Alleiniges Sorgerecht beantragen - Chancen

27. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
Maria2024
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Alleiniges Sorgerecht beantragen - Chancen

Hallo.

Hat man überhaupt Chancen auf das alleinge Sorgerecht, wenn nichts gravierendes in Form von Gewalt etc vorgefallen ist?

Folgender Sachverhalt: Kind 4 lebt bei mir. Ich bemühe mich alle Infos zeitnah weiterzugeben an den Vater. Tue dies auch zuverlässig und regelmäßig. Trotzdem werde ich immer wieder in Frage gestellt. Meine Kompetenzen als Mutter werden angezweifelt. Ärztliche Diagnosen in Frage gestellt, die ich weiterleite. Unterstellung, dass ich den Kontakt boykottiere, weil Anrufe nicht immer so stattfinden (können), wie der Vater will. Bemängelt, dass ich nicht ALLE Termine teile. Andererseits wird auch selbst nichts erfragt. Kommunikation mit dem Kindsvater ist unmöglich. Es läuft immer gleich ab. Er wird ungehalten und überschreitet Grenzen. Vor unserem Kind. Grundsätzlich ist er anderer Meinung, was das Kind kann und was nicht und was passieren soll. Ich bin mittlerweile nervlich am Ende. Mache mir Gedanken, ob ich Chancen auf das alleinige Sorgerecht hätte. Oder ob das völlig fernab der Realität ist. Das Kind leidet auch sehr unter dieser angespannten Situation. Aber ich habe alles versucht. Ich kann nichts tun. Alles endet in den immer gleichen Vorwürfen und Unterstellungen.

Umgang ist gerichtlich geregelt und läuft.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125899 Beiträge, 40549x hilfreich)

Zitat (von Maria2024):
Hat man überhaupt Chancen auf das alleinge Sorgerecht, wenn nichts gravierendes in Form von Gewalt etc vorgefallen ist?

Klar.

Nur bei dem Vater dürfte das wohl nicht so einfach sein.



Zitat (von Maria2024):
überschreitet Grenzen

Und das sieht dann im Detail wie konkret aus?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39898 Beiträge, 14218x hilfreich)

Also jetzt die 3. Anfrage binnen Kürze aus demselben Problemkreis. Die Verhältnisse werden sich nicht geändert haben; ich haben unter dem 12. Nov. in einer der anderen Anfragen doch klar und deutlich geschrieben, was man zur Problembewältigung tun sollte. Das ist immer noch aktuell.

Ach ja, und auch ein alleiniges Sorgerecht würde nichts, aber gar nichts bringen. Umgangsrechte bleiben; Pflicht zur Berichterstattung bleibt. Versuche doch endlich mal, die vordergründigen Probleme in den Griff zu bekommen; klar das dauert und nicht eine neue Baustelle einzurichten, dadurch weiteren Stress zu provozieren.

wirdwerden

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