Hallo,
folgendes Anliegen:
Wir ziehen im Mai in ein Haus zur Miete wo wir zukünftig selbst unser Heizöl beschaffen müssen und dementsprechend keine Heizkosten monatlich an unsere Vermieterin zahlen. Wie wird das beim Kinderzuschlag berechnet? Können wir das Heizöl jährlich einmalig kaufen und es wird auf das Jahr verteilt angerechnet? Wir legen das Geld dafür dann halt immer zur Seite. Oder MÜSSEN wir monatlich zahlen damit es immer berücksichtig wird?
Wäre super wenn mir da jemand helfen kann, bzw. evtl. eigene Erfahrung hat.
Die Mitarbeiter in der Zentrale der Familienkasse können mir da angeblich immer keine Auskunft drüber geben, weil das die Sachbearbeiter machen aber da kann ich erst Ende nächsten Monats einen Videotermin vereinbaren und ich würde das gerne jetzt schon wissen...
Vielen Dank!
LG Horizon14
-- Editiert von User am 30. Januar 2025 09:38
Kinderzuschlag Berechnung Heizöl selbst beschaffen
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



Das dürfte auch korrekt sein. Die Hotline rechnet nichts.ZitatDie Mitarbeiter in der Zentrale der Familienkasse können mir da angeblich immer keine Auskunft drüber geben :
Wieso immer? Wie oft rufst du denn dort an?
Warum?Zitatund ich würde das gerne jetzt schon wissen... :
Wahrscheinlich wird bei Lieferung 1x p.a. dann der HK-Anteil auf 12 Monate verteilt.
So ist es zB auch beim Wohngeld, beim Bürgergeld, beim BAföG...weil das ja immer monatlich geleistet wird.
ZitatDas dürfte auch korrekt sein. Die Hotline rechnet nichts. :
Wieso immer? Wie oft rufst du denn dort an?
Natürlich rechnet die nichts aber es ist ja wohl etwas Grundlegendes WIE und WAS überhaupt berechnet wird. Das sollten die doch wissen? Das "immer" ist zu viel in dem Satz, man kann sich auch mal verschreiben....edititeren kann ich jetzt auch nichts mehr.
ZitatWahrscheinlich wird bei Lieferung 1x p.a. dann der HK-Anteil auf 12 Monate verteilt. :
So ist es zB auch beim Wohngeld, beim Bürgergeld, beim BAföG...weil das ja immer monatlich geleistet wird.
Das ist für mich auch keine hilfreiche Antwort...

Ich frage mich wieso man überhaupt antwortet wenn nix gescheites dabei rum kommt?
Beim Wohngeld werden Heizkosten gar nicht berücksichtig und Kinderzuschlag ist auch was ganz anderes als Bürgergeld. Kinderzuschlag beantrage ich für 6 Monate und es werden immer die 6 Monate VORHER zur Berechnung heran gezogen. Was ist denn wenn ich in diesen 6 Monaten aber noch kein Heizöl gekauft habe aber Geld dafür zur Seite gelegt?
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-- Editiert von User am 30. Januar 2025 11:22
ZitatWarum? :
Weil wir im Mai umziehen und ich wissen möchte ob ich ein sogenanntes Wärme-Abo abschließen muss oder nicht. Ich möchte ja wissen auf Welcher Grundlage berechnet wird und welche Unterlagen/Nachweise ich brauche.
Ja, die SB wissens und rechnen, sobald ein vollständiger Antrag vorliegt. Die Hotline erklärt nichts Grundlegendes zur bekannten Rechtslage. Die Hotline der FK ist bekanntermaßen keine Beratungs-und Auskunftsstelle.Zitataber es ist ja wohl etwas Grundlegendes WIE und WAS überhaupt berechnet wird. :
o.k., kein Problem.ZitatDas "immer" ist zu viel in dem Satz, :
Mir wäre nicht bekannt, dass die Familienkasse, Abtl. Kinderzuschlag so etwas fordern würde. Der Heizöllieferant könnte so etwas in seinen Liefervertrag schreiben...Zitatob ich ein sogenanntes Wärme-Abo abschließen muss oder nicht :
Kinderzuschlag wird auf der Grundlage des § 6a BKKG berechnet.ZitatIch möchte ja wissen auf Welcher Grundlage berechnet wird :
-Antrag auf Kinderzuschlag,Zitatwelche Unterlagen/Nachweise ich brauche. :
-einschließlich der Anlage Antragsteller(in)/Partner(in) und der Anlage Kind.
-Nachweise zum Einkommen.
