehmen, kann man wegen Untätigkeit der Behörde die Forderungen zumindest Tequila anfechten?

Die Sache ist so ärgerlich, nun soll ich innerhalb von 4 Wochen eine fünfstellige Summe nachzahlen, nun hat unsere Stadt es doch so eilig.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125865 Beiträge, 40544x hilfreich)

Zitat (von HelmSchr):
Ich habe mittlerweile Mieter, die ausgezogen sind und niedrigere Nebenkosten gezahlt haben, weil mir die Steuern nicht bekannt waren.

Und das umlegen der Steuer auf den Mieter war auch rechtsicher vertraglich vereinbart?



Zitat (von HelmSchr):
Was kann ich dagegen tun?

Wogegen konkret?



Zitat (von HelmSchr):
Muss ich das so hinnehmen, kann man wegen Untätigkeit der Behörde die Forderungen zumindest Tequila anfechten?

Alkohol ist in dem Falle nicht zielführend.
Eine Untätigkeit der Behörde müsste man erst mal nachweisen.
Und selbst dann senkt sich die Steuer um genau 0,0 EUR.



Zitat (von HelmSchr):
nun soll ich innerhalb von 4 Wochen eine fünfstellige Summe nachzahlen, nun hat unsere Stadt es doch so eilig.

Naja, das Geld ist ja da, also dürfte das in den 4 Wochen zu bewerkstelligen sein?




-- Editiert von User am 25. November 2024 22:45

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
HelmSchr
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Natürlich wurde die Grundsteuer als Nebenkosten aufgeführt, aber nicht in der richtigen Höhe. Und nun ist alles für die ersten paar Jahre verjährt und kann von den Mietern nichts mehr nachfordern,

Es soll natürlich nicht Tequila heißen, sondern teilweise :)

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48631 Beiträge, 17142x hilfreich)

Zitat (von HelmSchr):
Und nun ist alles für die ersten paar Jahre verjährt und kann von den Mietern nichts mehr nachfordern,

Das ist falsch. Da Du die Verpätung nicht zu vertreten hast, gilt die 12-Monatsfrist nicht. Eine Nachforderung ist daher noch möglich.

Die Nachberechnung ist auch gegenüber den ausgezogenen Mietern noch möglich.

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8250 Beiträge, 1716x hilfreich)

Zitat (von HelmSchr):
wir haben vor fünf Jahren ein 4 Familienhaus gebaut und erst vor ein paar Tagen traf der Grundsteuer B-Bescheid ein.


Damit dürfte es sich um den neuen Bescheid auf der Grundlage der neuen Grundsteuerberechnung handeln

Zitat (von HelmSchr):
und unsere Stadt hat immer auf Finanzamt verwiesen.


Das ist richtig. Mit dem Messbescheid des Finanzamtes kann die Kommune dann den Wert berechnen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2503 Beiträge, 664x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Damit dürfte es sich um den neuen Bescheid auf der Grundlage der neuen Grundsteuerberechnung handeln
Wohl kaum, denn die "neue" GrSt wird ja erst ab 2025 fällig, hier jedoch ...
Zitat (von HelmSchr):
soll ich innerhalb von 4 Wochen eine fünfstellige Summe nachzahlen,


Es dürfte sich hier um die Nachfeststellung der neu entstandenen wirtschaftlichen Einheit oder Wertfortschreibung des bisher unbebauten Grundstückes nach dem "alten" Einheitswert handeln.
Zitat (von HelmSchr):
wir haben vor fünf Jahren ein 4 Familienhaus gebaut


Neben dem GrSt-Bescheid der Stadt müsste nach Darstellung aber auch jetzt erst der Einheitswertbescheid und GrSt-Meßbescheid vom FA ergangen sein.

Vom Grundsatz her ist das Ganze jedoch kein steuerliches, sondern mietrechtliches Problem :forum:

taxpert

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"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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