Hallo alle zusammen,
ich wohne in einem Mehrfamilienhaus (15 Stockwerke) und es werden immer wieder Wohnungen saniert - das verursacht erheblichen Lärm durch Bohr- und Stemmarbeiten. Das ist auch unerträglich, wenn im 3. Stock saniert wird (ich wohne im 15. OG)
Das ist jetzt die dritte Wohnungssanierung die nicht angekündigt war.
Ich und einige Mieter haben dann an die Hausverwaltung geschrieben und haben für die unangekündigte jetzige Wohnungssanierung eine Kürzung der Miete in Höhe von 10% für die Tage mit Lärm angekündigt (Lärm, Schmutz durch die Wohnungssanierung im Treppenhaus und Eingangsbereich).
Ich habe mein Schreiben Mitte Oktober per Einschreiben an die Hausverwaltung geschickt in dem ich außerdem erwähnt habe, dass ich dafür ein Lärmprotokoll führe, welches ich Ende des Monats zukommen lassen werde.
Heute erhielt ich über mein Mieterportal folgende Mitteilung:
Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 23.10.2025.
Wir bitten Sie zu beachten, dass wir nicht verpflichtet sind Wohnungsrenovierungen anzukündigen. Somit besteht auch für einen Hausaushang keine Pflicht. Dennoch informieren wir unsere Mieter üblicherweise freiwillig über die Maßnahmen. Sollte dies im vorliegenden Fall unterblieben sein, bedauern wir das ausdrücklich.
In einem Objekt mit einem höheren Instandhaltungsbedarf lassen sich notwendige Erhaltungsmaßnahmen zum Schutz der Bausubstanz leider nicht vermeiden. Solche Arbeiten sind Bestandteil der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung und werden als sozial üblich angesehen.
Wir sind selbstverständlich bemüht, die Beeinträchtigungen für alle Mieter so gering wie möglich zu halten. Das beauftragte Unternehmen ist angewiesen, das Treppenhaus regelmäßig zu reinigen und im Arbeitsbereich mit Schutzfolien zu versehen. Die Arbeiten erfolgen ausschließlich werktags zu den üblichen Tageszeiten.
Da es sich um zumutbare und vorübergehende Beeinträchtigungen im Rahmen notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen handelt, besteht kein Anspruch auf Mietminderung.
Freundliche Grüße
XXX
Property Rent Administrator
Ist das richtig, dass kein Anspruch auf Mietminderung besteht? Die Wohnungen werden modernisiert.
Ist der Vermieter auch nicht verpflichtet, die Wohnungssanierung anzukündigen?
Danke für Ratschläge oder Aufklärung.
Grüße
Tobias
-- Editiert von User am 29. Oktober 2025 18:16
Mietminderung wegen Wohnungssanierung in Mietshaus
Ja, das ist richtig. In den einzelnen Wohnungen wird immer mal nach Freiwerden einer WE repariert, instandgehalten oder auch Erhaltungsaufwand betrieben, bevor neu vermietet wird.Zitat :Ist das richtig, dass kein Anspruch auf Mietminderung besteht? Die Wohnungen werden modernisiert.
In einem älteren Haus mit 135 Wohnungen ist das zwangsläufig so.
https://www.123recht.de/forum/mietrecht/Ankuendigung-von-Modernisierungs-und-Sanierungsarbeiten-__f539876.html
Das ist eine übliche Vorgehensweise und hat nichts mit einer anzukündigenden Modernierungsmaßnahme nach § 555b BGB für das gesamte Wohngebäude zu tun.
Seit wann?Zitat :Das ist jetzt die dritte Wohnungssanierung die nicht angekündigt war.
Deine erste Frage dazu war hier aus 2017...dann aus 2018...oder auch schon aus 2016...quasi *immerzu* Lärm?
Zitat :Seit wann?
Deine erste Frage dazu war hier aus 2017...dann aus 2018...oder auch schon aus 2016...quasi *immerzu* Lärm?
Die dritte Wohnungssanierung in diesem Jahr die nicht angekündigt ist.
Davor gab es einige Zeit keine Wohnungssanierungen seit das jetzige Wohnimmobilienunternehmen die Immobilie übernommen hat. Davor - beim alten Wohnimmobilienunternehmen wurde andauernd eine Wohnung saniert.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Danke.Zitat :Die dritte Wohnungssanierung in diesem Jahr die nicht angekündigt ist.
Dann halte ich die Antwort des jetzigen Eigentümers/Vermieters/HV trotzdem für korrekt.
Anami's Antworten beruhen hier im Forum so gut wie nie auf rechtlichen Grundlagen sondern nur auf Bauchgefühl. Ich empfehle, die Antworten zu ignorieren.
Zum Thema selber hat der BGH 2015 ein Urteil gesprochen (BGH, 29.04.2015 - VIII ZR 197/14) und dieses 2020 (BGH, 29.04.2020 - VIII ZR 31/18) noch einmal bestätigt. Die Urteile sind lang und kompliziert. Ich versuche mich mit einer Kurzzusammenfassung: Wenn der Vermieter selber keine Ansprüche gegen den Lärmverursacher hat, z.B. weil das ein Nachbar ist, dann gibt es in der Regel keine Mietminderung. Wenn der Vermieter selber Ansprüche hat oder den Lärm sogar selber verursacht, dann sieht es anders aus. Dann ist eine Mietminderung prinzipiell möglich. Auch dann ist aber vom Mieter zu beweisen, dass und in welchem Umfang eine Beeinträchtigung vorliegt. Ein Lärmprotokoll ist dazu ein geeignetes Hilfsmittel.
Du müsstest also erst einmal prüfen, wem die Wohnungen gehören, die da saniert werden. Wenn die deinem Vermieter gehören (Achtung, es kann eine Hausverwaltung für unterschiedliche Eigentümer geben!), dann ist die pauschale Antwort deines Vermieters falsch.
Zur Höhe einer Mietminderung sage ich grundsätzlich nichts, weil mir das zu gefährlich ist. Wenn du das wirklich durchdrücken willst, solltest du überlegen Mitglied in einer Mietervereinigung zu werden. Das Problem wird ja im Zweifel noch häufiger auftauchen. Da kann sich das lohnen.
Ich möchte auch noch zu bedenken geben, dass Modernisierungen bis zu 3 Monaten Dauer geduldet werden müssen (heißt also, keine Minderung möglich). Da gibt es aber Voraussetzungen.
Du sprichst von energetischen Modernisierungen. Das ist bei der Sanierung einzelner Wohnungen eher nicht zu erwarten.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
2 Antworten
-
9 Antworten
-
4 Antworten
-
9 Antworten
-
18 Antworten
-
2 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten