Erben wir was

5. Juni 2025 Thema abonnieren
 Von 
Latinl123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erben wir was

Hallo,

folgende Situation.

Unsere Mutter ist verstorben als wir Minderjährig waren.

Vor Jahren ist unsere Oma verstorben, das Erbe ging an den Opa ( Berliner Testament). Jetzt ist der Opa gestorben.

Unsere Mutter hatte eine Schwester.

Erben wir Kinder etwas. Sprich unsere Tante und Ich und mein Bruder oder erbst die Tante alles ?

Bitte nicht missverstehen aber die Tante hat auch schon angedeutet das wir zum Grab was dazugeben sollen , will aber nicht so wirklich die Finanzen offen legen.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12183 Beiträge, 4472x hilfreich)

Zitat (von Latinl123):
Unsere Mutter ist verstorben als wir Minderjährig waren

Damit wurdet Ihr Erben, sofern niemand für Euch das Erbe ausgeschlagen hat.

Zitat (von Latinl123):
Unsere Mutter hatte eine Schwester.

Und ist diese auch Tochter des verstorbenen Opas?
Falls ja->
Zitat (von Latinl123):
Erben wir Kinder etwas.

Nein.
Die Tante ist Alleinerbin.

Solange es Erben in der vorgelagerten Ordnung der gesetzlichen Erbfolge gibt, schließt das automatisch die nachfolgenden Ordnungen aus.

-- Editiert von User am 5. Juni 2025 16:29

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#2
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1549 Beiträge, 263x hilfreich)

Echt? Ich dachte, dass Bei Vorverstorbenen Kindern dann deren Kinder (also hier die Enkel) nachrücken?

-- Editiert von User am 5. Juni 2025 16:43

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#3
 Von 
Sumsalabim
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 12x hilfreich)

Die Frage kann man so nicht beantworten. Es kommt darauf an, wer in dem Berliner Testament nach dem zweiten Gestorbenen als Erbe steht.

Die Beerdigung und Grabkosten sollen aus dem Erbe bezahlt werden.

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18304 Beiträge, 9933x hilfreich)

Zitat (von Sumsalabim):
Die Frage kann man so nicht beantworten. Es kommt darauf an, wer in dem Berliner Testament nach dem zweiten Gestorbenen als Erbe steht.

So ist es.

Zitat (von spatenklopper):
Solange es Erben in der vorgelagerten Ordnung der gesetzlichen Erbfolge gibt, schließt das automatisch die nachfolgenden Ordnungen aus.

Enkel und Kinder sind aber beides Erben erster Ordnung.

Zitat (von Schalkefan):
Echt? Ich dachte, dass Bei Vorverstorbenen Kindern dann deren Kinder (also hier die Enkel) nachrücken?

Richtig - jedenfalls bei gesetzlicher Erbfolge.

Wenn der verstorbene Opa zwei Kinder hatte, von denen eines bereits vorverstorben ist, dann erbt bei gesetzlicher Erbfolge das noch lebende Kind des Opas (= Tante von Latini123) die Hälfte, und die andere Hälfte wird zwischen den Kindern des verstorbenen Kindes des Opas aufgeteilt (= Latini123 + Geschwister von Latini123). - sogenanntes Erbrecht nach Stämmen §1924(3) BGB

Aber ob überhaupt die gesetliche Erbfolge anzuwenden ist, hängt vom Inhalt des Berliner Testaments ab.


-- Editiert von User am 5. Juni 2025 17:30

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8490 Beiträge, 4629x hilfreich)

Zitat (von Latinl123):
Vor Jahren ist unsere Oma verstorben, das Erbe ging an den Opa ( Berliner Testament). Jetzt ist der Opa gestorben.

Unsere Mutter hatte eine Schwester.

Erben wir Kinder etwas. Sprich unsere Tante und Ich und mein Bruder oder erbst die Tante alles ?

Wer Erbe des Opas ist, hängt davon ab, wer als Erbe des Überlebenden eingesetzt wurde.

Falls die Tochter Alleinererbin ist, haben die Enkel einen Pflichtteilsanspruch (je 1/8 in bar).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8490 Beiträge, 4629x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Falls die Tochter Alleinererbin ist, haben die Enkel einen Pflichtteilsanspruch (je 1/8 in bar).

Vorausgesetzt die verstorbende Tochter hatte zwei Enkel. :smile:

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Latinl123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Lieben Dank euch.

Also zur Aufklärung genau. Überlebende ist die Tante ( Tochter) und die beiden Kinder der verstorbenen Tochter ( also ich wir). Unsere Mutter ist vor Oma und Opa gestorben.

Jetzt eine blöde Frage, müssen wir uns irgendwo melden um das Testament einzusehen ? Es ist wie gesagt ein wenig Delikat

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#8
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8490 Beiträge, 4629x hilfreich)

Zitat (von Latinl123):
Also zur Aufklärung genau. Überlebende ist die Tante ( Tochter)

Das hast du falsch verstanden. Die Oma ist zuerst verstorben, der Überlebende ist/war der Opa.

Dass ihr die Kinder der vorverstorbenen Tochter seid, ist klar.
Zitat:
Jetzt eine blöde Frage, müssen wir uns irgendwo melden um das Testament einzusehen ?

Das Testament wird automatisch eröffnet und wird euch vom Nachlassgericht übersandt. Es kann allerdings nicht schaden, sich beim zuständigen NG (Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Opas) zu melden.
Zitat:
Es ist wie gesagt ein wenig Delikat

Weshalb?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49391 Beiträge, 17371x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Solange es Erben in der vorgelagerten Ordnung der gesetzlichen Erbfolge gibt, schließt das automatisch die nachfolgenden Ordnungen aus.

Das ist zwar richtig, jedoch gehören sowohl Kinder als auch Enkel zu den Erben 1. Ordnung. Nur ein noch lebender Elternteil würde Enkel von der Erbfolge ausschließen.

Zitat (von spatenklopper):
Nein.
Die Tante ist Alleinerbin.

Diese Antwort ist daher falsch.
Gesetzlich erbt die Tante 1/2 und die beiden Enkel je 1/4.

Zitat (von LatinL123):
Jetzt eine blöde Frage, müssen wir uns irgendwo melden um das Testament einzusehen ?

Das Testament wird nach dessen Eröffnung allen Erben zugeschickt.

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