Hallo
mein Sohn 16j und noch Schüler muss zum Jobcenter Termin OK kein Problem.Aber sie verlangen das letzte Zeugnis +Zwischennoten und ein auzug aus dem webuntis system (Fehlzeiten usw.)
er ist Schüler noch bis min. 2026 an seiner Schule finde das es dem Jobcenter nichts angeht außer einer schulbescheinigung das er nicht Schüler ist und bis 2026 Schüler bleibt.
darf das Jobcenter Zeugnisse vom Schüler verlangen?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



(Komplett sinnfreie Antwort editiert)
-- Editiert von Moderator am 24. Januar 2025 17:14
Kommt drauf an. Verlangen darf ein Arbeitsvermittler das durchaus. Evtl. will man für den Schüler eine Berufsberatung vermitteln, falls das nötig würde? Mit 16 wäre das nicht so weit hergeholt.Zitatdarf das Jobcenter Zeugnisse vom Schüler verlangen? :
Was der Grund des JC ist, weiß der Schüler selbst nicht? Hat er im JC nicht nachgefragt?
Er kann natürlich auch sagen, dass er gern das Abitur machen möchte und keine Zukunftsberatung möchte.
Er kann auch sagen, dass er sich selbst um Beratung zwecks Zukunft kümmert.
Die Schulbescheinigung stellt die Schule mW für das jeweilige Halbjahr aus....also nicht bis 2026.
dem Jobcenter?Zitatfinde das es dem Jobcenter nichts angeht :
Das letzte Zeugnis gibts doch erst zum Halbjahr, also demnächst, oder will man das vom Sommer 24 sehen?
Ich meine, das JC hat kein Recht, diese Daten zu kennen.Zitat+Zwischennoten und ein auzug aus dem webuntis system (Fehlzeiten usw.) :
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ZitatDas letzte Zeugnis gibts doch erst zum Halbjahr, also demnächst, oder will man das vom Sommer 24 sehen? :
die wollen auch Zwischennoten nicht das Halbjahreszeugnis haben also die jetzigen Noten sind stand jetzt und zusätzlich das letzte Zeugnis
dort steht bis wahrscheinlich 06.2016 SchülerZitatDie Schulbescheinigung stellt die Schule mW für das jeweilige Halbjahr aus....also nicht bis 2026 :
kann hier keine Antwort sehen nur ( Komplett sinnfreie Antwort editiert)ZitatMeine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen :
das steht in dem Schreiben nicht drinn nur was sie alles haben wollen.ZitatWas der Grund des JC ist, weiß der Schüler selbst nicht? Hat er im JC nicht nachgefragt? :
das sehe ich auch so schulbescheinigung ja kein Problem, aber zb.einen Auszug aus webuntis nicht dem Jobcenter hat doch nicht zu interessieren wann er in der Schule gefehlt hat und wann er zu spät gekommen ist. und Zeugnisse haben das Jobcenter ich sage mal ein halbes Jahr vor dem Abgang von der Schule außer er macht weiter Abi oder so.ZitatIch meine, das JC hat kein Recht, diese Daten zu kennen. :
Das schrieb ich bereits. DAS dürfte DAS Jobcenter nichts angehen. Es sei denn, es gibt einen besonderen Grund. DIESEN sollte der Schüler wissen oder beim Termin nachfragen.Zitataber zb.einen Auszug aus webuntis :
ICH kanns nicht wissen. ICH kenne den Schüler nicht.
Wie bitte? Zeugnisse ein halbes Jahr vor dem Abgang?Zitatund Zeugnisse haben das Jobcenter ich sage mal ein halbes Jahr vor dem Abgang von der Schule außer er macht weiter Abi oder so. :
Zitat:kann hier keine Antwort sehen nur ( Komplett sinnfreie Antwort editiert)
Sinnfrei fand ich meine Antwort nun nicht, aber offenbar gefiel sie dennoch nicht und wurde von der Moderation entfernt.
Wie auch immer… Ich werde meine Antwort nun nicht wiederholen…
Zitatdarf das Jobcenter Zeugnisse vom Schüler verlangen? :
Bekanntermaßen kann man ja fast alles verlangen. Probleme gibt es meist erst beim "bekommen" bzw. "durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, Gesetze, Verordnungen, …) mit.
Bei den JCs ist es des Öfteren so, das diese mit ihren Forderungen über das Ziel hinausschießen. Weshalb es dann manchmal auch nötig ist, seine Rechte mit Hilfe der Sozialgericht zu verteidigen.
Zitatdas steht in dem Schreiben nicht drinn nur was sie alles haben wollen. :
Es könnte zielführend sein, den Wortlaut des Schreibens hier mal zu zitieren.
Und man könnte das JC auffordern, es möge substantiiert darlegen, wozu konkret die jeweiligen Unterlagen benötigt werden.
Zitatmein Sohn 16j und noch Schüler muss zum Jobcenter Termin :
Und das "muss" kommt nun woher genau? In DE ist der Besuch des JC regelmäßig freiwillig. Mitunter ist er allerdings ratsam, um Nachteile zu vermeiden.
