Wann greift die erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG)?

31. Oktober 2025 Thema abonnieren
 Von 
kurt2024
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Wann greift die erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG)?

Der letzte Satz im ersten Absatz des § 2 AStG lautet: "Satz 1 findet nur Anwendung für Veranlagungszeiträume, in denen die hiernach insgesamt beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte mehr als 16500 Euro betragen."
Ich ging daher bislang davon aus, dass die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nur anwendbar ist, sofern die beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte mehr als 16500 Euro betragen.
Aber jetzt bin ich mir unsicher geworden, daher meine Frage: ist meine Annahme richtig, oder kann die erweiterte beschränkte Steuerpflicht auch in Fällen greifen, wenn die beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte zwar weniger als 16500 Euro betragen, aber trotzdem "wesentliche wirtschaftliche Interessen im Geltungsbereich dieses Gesetzes" vorliegen (Absatz 3)?




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49736 Beiträge, 17455x hilfreich)

Zitat (von kurt2024):
ist meine Annahme richtig,

Ja

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 295.836 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
119.396 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.