Kosten Bildschirmarbeitsplatzbrille

27. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
teilhalt
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten Bildschirmarbeitsplatzbrille

Hallo zusammen,

eine Frage bezüglich der Kostenübernahme bei Bildschirmarbeitsplatzbrillen. Generell trägt diese ja der AG. Nehmen wir also mal den Fall an, der AG hat einen Rahmenvertrag mit einer Optikerkette. Mitarbeiter geht zu einer Filiale dieser Kette (MA hat Homeoffice-Vertrag und die nächste Filiale ist 2h Fahrtweg entfernt). Die dortige Mitarbeiterin hat Probleme die Brillenstärke des Mitarbeiters auszumessen und schickt ihn mit der Aussage "Die Sehkraft beträgt nur 40% zum Augenarzt".

Mitarbeiter möchte das nicht glauben, zumal er auch mit einer regulären Brille (nicht Bildschirmarbeitsplatz) vollkommen problemfrei sieht. Nur eben nicht auf die Nahdistanz.

Eine weitere Filiale der Kette befindet sich in ähnlicher Entfernung, so dass der Mitarbeiter beschließt zu seinem örtlichen Optiker zu gehen und sich dort eine Brille anfertigen zu lassen.

Wer trägt nun die Kosten für diese Brille? Der AG, obwohl er eigentlich einen Rahmenvertrag hätte oder der Mitarbeiter, der aufgrund von Entfernung & mangelndem Vertrauen in die Künste der Kette einen in seinen Augen vertrauenswürdigen Optiker vorgezogen hat?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18241 Beiträge, 6686x hilfreich)

Zitat (von teilhalt):
so dass der Mitarbeiter beschließt zu seinem örtlichen Optiker zu gehen und sich dort eine Brille anfertigen zu lassen.

So wie du es schreibst, ist es dein Entschluss und deine Entscheidung - und du wirst die Brille selbst zahlen müssen. Ausweg wäre, den AG mit deiner Erfahrung zu konfrontieren und das Einverständnis zu erbitten, deine Lösung mitzutragen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8254 Beiträge, 1718x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Ausweg wäre, den AG mit deiner Erfahrung zu konfrontieren und das Einverständnis zu erbitten, deine Lösung mitzutragen.


dem schliesse ich mich an

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
teilhalt
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Sowas in der Art dachte ich mir bereits. Danke für die Antworten!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125914 Beiträge, 40558x hilfreich)

Zitat (von teilhalt):
Mitarbeiter möchte das nicht glauben

Und war nicht beim Augenarzt?
Sehr schlechte Entscheidung.



Zitat (von teilhalt):
so dass der Mitarbeiter beschließt zu seinem örtlichen Optiker zu gehen und sich dort eine Brille anfertigen zu lassen.

Je nach dem wie die vertraglichen Vereinbarungen zu dem Thema aussehen, wäre ich der Meinung, das der AG die Kosten in der Höhe übernehmen müsste, die er auch im Rahmenvertrag hätte zahlen müssen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18241 Beiträge, 6686x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
wäre ich der Meinung, ....

... schwierig, wenn man den AG vor vollendete Tatsachen stellt, will mir scheinen. Als Ergebnis einer rechtzeitigen Verhandlung - klar.

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