Hallo,
Ich bräuchte Hilfe.
Ich bin Mieter einer Wohnung (3 Parteien). Nun ist seit knapp einem halben Jahr unsere Klingel defekt gewesen sowie der Rauchmelder hat sich gemeldet (Batterie leer). Vermieter wurde kontaktiert, Termin mit der Firma gemacht und die Sachen behoben. Nun erhalte ich die Rechnung unter Verweis auf Kleinreparatur.
Ich meine bei einem tropfenden Wasserhahn oder kaputter Fliese ok aber fällt die Wartung eines Rauchmelders und eine defekte Klingelanlage generell auch darunter?
Mir kommt es einfach komisch vor.
LG
Alex
Hilfe! Kleinreparaturen Mietwohnung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Zitataber fällt die Wartung eines Rauchmelders und eine defekte Klingelanlage generell auch darunter? :
Wartung sind (wenn vereinbart) Nebenkosten und bei dir ist lediglich die Klingel defekt und nicht die ganze Anlage, uU könnte das tatsächlich Kleinreparaturen sein.
Bitte teile uns deine Kleinreparaturvereinbarung im Wortlaut mit. Dann kann man die konkret beurteilen. Ich meine aber jetzt schon vermuten zu können, dass diese Arbeiten nicht darunter fallen werden.
Grund für meine Vermutung ist, dass eine Kleinreparaturenvereinbarung, sofern sie gültig sein soll, nur Dinge umfassen darf, die dem direkten und häufigen Gebrauch des Mieters ausgesetzt sind. Auf eine Batterie in einem Rauchmelder trifft das definitiv nicht zu. Bei der Klingelanlage sehe ich auch nicht, wie die darunter fallen soll. Maximal noch könnte ein Schalter in der Wohnung selber dem häufigen und direkten Gebrauch durch den Mieter ausgesetzt sein. Alles dahinter oder der Klingelschalter außerhalb der Wohnung sind es jedenfalls nicht.
Wartung hat nichts mit Kleinreparaturen zu tun. Da bei beidem vorher ein Defekt vorlag, sehe ich nicht, wie man hier mit Wartung argumentieren will. Abgesehen davon müssten Wartungskosten in der jährlichen Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden, sofern sie denn wirklich umlegbar sind. Die kann der Vermieter also nicht mal eben zwischendurch einfordern.ZitatWartung sind (wenn vereinbart) Nebenkosten :
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ZitatWartung hat nichts mit Kleinreparaturen zu tun :
Das habe ich gerade geschrieben, für mich gehört das Tauschen der Batterien zur Wartung, evtl. findeste ja was bei BGH dazu evtl. BGH v. 5.10.2022 – VIII ZR 117/21
Zitat:
Die Kosten für die regelmäßige Prüfung und Sicherstellung der Betriebsbereitschaft von in den Mieträumen angebrachten Rauchwarnmeldern sind im Wohnraummietverhältnis als "sonstige Betriebskosten" im Sinne von § 2 Nr. 17 BetrKV auf den Mieter umlegbar. Sie werden von einer vertraglichen Umlagevereinbarung erfasst, welche die Umlage der Kosten des Betriebs von Brandschutz- und Brandmeldeanlagen auf den Mieter vorsieht.
@Solan: Der Teilnehmer schreibt, sein Vermieter fordert die Zahlung der Rechnung mit Verweis auf Kleinreparaturen. Deine erste Antwort war Wartung und Nebenkosten. Das passt erstmal gar nicht zum Ansuchen des Vermieters. Ich habe im übrigen nicht bestritten, dass die Wartung von Rauchmeldern prinzipiell umlagefähige Nebenkosten sein können. Ich bezweifle nur, dass der Austausch einer defekten Batterie eine Wartung ist.
Dein zweiter Hinweis war
Was willst du denn damit sagen? Eine defekte Klingel ist auch nicht direkten und häufigen Gebrauch des Mieters ausgesetzt. Wie soll das eine Kleinreparatur sein udn was hat das mit deinem kryptischen ersten Verweis auf Wartung zu tun?Zitatbei dir ist lediglich die Klingel defekt und nicht die ganze Anlage, uU könnte das tatsächlich Kleinreparaturen sein. :
Vielen Dank für das Feedback bisher. Ich schaue später einmal genau was in dem Mietvertrag steht und berichte dann mal.
Zitat@Solan: Der Teilnehmer schreibt, sein Vermieter fordert die Zahlung der Rechnung mit Verweis auf Kleinreparaturen. Deine erste Antwort war Wartung und Nebenkosten. :
Ja und?
Hallo ich melde mich nochmal zurück.
Im Mietvertrag steht unter Nr. 9 Mieter haben Selbstreparaturen bis 100 eu maximal 300 eu im Jahr selber zu zahlen und als Beispiel steht da auch "Klingeln". Jedoch war wohl bei uns ein Draht innerhalb der Klingelanlage raus. Bzgl des Rauchmelders bin ich mir auch noch unschlüssig.
Ich bin jetzt kurz davor einfach die Rechnung zu zahlen damit ich das aus dem Kopf habe aber irgendwie bin ich mir unsicher
Ich hatte absichtlich nach dem Wortlaut gefragt, weil sonst nicht zu erkennen ist, ob die Vereinbarung überhaupt gültig ist. Letztlich musst du aber eh selber entscheiden. Im Internet gibt es diverse Hilfsseiten zu Kleinreparaturen. Ich verlinke hier einen Artikel einer Vermietervereinigung: https://hausundgrund-rlp.de/info-service-artikel/articles/03_22_kleinreparaturDort steht auch, welche Arbeiten von so einer Vereinbarung überhaupt umfasst sein dürfen.
