Beutreuungsunterhalt umgehen

29. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
Avocado58
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Beutreuungsunterhalt umgehen

Hallo zusammen
im Prinzip habe ich einen großen Fehler gemacht und habe einer vermutliche Borderlinerin geschwängert. Es ist viel in unser sehr kurzen Beziehung passiert, vor allem die Schwangerschaft nach nur 4 Monaten. Ich möchte mich gar nicht hier irgendwo rausreden, ich bin getester Vater und stehe mehr als 100% hinter meiner Tochter. Sie ist Zauberhaft und ich zahle pünktlich den Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle. Sie hatte mich in der 13. SSW mit sich wechselnden Gründen verlassen und bereits nach 5 Wochen jemand neues kennengelernt. Ihren Ex-Freund hat sie in die Psychatrie gebracht, mich nur zur Therapie. Ich habe weitere Psychologen zur Einschätzung dieser Person gebracht, daher kommt meine "vermutliche" Einschätzung zu ihrem psychischen Zustand, es ist nicht diagnostiziert. Das Kind war aiuch gewollt und wir wollten auch nächste Jahr heiraten, weil wir irgendwie Seelenverwandte waren, im März diesen ahres wollten wir zusammen ziehen, aber da war es quasi schon vorbei.

Sie verlangt immer wieder Betreuungsunterhalt aber ist auch nicht entscheidend dabei etwas zu tun, sie droht mir immer mit dem Jugendamt und ihrer Anwältin, ob sie diese wirklich kontaktiert hat, weiss ich nicht, weil sie sich gerne durch Paragraphen im Internet wühlt. Ihre neue Beziehung ist immer noch akut, der Typ ist freundlich und nett und hat wenig rückgrat, so wie ich im Prinzip und so wie ich ihn mir vorgestellt habe. Von daher keine gefahr für meine Tochter, da bin ich eher beruhigt, dass sie sich solche Männer aussucht. Das Sorgerecht werde ich per se nicht bekommen aber ih neuer Freund lebt weiter weg und arbeitet noch woanders. Er ist alle zwei Wochen für eine Woche da. Gibt es hier jemanden, der solche Erfahrungen gemacht hat und um den Betreuungsunterhalt gekommen ist?

Ich freue mich über jede qualifizierte Antwort, ich hoffe hier nicht jemanden verletzt zu haben, das ist nicht meine Absicht aber die Frau raubt mir die letzten nerven.

VG

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1411 Beiträge, 239x hilfreich)

Zitat (von Avocado58):
und um den Betreuungsunterhalt gekommen ist?

Betreuungsunterhalt wird aufgrund gesetzlicher Regelungen berechnet und nicht aufgrund irgendwelcher unterstellten Diagnosen des Unterhaltsberechtigten.

Offenbar bist du aber noch nicht mal in irgendeiner Form mit einer bezifferten Forderung konfrontiert und zahlst bislang eh nicht. Also bleibt eh nur abzuwarten was eventuell demnächst gefordert wird. Die Argumentation, dass die Mutter vielleicht eventuell oder auch nicht Borderlinerin ist, befreit duch aber eher nicht von der Unterhaltspflicht.

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#2
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(260 Beiträge, 45x hilfreich)

Zitat (von Avocado58):
ich bin getester Vater und stehe mehr als 100% hinter meiner Tochter.


Zitat (von Avocado58):
um den Betreuungsunterhalt gekommen ist?


Wie du sagst, es ist deine Tochter und du solltest das vollständig akzeptieren.
Dazu gehört auch die finanzielle Seite.

Ich würde mich etwas mit der Thematik beschäftigen. Das ist nicht so schwer. Dann kannst du auch selbst die Unterhaltsbeträge berechnen.
Warte die schriftliche Forderung ab und überprüfe sie dann oder lasse sie überprüfen.

Was du gar nicht angesprochen hast, ist der Umgang? Wie läuft das?

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35071 Beiträge, 5990x hilfreich)

Zitat (von Avocado58):
Sie verlangt immer wieder Betreuungsunterhalt
Wenn sie sich durch §§ wälzt und schon eine Anwältin hat...dann wird diese Anwältin dir schreiben, was gefordert wird, falls die Kindsmutter Anspruch geltend machen kann. Das kannst du abwarten.

Ich kann mir nicht ausrechnen, wie alt das Kind ist.

Wer betreut denn jetzt das Kind?
Wovon lebt die Mutter und ihr Kind---außer von deinem Unterhalt und dem Kindergeld?
Ist sie erwerbstätig?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Avocado58
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Offenbar bist du aber noch nicht mal in irgendeiner Form mit einer bezifferten Forderung konfrontiert und zahlst bislang eh nicht. Also bleibt eh nur abzuwarten was eventuell demnächst gefordert wird. Die Argumentation, dass die Mutter vielleicht eventuell oder auch nicht Borderlinerin ist, befreit duch aber eher nicht von der Unterhaltspflich


Genau, das hat mit der Forderung nichts zu tun, ich wollte nur Randnotizen über meine aktuelle Situation geben. Sie will nur, dass ich mich drum kümmere, sonst schaltet sie das Jugendamt ein. Wie gesagt, den Kindesunterhalt zahle ich pünktlich und in voller summe und kaufe noch Kleidung, Austattung und Windeln.

