Käufer will mehrere Teile, bezahlt nur eins

22. April 2025 Thema abonnieren
 Von 
ente387
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer will mehrere Teile, bezahlt nur eins

Mein Angebot auf Kleinanzeigen: „Ich verkaufe 5 T-Shirts 3 und Tops in Größe XS für 4 € pro T-Shirt oder Top."

Ein Käufer: „Ich nehme die T-Shirts.", hat aber nur 4 € bezahlt.

Muss ich den Kauf rückabwickeln, oder kann ich ihn darauf hinweisen, dass er sich zu diesem Preis nur ein Shirt aussuchen dart?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 547x hilfreich)

Zitat:
Muss ich den Kauf rückabwickeln

Nein

Zitat:
kann ich ihn darauf hinweisen, dass er sich zu diesem Preis nur ein Shirt aussuchen dart

Ja

Zitat:
Ich verkaufe 5 T-Shirts 3 und Tops in Größe XS für 4 € pro T-Shirt oder Top.

Das ist ganz schön kauderwelschig…

Was sagt denn der Käufer zu Ihrem Hinweis? Oder haben Sie den noch nicht auf seine Fehlinterpretation hingewiesen?

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41038x hilfreich)

Zitat (von ente387):
kann ich ihn darauf hinweisen, dass er sich zu diesem Preis nur ein Shirt aussuchen dart?

Wieso?
Angeboten wurden 2 Pakete zu je 4 EUR. Ein Paket "5 T-Shirts 3" und ein Paket "Tops in Größe XS".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1875 Beiträge, 243x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wieso?
Angeboten wurden 2 Pakete zu je 4 EUR. Ein Paket "5 T-Shirts 3" und ein Paket "Tops in Größe XS".


Wo in der Artikelbeschreibung liest du denn was von Paketen?

Es ist doch eindeutig erkennbar, dass der Preis pro T-Shirt bzw. Top gilt.

Zitat (von ente387):
Muss ich den Kauf rückabwickeln, oder kann ich ihn darauf hinweisen, dass er sich zu diesem Preis nur ein Shirt aussuchen dart?


Ich würde ihn drauf aufmerksam machen...wobei ich nicht verstehe, wie man deinen Text dermaßen missinterpretieren kann.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#4
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1782 Beiträge, 347x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Angeboten wurden 2 Pakete zu je 4 EUR. Ein Paket "5 T-Shirts 3" und ein Paket "Tops in Größe XS".
Lesen hilft:
Zitat (von ente387):
Ich verkaufe 5 T-Shirts 3 und Tops in Größe XS für 4 € pro T-Shirt oder Top

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17869 Beiträge, 6030x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Angeboten wurden 2 Pakete....
Nein, sicherlichnicht. Auch wenn die Formulierung etwas falsch ist, so ist doch ganz eindeutig der Wille des Verkäufers zu erkennen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37584 Beiträge, 6280x hilfreich)

Zitat (von ente387):
oder kann ich ihn darauf hinweisen
Ja. Der Hinweis ist möglich. Und dann?

WAS verkaufst du?

5 T-Shirts 3 und Tops in Größe XS

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 547x hilfreich)

Zitat (von Anami):
WAS verkaufst du?

Mehrere T-Shirts und Tops, Größe XS, 4,- das Stück.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37584 Beiträge, 6280x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Mehrere T-Shirts und Tops, Größe XS, 4,- das Stück.
NÖ. wenn schon denn schon mit Kauderwelsch.
5 T-Shirts 3 und Tops in Größe XS für 4 € pro T-Shirt oder Top.

Wichtiger dürfte sein, was der TE nun machen sollte, nachdem ihm 4,-€ bezahlt wurden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 547x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wichtiger dürfte sein, was der TE nun machen sollte, nachdem ihm 4,-€ bezahlt wurden.

Dem Käufer mitteilen, dass man über das Mehrzahl-S im Wort "T-Shirts" verwundet ist, da 4,- wie annonciert pro T-Shirt fällig werden und man mitteilen möge, ob man nun ein T-Shirt zugeschickt bekommen möchte oder man den Kaufvertrag rückabwicklen möchte und 4,- zurücküberwiesen werden sollen.
So würde ich das wohl machen.

Alternativ: 16 Euro Nachzahlung fordern, ggf. Mahnverfahren, ggf. Klage. Wäre nicht mein Ding...


-- Editiert von User am 23. April 2025 15:49

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41038x hilfreich)

Ich würde ihm erst mal nur schreiben, das er mir bitte unverzüglich, jedoch bis spätestens TT.MM.JJJJJ mitteilen solle, welches T-Shirt von den 5 Stück er denn nun haben möchte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2506 Beiträge, 1134x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Angeboten wurden 2 Pakete zu je 4 EUR. Ein Paket "5 T-Shirts 3" und ein Paket "Tops in Größe XS".

Genial :P

Ja, OK, die angegebene Formulierung ist gewöhnungs- und interpretationsbedürftig, aber deine Interpretation ist außergewöhnlich :D Mehr neben der Spur geht nicht! (Ich hoffe, dass das Absicht war?!? [Ironie bitte kennzeichnen...])

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12176 Beiträge, 4471x hilfreich)

Man kann sich jetzt noch bis nächstes Jahr Ostern über den Dreher lustig machen, es zwanghaft falsch verstehen wollen, oder einfach die "3" hinter das "und" setzen.

Sucht euch was aus, denn es ist tatsächlich irrelevant, der relevante Teil steht hinter dem "Größe XS", welcher auch keine Schlüsse auf irgendwelche "Pakete" zulässt....

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2603 Beiträge, 417x hilfreich)

Zitat (von Despi):
oder man den Kaufvertrag rückabwicklen möchte und 4,- zurücküberwiesen werden sollen.


Ne...nicht zurücküberwiesen werden sollen...eher:
"und wann die 4,- EUR von wem genau abgeholt werden".

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