-Erklärung zum Vermögen.
-Nachweise über Wohnkosten.
-gegebenenfalls weitere Unterlagen und Nachweise.
Unter weitere Unterlagen und Nachweise verstehe ich das, was ich oben schrieb...Hinweis auf Heizölbestellung/-lieferung durch dich als Mieter.
Das mag sein. Aber du kannst gern abwarten, was hier Hilfreicheres kommt oder gern rechtliche Hilfe von einem Anwalt in Anspruch nehmen, der dir gegen Honorar eine hoffentlich gewünschte Antwort gibt und in epischer Breite die Grundlagen der KiZ-Berechnung vorlegt.ZitatDas ist für mich auch keine hilfreiche Antwort... :
Seit wann ist das denn so? Gbts ein brandneues Gesetz? https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__9.htmlZitatBeim Wohngeld werden Heizkosten gar nicht berücksichtig :
...nicht mehr gültig?
Richtig. Trotzdem werden bis heute sowohl Wohngeld, Bürgergeld, BAföG und KiZ auf monatliche Leistungen berechnet. Dann gibt es für alle Empfänger Sinn, dass die Kosten für 1x Lieferung von Brennstoffen pro Jahr auf 12 Monate aufgeteilt werden. Sonst hätten viele im Monat der Heizölbezahlung oft weder Wasser noch Brot. Du nur einen halbvollen Tank??ZitatKinderzuschlag ist auch was ganz anderes als Bürgergeld. :
Richtig. Steht auch im Gesetz... und war bisher keine Frage.ZitatKinderzuschlag beantrage ich für 6 Monate und es werden immer die 6 Monate VORHER zur Berechnung heran gezogen. :
Wenn dir das möglich ist, ist das gut. Weiter ist nichts, denn es geht in den 6 Monaten vorher um zu berücksichtigendes Einkommen.ZitatWas ist denn wenn ich in diesen 6 Monaten aber noch kein Heizöl gekauft habe aber Geld dafür zur Seite gelegt? :
Tipp: Schreib beim nächsten Mal bitte gleich oben, dass du nur Antworten von @AxelK als hilfreich ansiehst... dann muss ich nicht erst nachlesen.
Meiner Meinung nach ist dieser Fall gesetzlich nicht eindeutig geregelt. Die Bildung eines Durchschnittswerts gilt zunächst mal nur für Eigentümer, nicht aber für Mieter.ZitatWie wird das beim Kinderzuschlag berechnet? Können wir das Heizöl jährlich einmalig kaufen und es wird auf das Jahr verteilt angerechnet? Wir legen das Geld dafür dann halt immer zur Seite. Oder MÜSSEN wir monatlich zahlen damit es immer berücksichtig wird? :
Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
§ 6a Kinderzuschlag
(...)
(8) Für die Ermittlung des monatlich zu berücksichtigenden Einkommens ist der Durchschnitt des Einkommens aus den sechs Monaten vor Beginn des Bewilligungszeitraums maßgeblich. Bei Personen, die den selbst genutzten Wohnraum mieten, sind als monatliche Bedarfe für Unterkunft und Heizung die laufenden Bedarfe für den ersten Monat des Bewilligungszeitraums zugrunde zu legen. Bei Personen, die an dem selbst genutzten Wohnraum Eigentum haben, sind als monatliche Bedarfe für Unterkunft und Heizung die Bedarfe aus den durchschnittlichen Monatswerten des Kalenderjahres vor Beginn des Bewilligungszeitraums zugrunde zu legen. Liegen die entsprechenden Monatswerte für den Wohnraum nicht vor, soll abweichend von Satz 3 ein Durchschnitt aus den letzten vorliegenden Monatswerten für den Wohnraum zugrunde gelegt werden, nicht jedoch aus mehr als zwölf Monatswerten. Im Übrigen sind die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu Beginn des Bewilligungszeitraums maßgeblich.
Bei restriktiver Gesetzesauslegung könnte man wohl zu dem Schluss kommen, dass keine Heizkosten zu tragen sind, wenn diese im ersten Monat des Bewilligungszeitraums nicht anfallen. Das würde aber zu einem genauso unsinnigen Ergebnis führen, wie eine monatliche Berücksichtigung der nur einmaligen Kosten, falls diese zufällig im ersten Monat des Bewilligungszeitraums lägen. Das Herunterbrechen auf einen Kalenderjahresdurchschnitt analog zu Eigentümern halte ich daher für sinnvoll und zweckmäßig.
