Der letzte Satz im ersten Absatz des § 2 AStG lautet: "Satz 1 findet nur Anwendung für Veranlagungszeiträume, in denen die hiernach insgesamt beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte mehr als 16500 Euro betragen."
Ich ging daher bislang davon aus, dass die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nur anwendbar ist, sofern die beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte mehr als 16500 Euro betragen.
Aber jetzt bin ich mir unsicher geworden, daher meine Frage: ist meine Annahme richtig, oder kann die erweiterte beschränkte Steuerpflicht auch in Fällen greifen, wenn die beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte zwar weniger als 16500 Euro betragen, aber trotzdem "wesentliche wirtschaftliche Interessen im Geltungsbereich dieses Gesetzes" vorliegen (Absatz 3)?
Wann greift die erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG)?
31. Oktober 2025
Thema abonnieren
Frage vom 31. Oktober 2025 | 18:38
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Wann greift die erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG)?
#1
Antwort vom 2. November 2025 | 10:45
Von
Status: Unbeschreiblich (49736 Beiträge, 17455x hilfreich)
Zitat :ist meine Annahme richtig,
Ja
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
295.836
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
8 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
5 Antworten