Zitatmein Sohn 16j und noch Schüler muss zum Jobcenter Termin OK kein Problem. :
Um was für einen Termin handelt es sich denn genau?
Was für ein Unsinn.Zitatdort steht bis wahrscheinlich 06.2016 Schüler :
Der Sohn kann beim Termin fragen, wozu das nötig ist.Zitatdas steht in dem Schreiben nicht drinn nur was sie alles haben wollen. :
Der Arbeitsvermittler sagt ihm vielleicht, wofür das nötig wäre.
Der Schüler könnte evtl./uU/vielleicht das Geforderte nachliefern.
Außer einer korrekten Schulbescheinigung muss mW dem JC nichts vorgelegt werden.
Das könnte der übliche Einladungsgrund nach §59 SGB II i.V. § 309 SGB III (Meldepflicht) sein, der auch für Schüler gilt, die ja mit 16 durchaus ihre Schulpflicht *erledigt* haben könnten.ZitatUm was für einen Termin handelt es sich denn genau? :
Hallo!
Von einer Schulbescheinigung einmal abgesehen, würde ich erstmal schriftlich anfragen, wo die rechtliche Grundlage für das Vorzeigen der Zeugnisse etc. nachzulesen ist!
Zudem achte bitte auch darauf, dass der anberaumte Termin AUSSERHALB der Schulzeit ist und bitte, du bist der/die Erziehungsberechtigte, also begleite deinen Sohn zu diesem Termin!
Viel Erfolg!
Warum? Soll der schon als OK genannte Einladungstermin verzögert werden? Mit unsinnigem Schriftverkehr? In keinem Gesetz steht bis hinters Komma, welche einzelnen Schriftstücke beim JC und aus welchem Grund vorzulegen sind.Zitatwürde ich erstmal schriftlich anfragen, wo die rechtliche Grundlage für das Vorzeigen der Zeugnisse etc. nachzulesen ist! :
Der Einladungstermin steht und dagegen gibts vom TE keine Einwände. Also sollte man diesen Termin wahrnehmen. Dort kann man die Schulbescheinigung vorlegen und den Rest erfragen.
In der Einladung steht Ort, Datum und Uhrzeit. Das JC achtet iaR auf die Zeiten, zB am langen Donnerstag bis 17Uhr ....
Ja, das geht, wenn der Sohn das dann will...Zitatalso begleite deinen Sohn zu diesem Termin! :
Einfachste Lösung:
Hingehen und die Unterlagen "vergessen".
"Häh, was für Unterlagen?"
"Aha. Ja, ja, schicke ich ihnen zu ..."
ZitatEinfachste Lösung: :
Hingehen und die Unterlagen "vergessen".
In wie fern soll es eine "Lösung" sein, das ganze zu einfach nur zu verzögern und zu verkomplizieren?
ZitatDie Schulbescheinigung stellt die Schule mW für das jeweilige Halbjahr aus....also nicht bis 2026. :
Es gibt durchaus Schulbescheinigungen, in denen erwähnt wird, wie lange der Besuch der Schule voraussichtlich noch dauern wird, und das sind keine absoluten Ausnahmefälle.
ZitatZitat (von famschld): :
dort steht bis wahrscheinlich 06.2016 Schüler
Was für ein Unsinn.
Über den Tippfehler darf man auch mal hinweggehen, ich denke, allen ist klar, was gemeint ist.
Der 16jährige Schüler, den es hier betrifft, kann in seiner Schule eine aktuelle Schulbescheinigung für sich fordern. Dort im Sekretariat ist das idR überhaupt kein Problem.ZitatEs gibt durchaus Schulbescheinigungen, :
Vielleicht liegt die aktuelle Schulbescheinigung schon vor? Damit kann der Sohn zum JC-Termin gehen.
Es könnte auch sein, dass der Fragesteller nochmal nachschaut, WAS das JC tatsächlich geschrieben hat.
Oder vielleicht ist alles schon erledigt?
Du weißt auch, dass hier häufig wiedergegeben wird, was man so verstanden hat...
Und ein Tippfehler? --->wahrscheinlich bis 06.2026?
Von wann ist die?
Was bleibt?
Grundsätzlich muss das letzte Zeugnis +Zwischennoten und ein Auszug aus dem webuntis system (Fehlzeiten usw.) dem JC ---NICHT--- vorgelegt werden.
ZitatWas bleibt? :
Grundsätzlich muss das letzte Zeugnis +Zwischennoten und ein Auszug aus dem webuntis system (Fehlzeiten usw.) dem JC ---NICHT--- vorgelegt werden.
dieser Meinung bin ich auch,gehe morgen mit meinem Sohn dort hin und geben nur die Schulbescheinigung ab. Und die anderen geforderten Unterlagen lege ich aus Datenschutzgründen nicht vor. Das Jobcenter soll mir dann erstmal sagen auf welche § sich das stützt.
danke an alle die geantwortet haben
Das kenne ich auch mein Sohn geht zur Schule hat ein 180euro Job und bekommt Einladungen zur Feststellung ihrer Möglichkeiten zur Vermittlung in Arbeit.
Zeugnisse und Arbeitsverträge verlangen die aber dann sind die Mitarbeiter nicht auf dem neusten Stand.
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