Weihnachtsgeld trotz Elternzeit (Vater) Sozialversicherungsunterbrechung

27. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
FleißigeBieneMaja
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Weihnachtsgeld trotz Elternzeit (Vater) Sozialversicherungsunterbrechung

Hallo ich befinde mich seit Mai in Elternzeit und diese endet im Mai nächsten Jahres. Meine Frage lautet: Muss der AG mir Weihnachtsgeld zahlen trotz Elternzeit? Ich bin voll Zuhause und arbeite nicht zusätzlich in Teilzeit!

Ich habe meinen Arbeitgeber darauf angesprochen und der sagt: Da ich mich in Sozialversicherungsunterbrechung befinde, steht mir Weihnachtsgeld nicht zu!

Ich habe sonst immer Weihnachtsgeld bekommen und in meinem Vertrag bzw. im Fleischerei Innungstarif Bremen Niedersachsen von 1992 steht es auch drin, dass mir Weihnachtsgeld zusteht.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(822 Beiträge, 348x hilfreich)

Da hilft nur ein Blick in den Tarifvertrag.

Bei uns ist es genau geregelt, es wird anteilig bezahlt (für die Zeit vor und / oder nach der Elternzeit), unter ganz bestimmten Bedingungen sogar vollständig.

Die SV-Unterbrechung ist nicht hinderlich für das Weihnachtsgeld, da es sich um eine Sonderzahlung und nicht um laufende Bezüge handelt.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39894 Beiträge, 14217x hilfreich)

.... ist zwar nicht hinderlich, muss aber auch nicht sein. Was steht denn nun genau im Fleischerei-Innungsbedarf-Tarifvertrag und ist der überhaupt allgemeinverbindlich? Oder greift er aus anderen Gründen?

wirdwerden

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48635 Beiträge, 17145x hilfreich)

Zitat (von FleißigeBieneMaja):
im Fleischerei Innungstarif Bremen Niedersachsen von 1992 steht es auch drin, dass mir Weihnachtsgeld zusteht.

Der ist von 1996 und in § 8 Nr. 5 des Tarifvertrages findet man, dass bei einem ruhenden Arbeitsverhältnis eine anteilige Jahressonderzahlung erfolgt.

Während der Elternzeit ruht das Arbeisverhältnis.

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#4
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1515 Beiträge, 274x hilfreich)

Zitat (von hh):
Der ist von 1996 und in § 8 Nr. 5 des Tarifvertrages findet man, dass bei einem ruhenden Arbeitsverhältnis eine anteilige Jahressonderzahlung erfolgt.
Der ist nur nicht mehr gültig, sondern endete am 30.6.2007.

Im "Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge" Stand Oktober 2003 ist dieser noch aufgeführt, im aktuellen Verzeichnis aber nicht. Stellt sich also die Frage, welcher Tarifvertrag tatsächlich für den TE gilt.

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