Nach deutschem Recht bleibt eine geerbte Immobilie steuerfrei, wenn ich in ihr 10 Jahre wohnen bleibe. Würde das auch gelten, wenn ich in ein geerbtes französisches Haus ziehen, also auswandern würde?
Erbschaftssteuer für eine französische Immobilie
8. Juni 2025
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Frage vom 8. Juni 2025 | 18:45
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaftssteuer für eine französische Immobilie
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#1
Antwort vom 8. Juni 2025 | 21:02
Von
Status: Unbeschreiblich (49391 Beiträge, 17371x hilfreich)
ZitatNach deutschem Recht bleibt eine geerbte Immobilie steuerfrei, wenn ich in ihr 10 Jahre wohnen bleibe. :
und der Erblasser bis zu seinem Tod darin gewohnt hat.
ZitatWürde das auch gelten, wenn ich in ein geerbtes französisches Haus ziehen, also auswandern würde? :
Hat der Erblasser darin gewohnt? Wenn ja, dann ist das Haus steuerbefreit.
#2
Antwort vom 9. Juni 2025 | 06:10
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatHat der Erblasser darin gewohnt? Wenn ja, dann ist das Haus steuerbefreit. :
12 Wochen im Jahr gelten dann wohl nicht?
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#3
Antwort vom 9. Juni 2025 | 22:37
Von
Status: Unbeschreiblich (49391 Beiträge, 17371x hilfreich)
Zitat12 Wochen im Jahr gelten dann wohl nicht? :
Nein, es muss sich um den Erstwohnsitz des Erblassers gehandelt haben.
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