Das würde der Familienkasse die Entscheidung vermutlich vereinfachen.Zitatich wissen möchte ob ich ein sogenanntes Wärme-Abo abschließen muss :
Ich habe noch was in der Durchführungsanweisung gefunden.
C.3.1.2.1 Maßgeblicher Bemessungszeitraum für Bedarfe der Unterkunft bei Miete
(2) 1Sind in der monatlichen Miete keine Abschläge für Nebenkosten enthalten, weil der Mieter direkt Verträge mit Versorgungsträgern geschlossen hat, z. B. bei einem gemieteten Haus, werden Abschlagszahlungen nur berücksichtigt, sofern sie monatlich gezahlt werden. 2Werden im ersten Monat des BWZ keine Abschlagszahlungen geleistet, weil z. B. die Abschlagszahlungen in größeren Abständen geleistet werden, sind keine Abschlagszahlungen zu berücksichtigen. 3Werden im ersten Monat des BWZ Abschlagszahlungen für mehr als einen Monat gezahlt, werden diese für die Berechnung nicht, auch nicht anteilig, berücksichtigt.
(5) 1Soweit im laufenden BWZ der Bedarf für die einmalige Beschaffung von Brennstoffen nicht gedeckt werden kann, besteht die Möglichkeit, die Übernahme der einmalig anfallenden Kosten beim Träger der Grundsicherung zu beantragen.
Vielen Dank für die ausführlichen Antworten und nun bin ich leider auch nicht viel schlauer als vorher. Ich habe selbstverständlich vorher auch schon gegoogelt und versucht raus zu finden wie das alles berechnet wird und eben die von euch beiden total unterschiedlichen Aussagen gefunden. Einen Beitrag einer Anwältin aus 2012 besagt so viel wie, dass nicht erwartet werden könne, dass man sich an einen Heizöl Lieferanten bindet bzw. eben Raten für das Heizöl im voraus leistet, denn anders ist das bei so einem Abo nicht möglich, wenn dann müsste man Heizöl auf Raten mit Zinsen bestellen. Ob man monatlich Geld zur Seite legt oder abbezahlt sollte keinen Unterschied machen. Ich meine niemand der Kinderzuschlag bezieht könnte auf andere Weise plötzlich 2000€ für Heizöl aus der Hand schütteln, das muss ja vorher angespart werden. Ich finde es tatsächlich auch nicht fair, dass man mit Eigenheim besser da steht, denn im Prinzip ist es das gleiche bei der Miete wenn man eben Heizöl selbst beschafft. Wir zahlen ja auch monatlich die Nebenkosten an unsere Vermieterin und darin sind auch Steuer und Versicherung enthalten die umgelegt worden, denn diese zahlt sie ja auch nicht monatlich. Ich denke mir bleibt nichts anderes übrig als den Beratungstermin mit der/dem zuständigen Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter abzuwarten.
Falls trotzdem jemand noch eigene Erfahrungen oder evtl. auch Rechtsprechungen hat, würde ich mich freuen weitere Antworten zu erhalten.
ZitatSeit wann ist das denn so? Gbts ein brandneues Gesetz? https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__9.html :
...nicht mehr gültig?
Genau, da steht aber doch, dass Heizkosten außer Betracht bleiben? Außer Betracht = nicht berücksichtigt. Wohngeld wird auf Grundlage der Kaltmiete errechnet.
Ich habe den Antrag schon 2x ausgefüllt und weiß ja was dort an Unterlagen gebraucht wird.
Zitat-Antrag auf Kinderzuschlag, :
-einschließlich der Anlage Antragsteller(in)/Partner(in) und der Anlage Kind.
-Nachweise zum Einkommen.
-Erklärung zum Vermögen.
-Nachweise über Wohnkosten.
-gegebenenfalls weitere Unterlagen und Nachweise.
Unter weitere Unterlagen und Nachweise verstehe ich das, was ich oben schrieb...Hinweis auf Heizölbestellung/-lieferung durch dich als Mieter.
Welche Unterlagen ich generell brauche ist mir schon klar, ich habe auch schon 4 oder 5 Kinderzuschlag Anträge gestellt und bewilligt bekommen. Jedoch ziehen wir halt um und kommen in die von mir genannte andere Situation die mich eben vor die gestellte Frage stellt...
ZitatTipp: Schreib beim nächsten Mal bitte gleich oben, dass du nur Antworten von @AxelK als hilfreich ansiehst... dann muss ich nicht erst nachlesen. :
Das versteh ich nicht?? Ich weiß nicht mal wer das ist...
