Grund für eine fristlose Kündigung?

26. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
Sally2024
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Grund für eine fristlose Kündigung?

Hallo Zusammen,
Ich habe folgende Frage.
Ich wohne bei einer Bekannten im Nebengebäude zur Untermiete in ihrem Privathaus,jeder hat einen separaten Zugang.
Nachdem ich ihr mitgeteilt habe das ich ausziehe zeigt sie leider menschlich sehr unschöne Züge ,so daß es mir sehr schwer fällt dort länger zu wohnen.
Ich bin deswegen vorzeitig letzte Woche ausgezogen.
Sie war an diesem Tag zu Hause und hat es auch mitgekriegt das ich ausziehe, 10 min nachdem ich mit meinen Sachen weg war schreibt sie mir ob ich zu hause sei, was ich verneinte und ihre Antwort war gut dann gehe ich mit meinem Bekannten mal in deine Wohnung, dies habe ich verneint und ohr mitgeteilt,dass ich nächsten Samstag nochmals da bin und die restlichen Sachen raushole und sauber mache und sie gerne dann kommen kann.Und ihre Antwort war das is doch egal,ich will ja nur gucken wegen Umbaumaßnahmen.
Mich würde interessieren ob das jetzt schon als Hausfriedensbruch gilt? Und ich vorzeitig, also fristlos kündigen kann.Ich kann allerdings nicht beweisen das sie wirklich drin war,was ich aber stark annehme.
Vielen Dank im voraus

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125904 Beiträge, 40549x hilfreich)

Zitat (von Sally2024):
Mich würde interessieren ob das jetzt schon als Hausfriedensbruch gilt?

Wenn es ein Gericht so urteilt, dann ja.



Zitat (von Sally2024):
.Ich kann allerdings nicht beweisen das sie wirklich drin war

Das wäre dann Pech.
Ohne Beweise ist da nicht wirklich was sinnvolles zu machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125904 Beiträge, 40549x hilfreich)

Zitat (von Sally2024):
Mich würde interessieren ob das jetzt schon als Hausfriedensbruch gilt?

Wenn es ein Gericht so urteilt, dann ja.



Zitat (von Sally2024):
.Ich kann allerdings nicht beweisen das sie wirklich drin war

Das wäre dann Pech.
Ohne Beweise ist da nicht wirklich was sinnvolles zu machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
GefährlichesHalbwissen
Status:
Schüler
(266 Beiträge, 83x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das wäre dann Pech.
Ohne Beweise ist da nicht wirklich was sinnvolles zu machen.


Wenn das vor Gericht gehen würde, ist das ungefähr so. Obwohl die Ankündigung, Hausfriedensbruch zu begehen, durchaus ein Indiz sein kann, was auch ein Gericht ernst nimmt. Kannst Du denn wenigstens die Ankündigung beweisen? Für mich hört es sich zumindest so an:

Zitat (von Sally2024):
10 min nachdem ich mit meinen Sachen weg war schreibt sie mir


War das per WhatsApp oder sowas ähnliches? Und was war ihre Antwort auf Deine endgültige Ansage, dass Du ihr nicht gestattest, in Deiner Abwesenheit die Wohnung zu betreten? Das könnte eventuell auch einen Unterschied machen und ggf. durchaus als Anscheinsbeweis gewertet werden, dass sie Hausfriedensbruch begangen hat, je nach ihrer Reaktion.

Aber mal eine ganz andere Frage: Wie will/ist sie denn in Deine Wohnung (ge)kommen? Hat sie etwa einen Schlüssel? Und wenn ja, wusstest Du davon?

Ganz generell darf ein Vermieter keine Schlüssel für eine vermietete Wohnimmobilie behalten. Dies geht nur mit Wissen und ausdrücklicher Zustimmung des Mieters. Wenn ein Vermieter dagegen verstößt, ist das durchaus ein Grund für eine fristlose Kündigung.

Und wie lange läuft das Mietverhältnis noch regulär weiter und Du zahlst Miete?

