Nabend,
wie verhält es sich bei einem 538€ Job, welcher 35std inne hat, wenn der Arbeitgeber einen nur 30std arbeiten lässt.
Zur Zeit sieht es so aus, als ob der Arbeitgeber die fehlenden 5std. mit in den nächsten Monat nehmen will und auf dem Dienstplan für Dezember, 40std stehen. Kann, bzw. darf er das?
Glaube mal gelesen zu haben, dass der Arbeitgeber trotzdem die 538€ bezahlen muss, auch wenn nur 30std gearbeitet wurden, sofern es kein Verschulden des Arbeitnehmers ist und dass er die Stunden nicht mit in den nächsten Monat nehmen muss.
-- Editiert von User am 29. November 2024 23:25
-- Editiert von User am 29. November 2024 23:26
538€ Job Arbeitszeit 35std wird unterschritten! Gleicher Lohn, oder Abzug?
29. November 2024
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Frage vom 29. November 2024 | 23:09
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 1x hilfreich)
538€ Job Arbeitszeit 35std wird unterschritten! Gleicher Lohn, oder Abzug?
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#1
Antwort vom 29. November 2024 | 23:32
Von
Status: Legende (18260 Beiträge, 6692x hilfreich)
Zitatwie verhält es sich bei einem 538€ Job, welcher 35std inne hat, wenn der Arbeitgeber einen nur 30std arbeiten lässt. :
Ohne Kenntnis des Vertrages lässt sich da herzlich wenig Sicheres sagen. Es kann sein, dass du mit deiner Vermutung Recht behältst, dass der volle Betrag fällig ist bei Annahmeverzug durch den AG.
Gewiss ist, dass im Minijob die 538 Euro die Obergrenze für dieses Modell darstellen.
#2
Antwort vom 30. November 2024 | 10:21
Von
Status: Unbeschreiblich (35082 Beiträge, 5995x hilfreich)
Was steht denn im Arbeitsvertrag zur regelmäßigen Arbeitszeit pro Woche ODER pro Monat ?Zitatwie verhält es sich :
Wie hoch ist denn dein Stundenlohn?
538,- monatlich sind die Minijob-Obergrenze. Aber du hast vermutlich keinen Anspruch auf gleichmäßig 538,- Lohn pro Monat.
35 Std. sind vermutlich deine vertragliche regelmäßige monatliche Arbeitszeit ?
Weniger Std. sind für einen MInijob zulässig.
Auch mal 40 Std. im Monat Dezember sind mE noch zulässig, wenn die Minijob-Obergrenze Lohn nicht überschritten wird.
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#3
Antwort vom 30. November 2024 | 12:09
Von
Status: Richter (8282 Beiträge, 1731x hilfreich)
ZitatZur Zeit sieht es so aus, als ob der Arbeitgeber die fehlenden 5std. mit in den nächsten Monat nehmen will und auf dem Dienstplan für Dezember, 40std stehen. Kann, bzw. darf er das? :
kommt auf die Vereinbarungen ab. Ich empfehle immer ein Zeitkonto und einen Festen Zahlbetrag...
#4
Antwort vom 3. Dezember 2024 | 00:48
Von
Status: Lehrling (1673 Beiträge, 697x hilfreich)
Zitatwie verhält es sich bei einem Job, wenn der Arbeitgeber einen 30std arbeiten lässt. :
Ein vereinbarter fester Monatslohn müßte gezahlt werden; dafür darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer so viele Stunden und Tage lang beschäftigen, wie es das Gesetz zuläßt, wenn nicht arbeitsvertraglich ein geringerer Arbeitsumfang vereinbart wurde. Der (rechnerisch) pro Stunde ( vereinbarte und ) gezahlte Lohn darf den gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreiten.
Wenn der Arbeitgeber weniger verlangt als der Arbeitnehmer zu leisten bereit ist, muß er trotzdem die vereinbarte Vergütung zahlen - ohne daß der Arbeitnehmer die "fehlenden Stunden" zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen bräuchte:
§ 615 BGB
"Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein."
Einen ( gesetzlich streng geregelter ) Ausnahmefall stellt ein Arbeitsvertrag über sogenannte "Arbeit auf Abruf" dar.
Zitatwie verhält es sich bei einem Job, welcher 35std inne hat, wenn der Arbeitgeber einen nur 30std arbeiten lässt. :
Wenn bei "Arbeit auf Abruf" in zulässiger Weise eine "Mindestarbeitszeit" vereinbart wäre, dann müßte der Arbeitgeber mindestens 80% der Mindestarbeitszeit abrufen und bezahlen ( auch wenn er weniger als 80% der vereinbarten Mindestarbeitszeit abverlangt ).
Wenn ein vereinbarter Arbeitszeitumfang nur im Durchschnitt vereinbart ist ( z.b. 35 Stunden wöchentlich im Durchschnitt ), dann darf der Arbeitgeber die Arbeitszeit innerhalb des Zeitraums, der für die Durchschnittsbildung bestimmt wurde ( z.B. 8 Wochen ) variabel ( innerhalb vereinbarter Schwankungsbreiten, z.B. +/- 5 Stunden ) verteilen ( z.B. 30 Wochen in Woche 1, 40 Stunden in Woche 2, ... ), solange im Ausgleichszeitraum der vereinbarte Durchschnitt eingehalten wird.
Zitatwie verhält es sich bei Job, wenn der Arbeitgeber einen 30std arbeiten lässt. :
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet über die vereinbarte Arbeitszeit zu informieren.
Der Arbeitgeber ist zudem gesetzlich verpflichtet deutlich zu machen, wie sich die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Vergütung von Überstunden, der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts verhält.
Also z.B.: "Die Arbeitszeit beträgt 35 Stunden pro Monat. Die monatliche Vergütung beträgt 522,45€."
Zitatein 538€ Job :
Beschäftigungen mit so niedriger Vergütungshöhe gelten als "geringfügig entlohnte Beschäftigungen" mit Vergünstigungen bei den Sozialabgaben. Die Vergünstigungen werden auch bei ( leicht ) schwankender Vergütungshöhe noch gewährt, sofern nur im (Jahres-)Durchschnitt die 538€-Grenze ungefähr eingehalten wird.
RK
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