Zusammenarbeit Zahlungsdienstleister/Arztpraxis

14. Oktober 2025 Thema abonnieren
 Von 
SchiggyMa
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Zusammenarbeit Zahlungsdienstleister/Arztpraxis

Hallo,

Inwiefern ist Factoring erlaubt in Deutschland?
Also wenn ein Arzt mit Zahlungsdienstleister zusammenarbeitet.
Darf Arzt dann sagen „ich bin aus dem Schneider", Rest übernimmt mein Partner?
Kann Patient sagen, ich möchte Rechnung nur über Praxis direkt?

-- Editiert von User am 14. Oktober 2025 23:20

-- Editiert von User am 14. Oktober 2025 23:25

-- Editiert von User am 14. Oktober 2025 23:29




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3456 Beiträge, 1338x hilfreich)

Natürlich darf ein Arzt mit einem Zahlungsdienstleister abrechnen und der Kunde muss dann auch an diesen zahlen. Es gibt nur ein paar Stolpersteine mit Auftragsdatenverarbeitung, Bevollmächtigung, etc.

Aus dem Schneider ist der Arzt aber nicht pauschal, z.B. wenn es Mängel oder Rückforderungen, etc. gibt. Dann ist natürlich der Arzt Ansprechpartner, nicht der Zahlungsdienstleister.

Wird dann natürlich ggf. ungemütlich, wenn man was von der Rechnung einbehalten will (Leistung nicht erbracht aber abgerechnet, falsche/fehlerhafte Leistung, etc.). Das wird dann unübersichtlich und für alle Beteiligten zur potentiellen Haftungsfalle. Aber in berechtigten Fällen darf der Kunde/Patient auch hier den berechtigten Betrag einbehalten.

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20194 Beiträge, 7312x hilfreich)

Zitat (von SchiggyMa):
Kann Patient sagen, ich möchte Rechnung nur über Praxis direkt?

... freilich kann 'Patient sagen' - möglicherweise bekommt er in dieser Praxis dann aber keinen Termin.
Ansonsten kenne ich es so, dass ich zustimme, die Leitung über einen Dienstleiter abgerechnet zu bekommen.

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13292 Beiträge, 4754x hilfreich)

Zitat (von SchiggyMa):
Inwiefern ist Factoring erlaubt in Deutschland?

Es ist erlaubt.

Zitat (von SchiggyMa):
Also wenn ein Arzt mit Zahlungsdienstleister zusammenarbeitet.

Muss der Patient dem vorher ausdrücklich zugestimmt haben, da eine Weitergabe der notwendigen Daten mit der ärztlichen Schweigepflicht und der DSGVO kollidieren.

Zitat (von SchiggyMa):
Darf Arzt dann sagen „ich bin aus dem Schneider", Rest übernimmt mein Partner?

Inwiefern?
Der Arzt hat mit der Beitreibung der Rechnung nichts mehr zu tun, der "Rest" liegt immer noch bei ihm.

Zitat (von SchiggyMa):
Kann Patient sagen, ich möchte Rechnung nur über Praxis direkt?

Da man de Abrechnungspraxis vorher zugestimmt hat, erübrigt sich die Antwort auf die Frage eigentlich oder?

Das der Factor im Namen und auf Briefpapier der Praxis die Rechnung ausstellt ist zwar durchaus möglich, aber eine Seltenheit.
In der Regel schreiben die Praxen die Rechnungen durchaus selbst, die Zahlung des Patienten ist dann nur an den Factor zu leisten und nicht an die Praxis.

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