Garagen Betriebskosten?

1. November 2025 Thema abonnieren
 Von 
guest-12302.11.2025 12:06:50
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Garagen Betriebskosten?

Hallo und guten Tag in die Runde.
Nach vielen guten Infos die ich hier beim lesen erhalten habe, möchte ich auch mal eine Frage stellen.
Wir sind hier Mieter in Eigentumswohnungen, die meisten jedenfalls. Es gibt auch Eigentumsgaragen. Nehmen diese Garagen an bestimmten Positionen, z.B. Niederschlagwasser teil?
Ich als Mieter kenne die Teilungserklärung nicht, bin aber sicher, daß die Garagen Einzeleigentum sind, weil welche schon zum Kauf angeboten wurden.




14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4225 Beiträge, 685x hilfreich)

Zitat (von Obermieter):
Nehmen diese Garagen an bestimmten Positionen, z.B. Niederschlagwasser teil?


Grundsteuer, Versicherungen, Straßenreinigung, Strom, Hausmeister. Niederschlag, wenn Dachrinnen vorhanden sind, wohl auch-

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12302.11.2025 12:06:50
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Strom gibst nicht. Dachrinnen werden nicht regelmäßig gereinigt.
Was ist mit Außenanlage/Garten?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38883 Beiträge, 6424x hilfreich)

Zitat (von Obermieter):
Nehmen diese Garagen an bestimmten Positionen, z.B. Niederschlagwasser teil?
Erkennt ihr das nicht an der Jahresabrechnung zu Betriebskosten ?
Auch im Mietvertrag mit dem Wohnungseigentümer findet sich vielleicht, wofür ihr eure Mietkosten zahlt.

Zitat (von Obermieter):
daß die Garagen Einzeleigentum sind,
Vielleicht verkaufen Eigentümer, die dort wohnen, ihre Garage?

Zitat (von Obermieter):
Was ist mit Außenanlage/Garten?
Von den Garagen?

Ganz genau weiß das aber euer Vermieter... einfach mal anfragen, wenn ihr es selbst nicht rausfindet. :wink:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12302.11.2025 12:06:50
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Obermieter):
Was ist mit Außenanlage/Garten?
Von den Garagen?

Ganz genau weiß das aber euer Vermieter... einfach mal anfragen, wenn ihr es selbst nicht rausfindet


Das geht alles über eine Hausverwaltung. Da ist der Kontakt kompliziert und der trauen wir auch nicht volle Kompetenz zu. Dem Vermieter ist es doch egal, ob wir Betriebskosten für Garagen zahlen.

-- Editiert von User am 1. November 2025 14:22

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12302.11.2025 12:06:50
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Die 12 Garagen sind hinter den Häusern und die Zufahrt hat auf beiden Seiten Anpflanzungen. Diese müssen gepflegt und zurückgeschnitten werden damit die Autos kratzerfrei durchkommen. Darum die Frage, ob auch Gartenbeteiligung der Garageneigentümer.

-- Editiert von User am 1. November 2025 14:58

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38883 Beiträge, 6424x hilfreich)

Zitat (von Obermieter):
ob wir Betriebskosten für Garagen zahlen.
Zahlt ihr denn welche? Was steht in der BKA? Oder was steht im Mietvertrag? Ist eure Garage Teil der Mietsache?
Zitat (von Obermieter):
Darum die Frage, ob auch Gartenbeteiligung der Garageneigentümer.
Darum die Antwort: Ja.Nein.Vielleicht. Sorry, aber was genau willst du wissen?
-Ob du zu viel BK zahlst?
-Ob du BK zahlst für Leistungen, die nicht erbracht werden?
-Ob der Mietvertrag mehr zählt als die Kontaktaufnahme zur HV?

-Dachrinnen müssen nicht jährlich gereinigt werden, sondern bei Bedarf. Dann darf umgelegt werden auf Mieter UND Eigentümer in diesem Haus.
-Kosten für Niederschlagswasser von Garagendächern würde alle Garagen betreffen. Eigentümer können diese Kosten auf ihre Mieter umlegen. Verkaufen Eigentümer ihre Garage, können sie diese BK nicht umlegen, sondern zahlen selbst.
-Falls BK für *Gartenbeteiligung* bzw. Gartenpflege umgelegt werden, haben Eigentümer diese Kosten zu tragen. Ein Garagenkäufer wird sich kaum in die BK-Beteiligung reinquatschen lassen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12302.11.2025 12:06:50
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Sorry, aber was genau willst du wissen?
-Ob du zu viel BK zahlst?
-Ob du BK zahlst für Leistungen, die nicht erbracht werden?


