Handyverträge auf anderen Namen abgeschlossen

26. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
Cedric124
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Handyverträge auf anderen Namen abgeschlossen

Hallo,

Ich habe, weil ich vor ca. einem Jahr ein wenig Geld Probleme habe, auf den Namen meiner Exfreundin 3 Handyverträge abgeschlossen und die Handys dann verkauft. Irgendwann ist das natürlich aufgeflogen. Wir wollten das erst alles Privat klären, durch Schuldannerkenntnis bei den Anbietern und Vertragsübernahme. Leider ist dies wohl nicht ganz so einfach, jetzt wurde dann schließlich doch eine Anzeige erstattet.

Meine Frage wäre jetzt, wie hoch das Strafmaß bei sowas ist? Natürlich bezahle ich alles bis auf den letzten Cent ab und stehe dazu. Das Strafmaß für Betrug und Identitätsdiebstahl, ist laut Google schon recht hoch.

Kommt man mit einer Geldstrafe davon? Ich habe eine festen, sehr gut bezahlten Job und stehe mit beiden Beinen fest im Leben. Nur geht mir grad dieser ganze Gedanke nicht aus dem Kopf und würde gerne ein paar Meinungen dazu hören.

Mit freundlichen Grüßen

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33507 Beiträge, 17465x hilfreich)

Meine Frage wäre jetzt, wie hoch das Strafmaß bei sowas ist? Keine Ahnung - es fehlen ja alle relevanten Informationen: Schadenshöhe, Alter, Vorstrafen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Cedric124
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

30 Jahre alt, geht um ca. 2500€ und keine Vorstrafen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33507 Beiträge, 17465x hilfreich)

Ja, dann ist die Wahrscheinlichkeit einer Geldstrafe recht hoch.
Natürlich bezahle ich alles bis auf den letzten Cent ab Und dies hoffentlich vor der Verhandlung - Versprechungen dieser Art hören Richter nämlich dauernd...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Cedric124
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann man sich eventuell auch ohne eine Gerichtsverhandlung einigen? Also nur von Anwalt zu Anwalt ?

Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33507 Beiträge, 17465x hilfreich)

Kann man sich eventuell auch ohne eine Gerichtsverhandlung einigen? Nö - das Strafrecht ist kein Kampfhund, den man losschickt und wieder zurückpfeift. Aber falls Ihnen lediglich der Gedanke an eine Verhandlung Unbehagen bereitet - eventuell, aber auch nur eventuell, wird das schriftliche Strafbefehlsverfahren gewählt, d. h., Sie kriegen Ihr Urteil per Post. Und ehe Sie fragen - nein, darauf gibt es keinen Rechtsanspruch.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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