Vor einiger Zeit lies ich mich
von einem Anwalt in einer
Verkehrsrechtfrage erfolgreich
vertreten.
Am Abschluss unseres Gespräches offerierte er mir
seine Dienste bei weiteren
Problemfällen.
Wir führten noch etwas Small Talk. Ich stellte z.B. die Frage, wielange Verkehrsvergehen (Blitz) verfolgt werden können.
Ich erhielt eine Antwort.
Belege darüber, die ich unterschrieb, existieren nicht.
Jetzt will der Anwalt dies
gegenüber meiner Rechtsschutzversicherung als
"Erstberatung" abrechnen.
Da diese aber soweit ich
weiss, nur für wirkliche
Fälle einsteht, befürchte ich,
dass er mir eine Privatrechnung unterjubeln
möchte.
Deshalb meine Frage.
Welche Belege muss eine
Anwalt bei einer korrekten
Erstberatung anfertigen?
Erstberatung
21. Mai 2003
Thema abonnieren
Frage vom 21. Mai 2003 | 11:57
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Erstberatung
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 6. August 2003 | 08:57
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 5x hilfreich)
Gesprächsnotiz ist ausreichend.
-----------------
""
#2
Antwort vom 11. August 2003 | 14:41
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 1x hilfreich)
Darf die Auskunft etwas ausführlicher werden Herr Gössler, oder muß man dafür schon einen Termin nehmen?
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
284.016
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen