Hallo,
ich habe diese Grundsteuererklärung schon gemacht, und auch meinen Steuermessbetrag bekommen, der mir nach meinen Berechnungen eine 3-fach hohe Grundsteuer (bisher war sehr günstig) machen könnte, man wird es sehen.
Jedenfalls sagt ein Bekannter von mir der in der nähe Wohnt, er hätte diese Grundsteuererklärung bisher nicht abgegeben und wäre auch nicht bereit die neue Steuer zu bezahlen.
Ich würde gerne mal wissen, wenn jemand gar keine Angaben übermittelt hat, wie geht das Finanzamt dann vor? Darf es schätzen? Oder besorgen die sich die Daten von den entsprechenden Ämtern?
Es kann doch nun wirklich nicht sein dass jemand der nichts macht, gerade bei öffentlichen Behörden und Ämtern so ohne weiteres damit durchkommt.
Wie ist das denn wenn man alle aufforderungen ignoriert und nicht mitwirkt?
Kann man denn dann im Januar 2025 überhaupt einen rechtskräftigen Grundsteuerbescheid bekommen?
danke und Gruß
-- Editiert von User am 26. November 2024 20:38
Grundsteuer-Erklärung verweigen, neue Beiträge nicht zahlen?
26. November 2024
Thema abonnieren
Frage vom 26. November 2024 | 20:37
Von
Status: Frischling (48 Beiträge, 3x hilfreich)
Grundsteuer-Erklärung verweigen, neue Beiträge nicht zahlen?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 26. November 2024 | 22:05
Von
Status: Unbeschreiblich (125906 Beiträge, 40554x hilfreich)
ZitatEs kann doch nun wirklich nicht sein dass jemand der nichts macht, gerade bei öffentlichen Behörden und Ämtern so ohne weiteres damit durchkommt. :
Nö, kommt er auch nicht - es dauert dann halt nur, bis die Vollstrecker kommen, aber dann wird es teuer ...
Zitater hätte diese Grundsteuererklärung bisher nicht abgegeben :
Da gibt es diverse Maßnahmen, Schätzung, Zwangsgeld etc. ...
Zitatwäre auch nicht bereit die neue Steuer zu bezahlen :
Muss er auch nicht. Der Staat hat da einen Abholservice. Ist mit den ganzen Straf- und Säumniszuschlägen, Gerichts- und Vollstreckungskosten dann am Ende halt echt teuer.
#2
Antwort vom 27. November 2024 | 06:55
Von
Status: Student (2216 Beiträge, 760x hilfreich)
ZitatDarf es schätzen? :
Ja, auf Grundlage der dem Amt bekannten Daten.
ZitatWie ist das denn wenn man alle aufforderungen ignoriert und nicht mitwirkt? :
Wie bei allen anderen Bescheiden auch.
Die Abgabe wird notfalls mit der Festsetzung (und Eintreibung) von Zwangsgeld erwirkt. Auch eine Schätzung ist ggf. möglich. Bei Zahlungsunwilligkeit gibt es diverse Möglichkeiten (Pfändung, Hausbesuch).
ZitatKann man denn dann im Januar 2025 überhaupt einen rechtskräftigen Grundsteuerbescheid bekommen? :
Auch ein Grundsteuerbescheid auf Grundlage eines geschätzten Grundsteuermessbetrags ist rechtlich einwandfrei. Voraussichtlich steht er lediglich unter dem Vorbehalt der Nachprüfung, d. h. er kann einfacher abgeändert werden.
Ums Zahlen kommt erst einmal keiner rum. Das versuchen die Reichsbürger dauernd. Und lernen alle, dass die dunkle Seite der Macht am längeren Hebel sitzt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Steuerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 27. November 2024 | 18:24
Von
Status: Frischling (48 Beiträge, 3x hilfreich)
(Editiert und geschlossen - Ihr Reichsbürger-Anarcho-Politkram ist hier nicht erwünscht!)
-- Editiert von Moderator am 27. November 2024 18:30
Und jetzt?
Schon
280.600
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten