Erbe des Großvaters

9. Juni 2025 Thema abonnieren
 Von 
nh0
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe des Großvaters

Hallo Ihr Lieben,

ich habe folgende Frage:

Wir sind drei Geschwister. Unser Vater ist kürzlich verstorben und wir gehen davon aus, dass er Schulden hat. Wir wollen das Erbe ausschlagen. Der Vater unseres Vaters. Also unser Großvater, lebt allerdings noch. Die Frage wäre ob wir mit dem Ausschlagen des Erbes unseres Vaters auch das Erbe unseres Großvaters ausschlagen?

Die zweite Frage wäre ob auch unser Großvater das Erbe ausschlagen muss, da er dann in der Erbfolge wäre? Unser Vater hat keine Geschwister.

Vielen Dank

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33984 Beiträge, 17646x hilfreich)

Nein. Ja.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1866 Beiträge, 240x hilfreich)

Zitat (von nh0):
Die Frage wäre ob wir mit dem Ausschlagen des Erbes unseres Vaters auch das Erbe unseres Großvaters ausschlagen?


Nein.

Das sind zwei voneinander unabhängige Erbangelegenheiten.

Zitat (von nh0):
Die zweite Frage wäre ob auch unser Großvater das Erbe ausschlagen muss, da er dann in der Erbfolge wäre?


Wenn alle ausgeschlagen haben (also ihr drei Geschwister und eure Kinder, falls vorhanden) geht der Erbanspruch auf euren Großvater über, der dann logischerweise auch ausschlagen müsste.

-- Editiert von User am 9. Juni 2025 14:30

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nh0
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Euch.

0x Hilfreiche Antwort

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