Selbständige Nebenerwerb nicht angemeldet.

29. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
Felix4711
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Selbständige Nebenerwerb nicht angemeldet.

Welche strafe bekommt man wenn man über Jahre neben dem Hauptjob noch Geld unangemeldet nebenher verdient und es dem Finanzamt nicht angibt.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2508 Beiträge, 664x hilfreich)

Das kommt darauf an, ob man schlau genug war rechtzeitig eine strafbefreiende Selbstanzeige zu stellen. Im schlimmsten Fall geht es einem sonst wie Uli und Alfons!

taxpert

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and you're working for no one but me!"

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#2
 Von 
Felix4711
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Selbstanzeige wurde nicht gemacht.
Es geht um ca. 1500€-2500€ im Monat seit 2019.



-- Editiert von User am 29. November 2024 23:08

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#3
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2149 Beiträge, 1221x hilfreich)

Zitat (von Felix4711):
Selbstanzeige wurde nicht gemacht.
Kann man aber noch machen. Bei 18.000 bis 30.000 nicht erklärten Einkünften (da sind die Aufwendung schon abgezogen?) p.a. ab 2019 sollte man auch bedenken, dass die Straffreiheit nur eintritt, wenn die hinterzogenen Steuern fristgerecht gezahlt werden.
Zitat (von Felix4711):
Welche strafe bekommt man...
"Normale" Fälle Geldstrafe bis fünf Jahre, besonders schwere Fälle sechs Monate bis zehn Jahre (§ 370 AO).

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#4
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2508 Beiträge, 664x hilfreich)

Zitat:
Selbstanzeige wurde nicht gemacht.
Zitat:
Kann man aber noch machen.
Ich hatte die Antwort so verstanden, dass die Tat bereits entdeckt ist.

taxpert

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and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#5
 Von 
Felix4711
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von taxpert):
Ich hatte die Antwort so verstanden, dass die Tat bereits entdeckt ist.


Durch eine anonymen Hinweis wurde es dem Finanzamt gemeldet. Habe aber noch kein Schreiben oder ähnliches vom Finanzamt bekommen.
Mir wurde es zugetragen das gegen mich ein Hinweis eingegangen ist und das schon im August 2023.

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#6
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5199 Beiträge, 1234x hilfreich)

Dann wäre es für eine strafbefreiende Selbstanzeige eh zu spät und man könnte nur verhindern, dass morgens um sieben ein halbes Dutzend Steuerfahnder die Wohnung auf links dreht.

Es ist unbekannt, ob es der Umsatzsteuer unterliegt und wo Sie in der Einkommensteuerprogression liegen. Aber 5.000-10.000 Euro Strafe wären schon denkbar.
Natürlich plus die Steuern und Zinsen.

Evtl. stellt sich auch sozialversicherungsrechtlich eine Frage...

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"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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