Sexuelle Belästigung im privatchat

28. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
ip688873-37
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Sexuelle Belästigung im privatchat

Hallo,
ich habe eine Frage zu folgendem Vorfall:
Ich war auf der „Knuddels" Website in einem Chatraum unterwegs und habe eine Frau privat angeschrieben.
„Hallo,wie geht es dir ?Lust auf etwas Spaß?Magst du ein bisschen mehr sehen oder zusehen ?"

Es gab keinerlei Kommunikation zuvor,sie hat direkt geantwortet mit:
„Du bekommst eine Anzeige wegen sexueller Belästigung!Die Polizei wird sich bei dir melden!"
Danach bin ich panisch geworden, ihr antworteten um mich zu entschuldigen konnte ich nicht mehr da sie das Gespräch beendet hatte bzw den Chat geschlossen/blockiert!

Ich habe nicht weiter nachgesehen,ob ich von Admin-Seite aus gesperrt oder angemahnt wurde, da ich gleich in Angst meinen Account gelöscht habe.

Meine Frage lautet nun,ob das sexuelle Belästigung war von mir und wie sehr ich mit eine Anzeige zu rechnen habe ?

Meiner Erinnerung nach hielt sich die Frau auch in dem Chat Raum „Erotik" auf, wie ich. Hier sind solche Bemerkungen wie ich sie gemacht habe aber unerwünscht,leider habe ich diese Chatregel überlesen,es wird aber beim Betreten darauf hingewiesen!

Vielen Dank & Viele Grüße

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Roboter3000
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 2x hilfreich)

Wenn Du nur das oben geschrieben hast, sehe ich da kein Problem.

Oder war da noch mehr?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11339 Beiträge, 4314x hilfreich)

Zitat (von Roboter3000):
Wenn Du nur das oben geschrieben hast, sehe ich da kein Problem.


Ich schon.
Man(n) muss nicht wörtlich ausschreiben, dass man da "******bildchen" verschicken will.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Roboter3000
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 2x hilfreich)

Das er das machen wollte weisst Du jetzt woher genau?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ip688873-37
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein,ich habe nicht mehr geschrieben!
Und ich wollte da keine xxxxbilder verschicken !

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35037 Beiträge, 5987x hilfreich)

Zitat (von ip688873-37):
ob das sexuelle Belästigung war von mir und wie sehr ich mit eine Anzeige zu rechnen habe ?
Du wirst wohl oder übel abwarten müssen, ob diese Dame eine Anzeige stellt und ob und wann sich deshalb bei dir eine offizielle Stelle meldet.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33513 Beiträge, 17468x hilfreich)

Meine Frage lautet nun,ob das sexuelle Belästigung war Nö - einfach mal den § lesen: https://dejure.org/gesetze/StGB/184i.html Das schließt allerdings nicht aus, dass wegen "Beleidigung auf sexueller Grundlage" ermittelt wird.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Roboter3000
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 2x hilfreich)

Wobei es da tatsächlich auf den Kontext ankommt. Merke: nicht immer panikartig alles löschen! Keine so gute Idee

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8273 Beiträge, 1725x hilfreich)

Ich würde da nicht so viel von machen. Abwarten ob was kommt und dann reagieren.
Derartige texte werden auch gerne von Trollen genutzt die Spaß haben, andere Leute zu schocken

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125933 Beiträge, 40562x hilfreich)

Zitat (von ip688873-37):
wie sehr ich mit eine Anzeige zu rechnen habe ?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.



Zitat (von Roboter3000):
Wenn Du nur das oben geschrieben hast, sehe ich da kein Problem.

Nun, nur weil man "Wollen wir ficken" und "Willst du eines meiner Schwanzfotos" in etwas andere Worte fasst, bedeutet das nicht, das es weniger problematisch und strafbar ist.



Zitat (von Roboter3000):
Merke: nicht immer panikartig alles löschen! Keine so gute Idee

Volle Zustimmung.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
ip688873-37
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe mich 2 Tage später wieder mit dem Profil eingeloggt und konnte noch Screenshots machen, auch von den AGBs und dem Chatraum-Reglement.
Beim Betreten des Raums kommt ein Hinweis Fenster,welches man erst bestätigen muss. Dieses weist darauf hin,dass man in diesem Raum evtl Nachrichten bekommt,welche man als unangebracht empfinden könnte.
Aber im Raum selbst steht unter den Reheln,dass Anstößige Nachrichten unerwünscht sind…

Ich habe mich durch andere Chats mit Frauen im selben Raum dann einfach zu sehr gehen lassen und werde jetzt mit den Konsequenzen leben müssen.

Ich danke euch allen schon mal für eure Einschätzung und nehme natürlich gerne immer noch weitere Beurteilungen an…

-- Editiert von User am 29. November 2024 08:15

-- Editiert von User am 29. November 2024 08:15

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 280.692 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
113.342 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen