Investitionsabzugsbetrag und GWG

29. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
Paulchen007
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Investitionsabzugsbetrag und GWG

Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich habe eine Frage zum Investitionsabzugsbetrag + EÜR + GWG.

GWG-Grenze 2024 bei 800 Euro netto. Ich habe alles verstanden, nur eine Kleinigkeit nicht:

Kauft man ein Wirtschaftsgut im Wert von beispielsweise 600 Euro netto, dann könnte man es, da unter GWG-Grenze, sofort abschreiben. Wie ist das denn im Zusammenhang mit dem Investitionsabzugsbetrag?

Könnte man das theoretisch auch auf 2023 (dort 300 Euro netto) und Kauf 2024 (dort auch 300 Euro netto und somit sofort in 2024 Abschreibung) machen?

Habe leider nichts gefunden, wenn es unter den 800 Euro liegt.

Danke euch und liebe Grüße,
P

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(411 Beiträge, 79x hilfreich)

Zitat (von Paulchen007):
Könnte man das theoretisch auch auf 2023 (dort 300 Euro netto) und Kauf 2024 (dort auch 300 Euro netto und somit sofort in 2024 Abschreibung) machen?


Es mag an mir liegen, aber ich verstehe nicht, was Du damit ausdrücken möchtest - und da noch niemand geantwortet hat, bin ich da u. U. nicht die Einzige. Kannst Du das verständlicher formulieren?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Paulchen007
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für deine Meldung.

Ich vereinfache die Frage :-)

Investitionsabzugsbetrag + EÜR,

ist dies für einen beliebigen Betrag durchführbar, auch wenn der GESAMTBETRAG netto unter der GWG-Grenze liegt?

:-)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33515 Beiträge, 17469x hilfreich)

ist dies für einen beliebigen Betrag durchführbar, auch wenn der GESAMTBETRAG netto unter der GWG-Grenze liegt? Ja.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

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