Du kannst daran selber beurteilen, ob die bei dir durchgeführten Arbeiten umfasst sind. Meine Meinung habe ich genannt: Der Rauchmelder ist ganz sicher nicht umfasst. Ein Draht innerhalb einer Klingelanlage ist sehr wahrscheinlich auch nicht umfasst. Schon gleich gar nicht, wenn sich dieser nicht innerhalb der Wohnung befindet.
Ob nun Teile der Rechnung als Wartung einzustufen sind, brauchst du aktuell noch nicht beurteilen. Das wird erst dann relevant, wenn sich diese Rechnung in einer Nebenkostenabrechnung wiederfindet.
ZitatMieter haben Selbstreparaturen bis 100 eu maximal 300 eu im Jahr selber zu zahlen und als Beispiel steht da auch "Klingeln" :
Wenn das da wirklich wortwörtlich so im Mietvertrag steht, ist das keine gültige Kleinreparaturklausel und insofern bist Du als Mieter nicht dazu verpflichtet, irgendwas diesbezügliches zu zahlen.
Aber ich könnte schwören, dass das so nicht wortwörtlich drin steht, sondern Du das nur sinngemäß wiedergegeben hast, oder? Dann bitte nochmal posten, was tatsächlich im Vertrag steht.
Obwohl ich glaube, dass die Klausel wohl tatsächlich auch im Wortlaut ungültig sein wird, wenn da als Beispiel "Klingel" aufgeführt ist, und warum, hatte cauchy oben ja schon erklärt:
ZitatGrund für meine Vermutung ist, dass eine Kleinreparaturenvereinbarung, sofern sie gültig sein soll, nur Dinge umfassen darf, die dem direkten und häufigen Gebrauch des Mieters ausgesetzt sind. :
Der direkte Gebrauch ist hierbei wörtlich zu nehmen. Eine gültige Kleinreparaturklausel darf nur Dinge umfassen, die der Mieter direkt mit seinen Händen anfassen kann/regelmäßig anfasst. Als Beispiel: die Reparatur eines kaputten Fenstergriffs kann auf den Mieter umgelegt werden, ein kaputtes Fensterscharnier nicht. Und ein Draht in einer Klingel dementsprechend auch nicht.
Aber wenn die gesamte Klausel eh ungültig sein sollte, dann muss man auch über solche Details gar nicht weiter diskutieren.
Wie hoch ist die Rechnung eigentlich, die Du bekommen hast? Auch da lauern Fallstricke. Der Vermieter darf bei einer Rechnung, die €150 beträgt, z.B. nicht €100 von Dir fordern und €50 zahlt er selbst. So wie der Rechnungsbetrag €100 übersteigt, zahlt der Vermieter alles und Du nichts, auch bei einer gültigen Klausel und einer Reparatur, die von der Klausel abgedeckt ist.
Gibt es die Möglichkeit hier ein Screenshot zu posten?
Ihr habt natürlich recht, dass der genaue Wortlaut entscheidend ist und nicht nur sinngemäß. Sorry dafür.
Die Rechnung beträgt ca 80 eu. Mir geht es nicht um die Summe sondern um ehrlich zu sein bisschen ums Prinzip und um das Verhalten des Vermieters.
ZitatGibt es die Möglichkeit hier ein Screenshot zu posten? :
Bei einem der Bilderdienste hochladen und den Link dann hier posten.
https://www.directupload.eu/file/d/8752/baxmcrv6_jpg.htm
Hier ist der Link mit dem entsprechenden Paragraph aus dem Mietvertrag.
"Häufiger Zugriff" sehe ich gerade beim Rauchmelder nicht.
-- Editiert von User am 28. November 2024 21:33
Die Klausel sieht für mich soweit generell OK und zulässig aus.
ZitatJedoch war wohl bei uns ein Draht innerhalb der Klingelanlage raus. :
Eine Reparatur der Klingel kann eine Kleinreparatur sein, deren Kosten auf den Mieter umgelegt werden können. Aber es kommt da sehr drauf an, wo genau der Defekt war. Wenn der an einer Stelle war, die unter dem Putz liegt oder außerhalb der Mietwohnung (z.B. unten bei eurem Namensschild), dann dürten die Kosten nicht auf den Mieter abgewälzt werden. Wenn der direkt am Schalter/Knopf in/vor der Wohnung war, dann vermutlich schon.
Zitat"Häufiger Zugriff" sehe ich gerade beim Rauchmelder nicht. :
Ich fasse die Dinger jetzt auch nicht sooo oft an. Ca. 1x im Jahr, um zu checken, dass sie noch funktionieren. Und natürlich den vor der Küche, den fasse ich häufiger an. Fast jedes Mal, wenn ich etwas scharf anbrate und ablösche und das Teil dann losgeht... Ist aber egal, ein Austausch, eine Reparatur, oder ein nötiger Batteriewechsel, fällt nicht unter die Kleinreparaturklausel (auch nicht, wenn das so im Vertrag steht).
Andererseits:
ZitatDie Rechnung beträgt ca 80 eu. :
Wenn das für die Reparatur der Klingel und den Batterietausch zusammen ist, weiß ich nicht, ob mir meine Zeit, Nerven, und das Mietverhältnis nicht mehr wert wären und ich das nicht einfach zahlen würde, wie Du selbst ja auch schon gesagt hast.
Vielen Dank für deine Antwort!
Ich werde die Rechnung wohl bezahlen jedoch den Vermieter mal höflich bzgl des Rauchmelders im Hinblick auf die Klausel informieren
Man hat ja nicht nur ein Rauchmelder im Haus!
VG
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