Jugendamt möchte Umgang ändern

27. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
Maro1821
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Jugendamt möchte Umgang ändern

Hallo an alle,

Vielleicht hat jemand einen Rat.
Im März wurde per Gerichtsbeschluss vom Familiengericht ein geregelter Umgang mit Tagen und Zeiten festgelegt.

Da der Vater nun beim Jugendamt eine Kindeswohlgefährdung angegeben hat, möchte das Jugendamt Übernachtungen bei der Mutter verbieten.

Sie trinke Alkohol.
Laut Beschluss vom Familiengericht dürfen die Kinder 3 Tage pro Woche inklusive Übernachtungen bei der Mutter sein.

Laut Jugendamt darf die Mutter die Kinder jetzt nur noch tagsüber an den festgelegten Tagen sehen.

Sie solle einen Abstinenznachweis bringen.
Erst dann dürfen die Kinder wieder über Nacht bei ihr bleiben.

Darf das Jugendamt sowas?

Ganz lieben Dank schonmal für eure Antworten!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39901 Beiträge, 14219x hilfreich)

Na ja, fordern darf das JA alles. Nur ein Gerichtsentscheid kann bei fehlendem Einverständnis nur vom Gericht abgeändert werden.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35033 Beiträge, 5987x hilfreich)

Zitat (von Maro1821):
Darf das Jugendamt sowas?
Was denn? Was sagen oder was schreiben oder was beim Gericht beantragen? Ja. Das darf.
Zitat (von Maro1821):
möchte das Jugendamt Übernachtungen bei der Mutter verbieten.
Wie äußert das JA denn diesen Wunsch? Hat das JA die Mutter mal aufgesucht, um evtl. zu prüfen, ob was dran ist an der Behauptung des Vaters?
Zitat (von Maro1821):
Sie trinke Alkohol.
Nun ja. Das dürfte wohl das Jugendamt weder verbieten noch mit der Änderung der Umgangszeiten erfolgreich verhindern können.
Zitat (von Maro1821):
Laut Jugendamt darf die Mutter die Kinder jetzt nur noch tagsüber an den festgelegten Tagen sehen.
Ach, und abends und an den kinderfreien Tagen darf sie Alkohol trinken?
Ich meine, da fehlt was...

Zitat (von Maro1821):
Sie solle einen Abstinenznachweis bringen.
Das kann evtl. das Familiengericht fordern, wenn es über Umgangszeiten und/oder Sorgerecht zu entscheiden hat und sich das mit einer Kindeswohlgefährdung bewahrheitet.

https://atoxout.com/abstinenznachweis-und-sorgerecht-expertenwissen-und-fakten/#

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6616 Beiträge, 1548x hilfreich)

Zitat (von Maro1821):
Laut Jugendamt darf die Mutter die Kinder jetzt nur noch tagsüber an den festgelegten Tagen sehen.

Sie solle einen Abstinenznachweis bringen.
Erst dann dürfen die Kinder wieder über Nacht bei ihr bleiben.

Darf das Jugendamt sowas?

Kurzfristig und vorübergehend: ja.
Da kann das Jugendamt sogar Kinder aus ihrer Familie nehmen und in einem Heim unterbringen, wenn es das Kindeswohl akut und erheblich gefährdet sieht.

Das lässt sich dann selbstverständlich gerichtlich anfechten.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#4
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3035 Beiträge, 981x hilfreich)

Zitat (von Maro1821):
Darf das Jugendamt sowas?
Für die Betroffenen ist die Antwort auf diese Frage vollkommen irrelevant. Die wichtigere Frage wäre: Ist das Kindeswohl objektiv gefährdet oder nicht?

Dies scheint das Jugendamt zu bejahen und versucht deshalb nun seinem Schutzauftrag nachzukommen. Wedelt nun ein Elternteil mit seinem gültigen Umgangsbeschluss, dann muss das Jugendamt, sofern es an seiner Auffassung festhält, weitere Maßnahmen ergreifen. Z.B. die Änderung des Umgangsbeschlusses oder auch einen Teilsorgerechtsentzug.

Dagegen wehren sollte man sich deshalb nur, wenn die Behauptungen des Jugendamtes objektiv haltlos sind und man davon überzeugt ist, dass objektiv keine Kindeswohlgefährdung vorliegt.

Zitat (von Anami):
Ich meine, da fehlt was...
Dem stimme ich zu.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125928 Beiträge, 40561x hilfreich)

Zitat (von Maro1821):
Sie trinke Alkohol.

Wenn der mehr oder weniger regelmäßige Drogenkonsum von einem Elternteil relevant wäre, müsste man wohl der Mehrheit der Eltern die Kinder wegnehmen.



Zitat (von Maro1821):
Laut Jugendamt

Gibt es vom Jugendamt da was schriftliches?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Maro1821
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gibt aber einen gültigen Gerichtsbeschluss.
Der Vater stellt diese Behauptung auf.
Die Frage ist, ob das Jugendamt einfach die Übernachtungen verbieten kann

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39901 Beiträge, 14219x hilfreich)

Es gibt genug "Suchteltern," die trotzdem die Kinder aufziehen. Das ist doch nicht die Frage. Die Frage ist, ob das mütterliche Verhalten dem Kindeswohl während des Aufenthaltes bei ihr gefährdet ist. Und dafür ist hier im Augenblick noch nichts vorgetragen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Maro1821
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Die Frage ist, ob das mütterliche Verhalten dem Kindeswohl während des Aufenthaltes bei ihr gefährdet ist. Und dafür ist hier im Augenblick noch nichts vorgetragen.

Nein.
Ist es nicht

-- Editiert von User am 27. November 2024 16:18

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125928 Beiträge, 40561x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Und dafür ist hier im Augenblick noch nichts vorgetragen.

Doch, hier
Zitat (von Maro1821):
Da der Vater nun beim Jugendamt eine Kindeswohlgefährdung angegeben hat




Zitat (von Maro1821):
Es gibt aber einen gültigen Gerichtsbeschluss.

Den kann das JA außer Kraft setzen bei akuter Kindeswohlgefährdung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17508 Beiträge, 9604x hilfreich)

Zitat (von Maro1821):
Die Frage ist, ob das Jugendamt einfach die Übernachtungen verbieten kann

Nein.
Aber wie schon gesagt: Wenn das Jugendamt den Eindruck hat, dass die Kinder bei der Mutter gefährdet sind, kann das Jugendamt:
- Die Kinder sofort in einem Heim / einer Pflegefamilie unterbringen
- Eine Änderung des Gerichtsbeschlusses beantragen
- Die Entziehung des Sorgerechts der Mutter beantragen
- Eine Kombination aus den drei genannten Optionen nutzen

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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