Mieterhöhung, wieviel ist erlaubt

29. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
KyleRiemen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung, wieviel ist erlaubt

Hallo,

ich frage mich, was als Orientierung zur Vergleichsmiete als Bezug für Mieterhöhungen genommen kann.
Mietpreisbremse findet keine Anwendung in der Stadt. Die Stadt bietet einen qualifizierten Mietspiegel für die ganze Stadt, ohne Unterscheidung für die einzelnen Bezirke/Regionen.
Ich verstehe den Mietspiegel so, dass auf Grund der fehlenden Differenzierung der Regionen und Berücksichtigung der ganzen Bestandsmieten, es eine große Differenz zwischen dem Mietspiegel und Neuvermietungen / Angeboten bei Immobilien Portalen gibt.
Angenommen das Haus befindet sich in bester Lage (direkt an dem größten See in der Region), muss man sich wirklich an den Mietspiegel orientieren? Auf Immobilienportalen findet man im ganzen PLZ-bereich keine Wohnung, die nicht mindestens das Doppelte pro m² verlangt.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125992 Beiträge, 40578x hilfreich)

Zitat (von KyleRiemen):
muss man sich wirklich an den Mietspiegel orientieren?

Nö.

Kann aber passieren, das - wenn der Mieter sich vor Gericht gegen die Mieterhöhung wehrt - das Erhöhungsverlangen als nichtig erklärt wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48647 Beiträge, 17147x hilfreich)

Zitat (von KyleRiemen):
Die Stadt bietet einen qualifizierten Mietspiegel für die ganze Stadt, ohne Unterscheidung für die einzelnen Bezirke/Regionen.

Sicher, dass es sich um einen qualifizierten Mietspiegel handelt?
Mir ist jedenfalls kein qualifizierter Mietspiegel bekannt, bei dem so eine Differenzierung nicht vorgenommen wurde.
Um welche Stadt handelt es sich denn?

Zitat (von KyleRiemen):
Angenommen das Haus befindet sich in bester Lage (direkt an dem größten See in der Region), muss man sich wirklich an den Mietspiegel orientieren?

Wenn es sich wirklich um einen qualifizierten Mietspiegel handelt, dann ja.
Man kann auch ein Gutachten erstellen lassen, aus dem hervorgeht, dass die ortsübliche Vergleichsmiete in diesem speziellen Fall höher ist.

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