Schulbegleitung

29. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
Hummel4567
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schulbegleitung

Hallo, ich wollte mich mal erkundigen, ob man als SB eine fotodokumentaion machen muss.. Hintergrund ist: Elternteile sind getrennt, Kinder leben beim Vater und Mutter will Fotos vom Logbuch über mich erhalten. Gehört dies zu meinen Aufgaben dazu? Oder muss das nicht eher vom Vater ausgehen?
Begleitkind will dies eigentlich nicht, aber ich weiß, das darauf nicht gehört wird. Schule sieht es auch nicht als ihre Aufgabe, dies zu machen ( verständlich).

-- Editiert von Moderator topic am 29. November 2024 10:27

-- Thema wurde verschoben am 29. November 2024 10:27

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5675 Beiträge, 2523x hilfreich)

Ich bezweifele sogar, dass es dir überhaupt erlaubt ist, Fotos vom Logbuch zu machen.

Da du aber als SB mit der Mutter erstmal nichts zu tun hast, ist es auch nicht deine Aufgabe, dich darum zu kümmern.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39908 Beiträge, 14222x hilfreich)

Wer immer Dich anschreibt, bzw. sonst wie Kontakt zu Dir aufnimmt; ich würde überhaupt nicht reagieren bzw. freundlich auf Deinen Arbeitgeber verweisen. Und das wars. Mehr darfst Du nicht tun; es wäre aber abgesehen davon völlig überflüssig, sich in einen Rosenkrieg reinziehen zu lassen.

wirdwerden

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8273 Beiträge, 1726x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Ich bezweifele sogar, dass es dir überhaupt erlaubt ist, Fotos vom Logbuch zu machen.


ich auch.

Zitat (von hiphappy):
Da du aber als SB mit der Mutter erstmal nichts zu tun hast, ist es auch nicht deine Aufgabe, dich darum zu kümmern.


auch das sehe ich so

Wenn jemand Informationen haben möchte sollte man diese beim Träger über den Du angestellt bist, anfordern. Der kann das ganze datenschutzrechtlich usw. auch beurteilen und eine Auskunft geben ob diese Daten überhaupt herausgegeben werden dürfen. Ich würde auch die Klassenleitung über diese Anfrage informieren.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
Hummel4567
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnellen Antworten. Ich hatte vergessen zu schreiben, das beide das Sorgerecht gaben. Sie hat unter anderem veranlasst, das das begleitkind keine autismustherapie mehr bekommt , da ihr die Berichte nicht gefallen haben, da es ihr nicht gefiel, wie er sich entwickelt hat, im positiven Sinne.
Ich bin auch der Meinung, das ich das mit den Fotos nicht machen muss. Die Schule hat sie auch schon angemailt um ein WLAN Passwort zu bekommen, damit ich die Bilder in der Schule versenden kann, aber Schule macht dies nicht.
Ist ein schwieriger Fall, und es stimmt, ich habe das Gefühl das ich für irgendwas instrumentalisiert werde und eigentlich das Begleitkind abgeben müsste. Aber er hat schon seine Therapeutin „verloren" und wenn ich dann noch gehe…..Aber ich glaube auch, das sie auf langer Sicht, mich eh los werden will.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39908 Beiträge, 14222x hilfreich)

Es geht Dich einfach nichts an, wer das Sorgerecht hat. Wirklich nicht. Du hast einen Arbeitsvertrag, den erfüllst Du, und das wars. Und lass Dich nicht, und das im ureigensten Interesse, in irgendeinen familienrechtlichen Streit hineinziehen. Das kann sogar, im schlimmsten Fall, Dich den Job kosten. Du kommunizierst mit Deinem Arbeitgeber. Und nur da, es sei denn, Du bekommst eine offizielle Landung vom Gericht.

wirdwerden

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18246 Beiträge, 6687x hilfreich)

... um es mal ganz schlicht zu sagen: Mit wem hast du deinen AV? Doch wohl nicht mit den Eltern, nehme ich an. Also bist du nicht verpflichtet, irgendwelche Anweisungen der Eltern anzunehmen oder gar zu befolgen.

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