Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich habe eine Frage zum Investitionsabzugsbetrag + EÜR + GWG.
GWG-Grenze 2024 bei 800 Euro netto. Ich habe alles verstanden, nur eine Kleinigkeit nicht:
Kauft man ein Wirtschaftsgut im Wert von beispielsweise 600 Euro netto, dann könnte man es, da unter GWG-Grenze, sofort abschreiben. Wie ist das denn im Zusammenhang mit dem Investitionsabzugsbetrag?
Könnte man das theoretisch auch auf 2023 (dort 300 Euro netto) und Kauf 2024 (dort auch 300 Euro netto und somit sofort in 2024 Abschreibung) machen?
Habe leider nichts gefunden, wenn es unter den 800 Euro liegt.
Danke euch und liebe Grüße,
P
Investitionsabzugsbetrag und GWG
29. November 2024
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Frage vom 29. November 2024 | 11:40
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Investitionsabzugsbetrag und GWG
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#1
Antwort vom 29. November 2024 | 16:31
Von
Status: Schüler (411 Beiträge, 79x hilfreich)
ZitatKönnte man das theoretisch auch auf 2023 (dort 300 Euro netto) und Kauf 2024 (dort auch 300 Euro netto und somit sofort in 2024 Abschreibung) machen? :
Es mag an mir liegen, aber ich verstehe nicht, was Du damit ausdrücken möchtest - und da noch niemand geantwortet hat, bin ich da u. U. nicht die Einzige. Kannst Du das verständlicher formulieren?
#2
Antwort vom 29. November 2024 | 20:47
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
danke für deine Meldung.
Ich vereinfache die Frage :-)
Investitionsabzugsbetrag + EÜR,
ist dies für einen beliebigen Betrag durchführbar, auch wenn der GESAMTBETRAG netto unter der GWG-Grenze liegt?
:-)
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#3
Antwort vom 30. November 2024 | 18:32
Von
Status: Unbeschreiblich (33515 Beiträge, 17469x hilfreich)
ist dies für einen beliebigen Betrag durchführbar, auch wenn der GESAMTBETRAG netto unter der GWG-Grenze liegt? Ja.
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