Mahnbescheid mit überschnittener Zahlung

26. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
haumi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid mit überschnittener Zahlung

Hi Zusammen,
ich habe als Einzelunternehmer eine Rechnung verpennt, diese wäre am 20.09. fällig gewesen.
Am 17.11. wurde die Zahlung per Sofortüberweisung beglichen.
Ich habe jetzt einen Mahnbescheid bekommen, welcher am 18.11. ausgestellt wurde.
Die Hauptforderung ist somit erledigt.
Meine Frage: Was ist mit den Gerichtskosten? Was ist mit den Zinsen?

Tendenziell hätte ich gesagt, Zinsen sind zu begleichen, Gerichtskosten nicht.
Liege ich da richtig?
Dem MB wurde noch nicht widersprochen.


Danke und Grüße

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125907 Beiträge, 40557x hilfreich)

Zitat (von haumi):
Liege ich da richtig?

Nö.

Warum sollte man Kosten / Schäden die man verursacht hat nicht tragen müssen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2061 Beiträge, 441x hilfreich)

Zitat (von haumi):
Die Hauptforderung ist somit erledigt.

Das dürfte ein Denkfehler sein.
Zitat (von § 367 Abs. 1 BGB):
Hat der Schuldner außer der Hauptleistung Zinsen und Kosten zu entrichten, so wird eine zur Tilgung der ganzen Schuld nicht ausreichende Leistung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet.

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#3
 Von 
haumi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke de Bakel für die Info.
In erster Linie ging es mir um die Gerichtskosten.
Diese Kosten wurden verursacht, weil der Gläubiger einen MB beantrag hat, NACHDEM ich bezahlt habe.
Deshalb war ich der Meinung, diese Kosten sind nicht mehr mir zuzuschreiben. Oder warum liege ich da falsch?

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#4
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2061 Beiträge, 441x hilfreich)

Zitat (von haumi):
Diese Kosten wurden verursacht, weil der Gläubiger einen MB beantrag hat, NACHDEM ich bezahlt habe.

Nee, sondern nachdem Du in Verzug warst.
Dass sich das mit der Zahlungsanweisung überschnitten hat, ist Pech für Dich.

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#5
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1953 Beiträge, 1029x hilfreich)

So ein Mahnbescheid hat ja auch eine gewisse Bearbeitungsdauer, ein paar Tage.
Damit ist praktisch sicher davon auszugehen, dass er vor dem 17.11. beantragt (und bezahlt) wurde. Damit fallen die Kosten selbstverständlich dir zur Last.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125907 Beiträge, 40557x hilfreich)

Zitat (von haumi):
Diese Kosten wurden verursacht, weil der Gläubiger einen MB beantrag hat, NACHDEM ich bezahlt habe.

Es ist aber nicht ausreichend zu bezahlen, es zählt erst als schuldbefreiend, wenn das Geld definitiv auf dem Konto des Gläubigers gutgeschrieben wird.

Es wäre also erst mal zu klären, wann konkret die Schuldbefreiende Wirkung eingesetzt hat und wann konkret der MB beauftragt wurde.



Zitat (von haumi):
In erster Linie ging es mir um die Gerichtskosten.

Sollte man die Hauptforderung tatsächlich nicht mit entsprechender Zweckbestimmung gezahlt haben, dann hat man Zinsen und Gerichtskosten bereits gezahlt und anerkannt.
Dann muss man darüber nicht mehr diskutieren, da ist der Drops gelutscht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1953 Beiträge, 1029x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Sollte man die Hauptforderung tatsächlich nicht mit entsprechender Zweckbestimmung gezahlt haben, dann hat man Zinsen und Gerichtskosten bereits gezahlt und anerkannt.
Dann muss man darüber nicht mehr diskutieren, da ist der Drops gelutscht.


Naja, nicht ganz. Wurde der Mahnbescheid wirklich erst nach der Zahlung beantragt, was ich nicht glaube, dann wären die Gerichtskosten davon natürlich nicht umfasst.
Die Zinsen allerdings schon, also hat man sicher nicht schuldbefreiend gezahlt.

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#8
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8254 Beiträge, 1718x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Naja, nicht ganz. Wurde der Mahnbescheid wirklich erst nach der Zahlung beantragt, was ich nicht glaube, dann wären die Gerichtskosten davon natürlich nicht umfasst.


aber klar doch. Rechnungen sind pünktlich zu zahlen. Was hätte der Gläubiger denn sonst machen sollen?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#9
 Von 
neuhierangemeldet
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von haumi):
Ich habe jetzt einen Mahnbescheid bekommen, welcher am 18.11. ausgestellt wurde.


Damit hat der Gläubiger eigentlich vorbildlich gehandelt, andere hätten ein Inkasso beauftragt und noch mehr Kosten produziert.

Zitat (von haumi):
ch habe als Einzelunternehmer eine Rechnung verpennt, diese wäre am 20.09. fällig gewesen.
Am 17.11. wurde die Zahlung per Sofortüberweisung beglichen.


Dazwischen gab es bestimmt noch eine oder 2 Mahnungen mit Fristsetzung, oder?

Signatur:

Blockiert User: Anami

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#10
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2061 Beiträge, 441x hilfreich)

Zitat (von neuhierangemeldet):
Dazwischen gab es bestimmt noch eine oder 2 Mahnungen mit Fristsetzung, oder?

Selbst ohne Mahnung ist der Verzug eingetreten.
vgl. § 286 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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