Gütertrennung,Abfindung,Unterhalt

14. April 2025 Thema abonnieren
 Von 
Andyg68
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gütertrennung,Abfindung,Unterhalt

Hallo
Ich bin von meiner Frau seid 2 Monaten getrennt und wir werden uns zeitnah scheiden lassen.
Ich bin im.m.im Krankengeldbezug seid 7monaten und bekomme ca 2180€.Mein Verdienst vorher lag ca bei 2500€netto.Durch meine gesundheitlichen Einschränkungen(khk,Arteriosklerose, Diabetes)bin bei gdb 30 und Gleichgestellt. Ich habe ein Angebot meiner Firma bekommen über einen Aufhebungsvertrag mit Einhaltung der Kündigungsfrist von 6 monaten.
Ich werde demnächst eine normale Einschichttätigkeit beginnen wo mein Nettogehalt bei ca 1800€ liegt.Mehr schaff ich gesundheitlich nicht.
Frage..1
Kann ich die Abfindung dafür nutzen mein Gehalt aufzustocken um den Unterhalt zu bedienen. Und wenn ja über welchen Zeitraum.
Frage 2 Hat meine Ehefrau Zugriff auf die Abfindung im Güterausgleich wenn ich die Abfindung zum aufstocken nehme.
Ich bezahle jetzt durch eine mündliche Vereinbarung 500€an Unterhalt für meinen 16 jährigen Sohn(Gymnasium 10kl.)
Meine Frau verdient 2450€.
Kann ich bei 2180€ Ehegatten Unterhalt einfordern?

Vielen lieben Dank

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36804 Beiträge, 6199x hilfreich)

Zitat (von Andyg68):
Kann ich bei 2180€ Ehegatten Unterhalt einfordern?
Einfordern geht immer. Nicht immer ist auch zu zahlen.
Du meinst Trennungsunterhalt?
Was meinst du mit Gütertrennung bzw. Güterausgleich?



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