Zitat(5) 1Soweit im laufenden BWZ der Bedarf für die einmalige Beschaffung von Brennstoffen nicht gedeckt werden kann, besteht die Möglichkeit, die Übernahme der einmalig anfallenden Kosten beim Träger der Grundsicherung zu beantragen. :
Das ist halt einfach auch total unsinnig wenn wir das Geld monatlich zur Seite legen, dann haben wir es ja auch, warum sollte man dafür Grundsicherung beantragen? Versteh einer diese Gesetze...
Nun, das wäre doch dann explizit dieser Fall:ZitatIch meine niemand der Kinderzuschlag bezieht könnte auf andere Weise plötzlich 2000€ für Heizöl aus der Hand schütteln, das muss ja vorher angespart werden. :
Zitat(5) 1Soweit im laufenden BWZ der Bedarf für die einmalige Beschaffung von Brennstoffen nicht gedeckt werden kann, besteht die Möglichkeit, die Übernahme der einmalig anfallenden Kosten beim Träger der Grundsicherung zu beantragen. :
ZitatNun, das wäre doch dann explizit dieser Fall: :
Ja aber das halte ich für unsinnig wenn wir das Geld dafür auch beiseite legen könnten. Warum sollte man sich da dann auf die Grundsicherung verlassen? Wir haben da generell ja eigentlich keinen Bedarf, Kinderzuschlag und Wohngeld sind ein absolut ausreichender Zuschuss für uns.
-- Editiert von User am 31. Januar 2025 08:16
ZitatJa aber das halte ich für unsinnig wenn wir das Geld dafür auch beiseite legen könnten. :
"Ich hatte zwar das Geld für das Heizöl, musste aber dringend das Auto reparieren lassen."
Es ist nicht unsinnig, da nicht jeder das Geld dann letztendlich auch dafür verwendet, wofür es eigentlich gedacht ist.

ZitatEs ist nicht unsinnig, da nicht jeder das Geld dann letztendlich auch dafür verwendet, wofür es eigentlich gedacht ist. :
Also wir schon?! Für andere Reparaturen etc. wird separat gespart. Wenn andere nicht mit Geld umgehen können ist das ja auch nicht mein Problem. Wenn ich Heizkosten jeden Monat zahle ist das Geld auch weg und kann nicht für plötzliche Reparaturen genommen werden, also kann ich es auch extra für Heizöl beiseite legen, der Vergleich ist ganz schlecht.
-- Editiert von User am 31. Januar 2025 10:57
Weil das nach der Durchführungsanweisung der Agentur für Arbeit offenbar die rechtliche Lösung für die eingangs gestellte Frage ist.ZitatWarum sollte man sich da dann auf die Grundsicherung verlassen? :
ZitatWeil das nach der Durchführungsanweisung der Agentur für Arbeit offenbar die rechtliche Lösung für die eingangs gestellte Frage ist. :
Ich stelle den Antrag für Kinderzuschlag aber nicht bei der Agentur für Arbeit sondern bei der Familienkasse??
Bitte schau dir an, wozu die Familienkasse gehört. Jeder Briefkopf zeigt es.ZitatIch stelle den Antrag für Kinderzuschlag aber nicht bei der Agentur für Arbeit sondern bei der Familienkasse?? :

Ja, das ist nun hinreichend bekannt. Es ist NUR anders als eine mtl. Vorauszahlung der Heizkosten.ZitatJedoch ziehen wir halt um :
Und ihr seid nicht die einzigen, die solche Mietverträge haben.
Tja, das scheint tatsächlich so zu sein und wird nicht besser werden. Was willst du mit Rechtsprechungen?Zitatnun bin ich leider auch nicht viel schlauer als vorher. :
Könnte es sein, dass die Familienkasse wissen muss, wieviel ihr jährlich für das Heizöl zahlen müsst?
Was soll denn jetzt dieser Unsinn?ZitatIch finde es tatsächlich auch nicht fair, dass man mit Eigenheim besser da steht, :

Nicht?ZitatIch weiß nicht mal wer das ist... :

https://www.123recht.de/forum/sozialrecht-und-staatliche-leistungen/Uebernimmt-das-Jobcenter-Nebenkostennachzahlung-wenn-ich-kein-Buergergeld-beziehe-__f625767.html
Ja, richtig. Aber bitte hol dir möglichst jemanden dazu, der zumindest ansatzweise *behördisch* versteht.ZitatIch denke mir bleibt nichts anderes übrig als den Beratungstermin mit der/dem zuständigen Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter abzuwarten. :
Fazit: Wer Gesetze und Erklärungen nicht versteht, sollte sie nicht für unsinnig halten.
