Wer muss kaputte Duschwanne zahlen?

26. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
Fregs
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer muss kaputte Duschwanne zahlen?

Moin Alle.

Hier der Fall:
Ich habe in meiner Duschwanne einen Riss entdeckt, der in Zukunft dafür sorgen könnte, dass Wasser unter die Wanne läuft. Das habe ich gestern bemerkt und heute gemeldet. Mein Vermieter hat es provisorisch repariert aber war, wie ich, der Meinung, dass man die Wanne auf lange Sicht wohl austauschen muss.
Aussage von ihm war: er wird das nicht zahlen.
Ich weiß, dass der Riss seit vielen Monaten, wenn nicht sogar Jahren bereits in der Wanne war, ich hab mich damit aber nie beschäftigt, weil ich tatsächlich dachte, dass es sich um einen oberflächlichen Kratzer handeln würde. Durch was exakt der Riss nun größer wurde und jetzt zum Problem geworden ist, kann ich definitiv nicht zu 100 Prozent sicher sagen, genauso wenig kann ich was zum Entstehungszeitpunkt oder Entstehungsgrund sagen. Allerdings habe ich eine Theorie, die im letzten Abschnitt dieses Beitrags zu lesen ist.

Mein Vermieter denkt / unterstellt natürlich, dass ich da habe etwas schweres aus Glas habe fallen lassen, was aber definitiv nicht der Wahrheit entspricht. Und ich bin der Meinung, dass es bei der Duschwanne, die ausschließlich aus Plastik besteht, einfach auch Verschleiß sein kann oder der Riss durch die Vormieterin verursacht wurde. Da ich hier nun aber schon 3,5 Jahre wohne, kauft mir der Vermieter letztes natürlich nicht ab. Auch das ist natürlich nur eine Theorie.

Nunja. Er hat mir dann recht klar gemacht, dass er mir das in Rechnung stellen wird, die ich netterweise auch in Raten abzahlen dürfte, daraufhin sagte ich, dass ich das nicht zahlen werde und er hat gefragt, ob ich das über meine Haftpflicht regeln kann. Ich tu mich damit jetzt ehrlicherweise schwer und bin nicht sicher, wer da im Recht ist. Wenn ich weiß, dass es in dem Fall mein Verschulden ist (wobei mir ja nichts im Rahmen eines "Unfalls" hineingefallen ist), hätte ich kein Problem damit, das über meine Versicherung zu regeln. Ich habe allerdings irgendwie das Gefühl, dass er einfach keinen Bock hat, das selber zu finanzieren.

Alle Angaben die ich hier mache sind nach besten Wissen und Gewissen angefertigt, ich habe nichts verschwiegen. Ich wüsste nicht, wie ich gegenüber meiner Versicherung den Fall schildern soll. Wenn ich sage, dass meine Dusche kaputt ist, und die fragen warum, dann habe ich darauf keine Antwort, weil ich es eben schlichtweg nicht weiß.

Wie sollte ich mich nun verhalten? Mich stresst die Situation enorm und ich habe eigentlich wenig Lust, noch länger mit meinem Vermieter rumzudiskutieren. Er hat zwischenzeitig auch in seinen Versicherungsunterlagen geguckt und natürlich wird sowas nicht bezahlt, das war mir aber auch vorher schon klar...

---

Hier noch die ggf. nicht irrelevante Theorie: Ich habe beim Einzug bemerkt, dass der Schlauch+Brause undicht ist, was ich direkt in der ersten Woche gemeldet habe. Mein Vermieter meinte dann, dass man sowas an jeder Ecke bekommt und ich das Dingen selber neu kaufen soll, was ich tat. Ich ersetzte es also eigenständig, allerdings passt der Brausekopf nicht 1 zu 1 in die Halterung an der Wand, sondern etwas lockerer, weshalb der Brausekopf manchmal aus der Halterung fällt - nicht täglich, nicht wöchentlich, eher alle paar Monate mal, aus Versehen, was evtl. sogar auch passende Duschköpfe tun würden. Ich vermute (!) dass der Duschkopf in den vergangenen drei Jahren, sofern er runterfiel, immer auf die gleiche Stelle gefallen ist, wo nun der Riss ist. Er ist allerdings die letzten Wochen gar nicht runtergefallen, daher gehe ich aus einer Kombination mit menschlichem Gewicht auf die Duschwanne aus, die den Riss natürlich nicht begünstigt hat.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125882 Beiträge, 40546x hilfreich)

Zitat (von Fregs):
er hat gefragt, ob ich das über meine Haftpflicht regeln kann

Klar, das dürfte die beste Lösung sein, es sei denn man hat Interesse daran, sein Sparkonto zu plündern.
Die Versicherung hilft auch bei der Abwehr von Ansprüchen.



Zitat (von Fregs):
ich das Dingen selber neu kaufen soll,

Dazu wäre der Vermieter verpflichtet gewesen genau wie für die fachgerechte Montage zu sorgen.



Zitat (von Fregs):
Ich ersetzte es also eigenständig

Und das völlig unfachmännisch - womit man im Falle des Falles voll haftet.



Zitat (von Fregs):
Er ist allerdings die letzten Wochen gar nicht runtergefallen,

Der Damm in Brumadinho hat auch Jahre lang gehalten ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Fregs
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

"völlig" unfachmännisch halte ich für "völlig" übertrieben zusammengefasst :wink: Das Ding wurde ja nach Aufforderung des Vermieters installiert, weil er sich darum nicht kümmern wollte. Ich sehe da mindestens eine Mitverantwortung bei Ihm. Aber darum soll es auch gar nicht gehen, du erwähnst ja selbst, dass der Vermieter sich hätte darum kümmern müssen.

Nunja, sofern man sowas tatsächlich über die Haftpflicht abwickeln kann, ist mein Anliegen ja schon nahezu geklärt, mir ist trotzdem noch nicht klar, was ich denen sagen soll :wipp:

Edit: Weil und Außerdem, als Zusatz zu Gesagtem, ist es ja überhaupt nicht klar, ob das von dem Duschkopf kommt. Ist ja nur meine Theorie. Dafür müsste ja rein theoretisch erstmal jemand die Situation durchanalysieren.

-- Editiert von User am 26. November 2024 20:01

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125882 Beiträge, 40546x hilfreich)

Zitat (von Fregs):
du erwähnst ja selbst, dass der Vermieter sich hätte darum kümmern müssen

Richtig.
Aber mit der Übernahme der Tätigkeit übernimmt auch der Mieter die volle Haftung seines tuns.



Zitat (von Fregs):
mir ist trotzdem noch nicht klar, was ich denen sagen soll

Einfach den Schaden melden.
Am besten in gerichtsfester Form.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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