Im Mietvertrag und in der BeKo Abrechnung steht nichts von Garagen.
Die Frage ist ob die einzelnen Eigentümer der Garagen Betriebskosten für einige Positionen zu zahlen haben. Da wäre dann unser Anteil geringer.
Die WEG besteht aus 32 Wohnungen und 12 Einzelgaragen. Die Garagen haben alle verschiedene Eigentümer. Zu Teil Selbstnutzer, zum Teil vermietet.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3016 Beiträge, 1238x hilfreich)

Stell doch mal deine konkrete Frage, statt irgendwelcher Stellvertreterfragen.

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12302.11.2025 12:06:50
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Obermieter):
Die Frage ist ob die einzelnen Eigentümer der Garagen Betriebskosten für einige Positionen zu zahlen haben

Ich bin seit 2 Jahren Mieter einer Wohnung, keine Garage.
Jetzt bei der BeKo Abrechnung lese ich nur von WEG mit 32 Wohnungen.
Die 12 Garagen sind nicht aufgeführt. Die zu verteilenden m² sind bei allen Positionen gleich, außer bei Heizung sind die Balkone rausgerechnet. Die Garagen stehen auf dem gleichem Grundstück und sind Teil der WEG.

-- Editiert von User am 1. November 2025 18:27

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38883 Beiträge, 6424x hilfreich)

Aha, du hast gar keine Garage gemietet... Danke für die Info in #9

Zitat (von Obermieter):
Im Mietvertrag und in der BeKo Abrechnung steht nichts von Garagen.
Weil du keine gemietet hast. Aber es bleibt bei 32 WE/Wohneinheiten im Haus.

Zitat (von Obermieter):
Die Frage ist ob die einzelnen Eigentümer der Garagen Betriebskosten für einige Positionen zu zahlen haben.
Ja, so sollte das sein. zB für selbst genutzte Garagen oder auch für verkaufte haben die Eigentümer selbst zu zahlen.

Die Gartenpflegekosten könnten aber durchaus umgelegt werden, sofern diese Pflege nicht nur wegen der Garagen nötig ist. Diese Kosten würden sich mE auf die Wohnfläche beziehen.

Zitat (von Obermieter):
Da wäre dann unser Anteil geringer.
Welcher Anteil an was ? Ja, vielleicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12302.11.2025 12:06:50
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Weil du keine gemietet hast. Aber es bleibt bei 32 WE/Wohneinheiten im Haus.


Wenn die gesamte zu verteilende Wohnfläche der 32 Wohnungenÿ z. B. 2000m² ist, dann müßte sie doch bei z. B. Niederschlagswasser 2000m² + 150m²(für Garagen) sein.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4225 Beiträge, 685x hilfreich)

Zitat (von Obermieter):
Dachrinnen werden nicht regelmäßig gereinigt.

Hat überhaupt nichts mit dem Niederschlagwasser zu tun. Wird meinem Wissen nach, nicht in allen Bundesländern berechnet.

Zitat (von Obermieter):
Im Mietvertrag und in der BeKo Abrechnung steht nichts von Garagen.

Wurden Wohnung und Garage gleichzeitig gekauft, dann dürften die NK zusammengefasst sein.

Häufig werden Garagen erst später erworben, dann gibt es dafür eine eigene Betriebskostenabrechnung.
Natürlich können Gartenarbeiten umgelegt werden, was steht dazu im Mietvertrag?

Es gibt auch bei Garagen Betriebskosten, welche auf die Mieter umgelegt werden und welche die nur die Eigentümer betreffen.

Da Sie keine Garage haben, wissen Sie nicht, ob Mieter mit Garage nicht eine eigene Abrechnung dafür erhalten oder was in deren Abrechnung steht.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38883 Beiträge, 6424x hilfreich)

Was ist denn nun deine Frage?

Du hast keine Garage, im Mietvertrag steht nichts und in der BKA auch nicht.
Erst gings um verkaufte Garagen, Dachrinnen und Gärtnerarbeiten, nun um Niederschlagswasser...

Vielleicht stellst du deine BKA mal hier ein?
Mit einem Bilderdienst aus dem Netz hochladen, dann hierher verlinken. Nicht vergessen, Namen und Adresse zu anonymisieren.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12302.11.2025 12:06:50
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank an alle Teilbehmer.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 296.064 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
119.617 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.