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#5
 Von 
Avocado58
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lyra82):
Warte die schriftliche Forderung ab und überprüfe sie dann oder lasse sie überprüfen.

Was du gar nicht angesprochen hast, ist der Umgang? Wie läuft das?


Sie erwartet von mir, dass ich was mache. So ist sie. Daher weiss ich n icht ob es nur eine Drohung ist, ob sie mit einer Anwältin und dem Jugendamt im Austausch ist.

Ich darf sie aktuell auf Empfehlung ihrer Hebamme, 2 mal die Woche für 1-3 Stunden sehen.

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#6
 Von 
Avocado58
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich kann mir nicht ausrechnen, wie alt das Kind ist.

Wer betreut denn jetzt das Kind?
Wovon lebt die Mutter und ihr Kind---außer von deinem Unterhalt und dem Kindergeld?
Ist sie erwerbstätig?


Die kleine ist fast 7 Wochen alt.

Die Mutter hat ein gewisses Vermögen, was natürlich keine relevanz hat, Sie bekommt 427€ von mir und das Elterngeld. Sie bekommt glaub ich noch zusätzlich Stillgeld, den sie auch bei ihrem Arbeitgeber fordern wollte. Da bin ich mir nur nicht sicher, ob der das genehmigt hat. Das werde ich dann bei der Forderung wohl sehen.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35071 Beiträge, 5990x hilfreich)

Zitat (von Avocado58):
Die kleine ist fast 7 Wochen alt.
Danke. Glückwunsch nachträglich! :smile:

Also sind alle Randnotizen irrelevant und du kannst abwarten, ob und wann und wie sie diesen Betreuungsunterhalt tatsächlich einfordert.
Wenn sie nur grundsätzlich verlangt --- kannst du beim besten Willen nicht wissen, wieviel du zu zahlen hättest.
Sie kann sich das gern ausrechnen lassen, denn sie kennt ihr Einkommen.

Kindergeld von mtl. 250,- erhält sie auch von der Familienkasse, sobald der Antrag gestellt und bewilligt ist.

Aber drumrumkommen--- das ist hier nicht die Antwort...und dass sie zunächst mal ihre Ressourcen durchharkt und von allen möglichen oder unmöglichen Geldgebern Zahlungen verlangt, kann man ihr nicht verdenken.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1615l.html

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1394 Beiträge, 523x hilfreich)

Was ist denn Stillgeld?

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125994 Beiträge, 40578x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
Was ist denn Stillgeld?

Ein Angebot von Krankenkassen aus der Schweiz.

Was unweigerlich zu der Frage führt, in welchem Land das alles spielt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Avocado58
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
Was ist denn Stillgeld?


Vermutlich meinte sie hier den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld, was sie damit meinte, kann ich leider icht genau sagen. Sie wollte es bei ihrem Arbeitgeber einfordern, was daraus geworden ist, kann ich leider nicht sagen, da ich nie nachgehakt habe.

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#11
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(825 Beiträge, 349x hilfreich)

Vielleicht ein Beschäftigungsverbot während der Stillzeit anstelle von Elternzeit / Elterngeld?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35071 Beiträge, 5990x hilfreich)

Zitat (von Avocado58):
was sie damit meinte, kann ich leider icht genau sagen.
Das kann dir doch vollkommen egal sein.
Das Kind ist 7 Wochen alt--- du wirst abwarten können, wann und was die Frau tatsächlich von dir fordert.
DANN kannst du prüfen, ob das *hinkommt* oder ob du es *verrechnest* mit den Ausgaben, die du freiwillig (ohne Vereinbarung) noch zusätzlich zum Unterhalt zahlst.

Sind die 427,- das Ergebnis aus deinem Selbstbehalt?

Zitat (von Avocado58):
Sie will nur, dass ich mich drum kümmere, sonst schaltet sie das Jugendamt ein. Wie gesagt, den Kindesunterhalt zahle ich pünktlich und in voller summe und kaufe noch Kleidung, Austattung und Windeln.
Du merkst inzwischen schon, dass NICHT DU dich darum kümmern musst--- sondern die Kindsmutter. Denn sie will mehr---sie muss also erklären und nachweisen, warum sie X€ Betreuungsunterhalt will.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3040 Beiträge, 982x hilfreich)

Ich kann den Ratschlägen hier nicht so recht folgen. Ja, man kann sich die Kapuze über den Kopf ziehen und darauf warten, dass man Post von einem Anwalt bekommt. Wenn einem die Mutter aber vorher angeboten hat, sich selbst darum zu kümmern. Dann wäre jeder Unterhaltspflichtige gut darin beraten, einfach einen Betrag x freiwillig zu zahlen und zuzusichern. Damit wird sich die große Masse an unterhaltsberechtigten betreuenden Elternteilen nämlich abschließend zufrieden geben. Wartet man dagegen auf die Anwaltspost wird einen diese Forderung regelmäßig aus den Latschen hauen und deutlich höher sein, als der Betrag, den man selbst hätte bestimmen können. Von daher ist mein Rat ganz klar die Klärung untereinander und nicht das Warten auf Dritte.

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