*** Inkasso Vollstreckungsbescheid

29. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
Kowalski123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
*** Inkasso Vollstreckungsbescheid

Also es geht un Folgendes:

Anfang dieser Woche wurde mir ein schreiben mit einer aktuellen Forderung von knapp 360€ zugesendet.
Die Hauptforderung betrug im Jahre 2018 9,33€ .
Scheinbar hat die *** eine Vollstreckungbescheid den ich nie erhielt.
Somit forderte ich diesen als Kopie an und dieser wurde auch zugestellt.

In der adresszeile dieses Vollstreckungsbefehls steh nur nicht meine exakte Adresse drauf sonder eine Abweichung wie z.b. „Friedrichstraße 33a und Friedrichstraße 33 q".

Was meiner Meinung dazu geführt hat das ich weder Mahnbescheide ner *** erhielt sonst den Bescheid des Amtgerichts Mayen.

Wie kann ich mich wehren und kann mir jemand helfen?

Ein Widerspruch bei der *** habe ich schon zugestellt, scheinbar soll ich noch das Amtsgericht anschreiben und mich auf die nicht Zustellung beziehen.

Hilfeeeee

-- Editiert von Moderator topic am 29. November 2024 18:34

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125976 Beiträge, 40573x hilfreich)

Zitat (von Kowalski123):
Ein Widerspruch bei der *** habe ich schon zugestellt





Zitat (von Kowalski123):
scheinbar soll ich noch das Amtsgericht anschreiben und mich auf die nicht Zustellung beziehen.

Wenn die Zustellung nicht korrekt erfolgt ist, kann man bei Gericht die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kowalski123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand kann man also auch als Privatperson durchführen?

Und kann ich das Inkasso dazu auffordern mir zu belegen das die Summe der Forderung tatsächlich durch mich entstanden ist?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Susi_Ratlos
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Kowalski123):
Die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand kann man also auch als Privatperson durchführen

:???:
Nein
Hat Harry doch deutlich geschrieben. Kann nur Gericht machen.

Zitat (von Kowalski123):
Und kann ich das Inkasso dazu auffordern mir zu belegen das die Summe der Forderung tatsächlich durch mich entstanden ist?

Es hat den Titel doch zugeschickt?

Signatur:

Ich weis nix, das gebe ich aber auch zu ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5082 Beiträge, 1969x hilfreich)

Zitat:
Und kann ich das Inkasso dazu auffordern mir zu belegen das die Summe der Forderung tatsächlich durch mich entstanden ist?


Das ist gar nicht notwendig.
Falls das Gericht dem Antrag zur Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zustimmt, dann kannst Du als vermeintlicher Schuldner die Einrede der Verjährung erheben.
Das Gericht muss deshalb Deine Frage gar nicht mehr beantworten.

0x Hilfreiche Antwort

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