Das stimmt, war vielleicht etwas verkürzt dargestellt von mir und ist vermutlich nicht jedem so bekannt.ZitatIch stelle den Antrag für Kinderzuschlag aber nicht bei der Agentur für Arbeit sondern bei der Familienkasse?? :
Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Zweiter Abschnitt
Organisation und Verfahren
§ 7 Zuständigkeit
(1) Die Bundesagentur für Arbeit (Bundesagentur) führt dieses Gesetz nach fachlichen Weisungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durch.
(2) Die Bundesagentur führt bei der Durchführung dieses Gesetzes die Bezeichnung "Familienkasse".
ZitatWas soll denn jetzt dieser Unsinn? :
Junge Junge, hast du den Rest nicht gelesen?
ZitatNicht? Noch keine 4 Wochen her...Du hast es auch beim JC nicht verstanden. :
Danke, ich merke mir nun wirklich nicht jeden Usernamen und diese dumme Anspielung ich würde nur seine Antworten als hilfreich voten, ist wirklich total unnötig und an den Haaren herbeigezogen.
ZitatJa, richtig. Aber bitte hol dir möglichst jemanden dazu, der zumindest ansatzweise *behördisch* versteht. :
Fazit: Wer Gesetze und Erklärungen nicht versteht, sollte sie nicht für unsinnig halten.
Ich verstehe es sehr wohl aber du hast nicht einmal die Bedeutung von " außer Betracht" verstanden und wolltest mir erzählen, dass Heizkosten beim Wohngeld berücksichtigt werden. Ich verstehe das sehr wohl und deine Antwort hatte leider keine Belegbaren Inhalte im Gegensatz zu den wirklich freundlichen und hilfreichen Beiträgen von "smogman". Also Danke, deine weitere "Hilfe" benötige ich nun wirklich nicht mehr.
-- Editiert von User am 31. Januar 2025 12:53
ZitatDas stimmt, war vielleicht etwas verkürzt dargestellt von mir und ist vermutlich nicht jedem so bekannt. :
Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Zweiter Abschnitt
Organisation und Verfahren
§ 7 Zuständigkeit
(1) Die Bundesagentur für Arbeit (Bundesagentur) führt dieses Gesetz nach fachlichen Weisungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durch.
(2) Die Bundesagentur führt bei der Durchführung dieses Gesetzes die Bezeichnung "Familienkasse".
Vielen Dank, das hatte ich so irgendwie gerade nicht auf dem Schirm. Also kann ich mich theoretisch an allen Berechnungsgrundlagen die im SGBII aufgeführt sind orientieren und diese auch auf den Kinderzuschlag anwenden. Zumindest zum Großteil, ich weiß natürlich, dass es trotzdem Unterschiede gibt.
Wir werden dementsprechend dann wahrscheinlich einfach das Wärme Abo abschließen um die monatlichen Ausgaben für Heizkosten geltend machen zu können.
Danke für die Hilfe!
Nein. Anspruchsgrundlage für den Kinderzuschlag ist allein § 6a Bundeskindergeldgesetz.ZitatAlso kann ich mich theoretisch an allen Berechnungsgrundlagen die im SGBII aufgeführt sind orientieren und diese auch auf den Kinderzuschlag anwenden. :
Für alle Detailfragen stehen ansonsten die öffentlich einsehbaren Durchführungsanweisungen zum Kinderzuschlag (DA-KiZ) und zum Bundeskindergeldgesetz (DA-BKGG) zur Verfügung.
Die Weisungen der DA-KiZ gehen den Fachlichen Weisungen SGB III vor.
Bitte nicht auch noch frech werden.ZitatJunge Junge, hast du den Rest nicht gelesen? :

Lies doch nach, wenn du dir nicht alles merken kannst.Zitatich würde nur seine Antworten als hilfreich voten :
Das darf ich weiterhin bezweifeln.ZitatIch verstehe es sehr wohl :
NEIN.ZitatAlso kann ich mich theoretisch an allen Berechnungsgrundlagen die im SGBII aufgeführt sind orientieren :
Weder theoretisch noch praktisch.
Kinderzuschlag und Wohngeld unterliegen ganz anderen rechtlichen Grundlagen, anderen Gesetzen.
Und das ist auch gut so.
Leg du der FK auch deine Wohnkosten-Nachweise vor...und alles andere berechnet ein zuständiger SB der FK in der Abteilung Kinderzuschlag.
Und jetzt?
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