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#4
 Von 
Sally2024
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ich habe es per WhatsApp, aber keine direkte Aussage ob sie schlussendlich drin war.
Wir hatten mal ein freundschaftliches Verhältnis deswegen haben wir jeweils die Schlüssel, für den Notfall und irgendetwas mit meinen Tieren ist.Leider hat sie sich in dem Moment wo ich gesagt habe das ich ausziehe komplett gewandelt.
Ja ich müsste noch für Dezember Miete zahlen bzw war abgemacht das ich die Nebenkosten für beide Häuser zahle damit sie keinerlei Mieteinnahmen nachweisen muss.

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#5
 Von 
GefährlichesHalbwissen
Status:
Schüler
(266 Beiträge, 83x hilfreich)

Zitat (von Sally2024):
Ja ich habe es per WhatsApp, aber keine direkte Aussage ob sie schlussendlich drin war.


Schade, aber dann würde das bei einem eventuellen Prozess um die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung wirklich für Dich nicht gerade rosig aussehen. Nicht unmöglich, aber das Risiko würde ich persönlich nicht eingehen. Andererseits, es geht ja nicht immer alles vor Gericht.

Zitat (von Sally2024):
deswegen haben wir jeweils die Schlüssel


Den Schlüssel würde ich als erstes zurückfordern. Du zahlst Miete, das ist Deine Wohnung, wenn Du nicht möchtest, dann darf sie keinen Schlüssel haben. Wenn sie sich weigert, könntest Du das als Begründung für eine fristlose Kündigung heranziehen (gestörtes Vertrauensverhältnis).

Zitat (von Sally2024):
Ja ich müsste noch für Dezember Miete zahlen


Also endet das Mietverhältnis offiziell am 31.12.24? Dann würde ich ihr auch sagen, dass die Wohnung erst am 31.12. an sie zurückgegeben werden kann und Du ihr vorher nicht gestattest, irgendwas in der Wohnung zu machen. Wenn euer Verhältnis jetzt eh zerrüttet ist, musst Du ihr auch keinen Gefallen mehr tun. Wenn sie die Wohnung wegen geplanter Umbauarbeiten besichtigen möchte (was generell ihr Recht ist), dann soll sie mit Dir einen Termin absprechen und Du bist dann auch dabei. Die Umbauarbeiten selbst können natürlich erst beginnen, wenn Dein Mietverhältnis beendet ist.

Das alles macht es für sie schon mal etwas unangenehmer und vielleicht schafft das die Basis dafür, dass ihr einvernehmlich einen Mietaufhebungsvertrag schließt mit Wirkung ab nächsten Samstag. Dann müsstest Du auch danach keine Miete mehr zahlen.

Zitat (von Sally2024):
Ja ich müsste noch für Dezember Miete zahlen bzw war abgemacht das ich die Nebenkosten für beide Häuser zahle damit sie keinerlei Mieteinnahmen nachweisen muss.


Du zahlst also für Dezember keine Miete mehr, dafür aber die Nebenkosten für Deine Wohnung + die Nebenkosten für ihre Wohneinheit? Und wenn Du weißt, dass dies den Sinn hat, dass sie beim Finanzamt keine Mieteinahmen nachweisen muss, leistest Du Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Das würde ich mir wirklich gut überlegen. Aber vielleicht habe ich das auch nur falsch verstanden?

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#6
 Von 
neuhierangemeldet
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 17x hilfreich)

GGfs. könnte man noch das Schloss austauschen und nach Beendigung des Mietverhältnisses wieder einbauen.....

Ob sich der Aufwand aber lohnt?

Signatur:

Blockiert User: Anami

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35015 Beiträge, 5983x hilfreich)

Zitat (von Sally2024):
Grund für eine fristlose Kündigung?
Dann kündige doch fristlos. Schriftlich. Ohne Grund.
Der ganze andere Kram von Straftatsverdacht bis Steuerhinterziehung... uswusf. kommt alles später.

Zitat (von Sally2024):
Mich würde interessieren ob das jetzt schon als Hausfriedensbruch gilt?
Weiß ja keiner, ob sie drin war, aber da sie einen Schlüssel hat--- scheidet diese Straftat vermutlich aus.

Und wann kommt nun die Mietrechtsfrage?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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