Erbschaftssteuer für eine französische Immobilie

8. Juni 2025 Thema abonnieren
 Von 
Bok27
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaftssteuer für eine französische Immobilie

Nach deutschem Recht bleibt eine geerbte Immobilie steuerfrei, wenn ich in ihr 10 Jahre wohnen bleibe. Würde das auch gelten, wenn ich in ein geerbtes französisches Haus ziehen, also auswandern würde?

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49391 Beiträge, 17371x hilfreich)

Zitat (von Bok27):
Nach deutschem Recht bleibt eine geerbte Immobilie steuerfrei, wenn ich in ihr 10 Jahre wohnen bleibe.

und der Erblasser bis zu seinem Tod darin gewohnt hat.

Zitat (von Bok27):
Würde das auch gelten, wenn ich in ein geerbtes französisches Haus ziehen, also auswandern würde?

Hat der Erblasser darin gewohnt? Wenn ja, dann ist das Haus steuerbefreit.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bok27
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Hat der Erblasser darin gewohnt? Wenn ja, dann ist das Haus steuerbefreit.

12 Wochen im Jahr gelten dann wohl nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49391 Beiträge, 17371x hilfreich)

Zitat (von Bok27):
12 Wochen im Jahr gelten dann wohl nicht?

Nein, es muss sich um den Erstwohnsitz des Erblassers gehandelt haben.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 290.473 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
117.068 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen