Steuernachzahlung nach der Scheidung

1. November 2025 Thema abonnieren
 Von 
Boulderdash
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuernachzahlung nach der Scheidung

Hallo, ich hab zu dem oben genannten Thema mal eine Frage um eine erste Einschätzung zu erhalten. Meine Frau und ich haben uns 2022 getrennt und wurden 2023 geschieden. Jetzt kamen Steuernachzahlungen aus dem Jahr 2019, 20 und 21. in der Zeit der Ehe hatten wir eine ganz normale Zugewinngemeinschaft und mein Einkommen war der Hauptteil um Kosten für unseren Lebensunterhalt, Freizeitaktivitäten, Urlaube sowie Kinder zu decken.
Jetzt stellt sich mir die Frage wie wird die Nachzahlung zwischen mir und meiner Exfrau aufgeteilt? Gilt hier die Regelung wie bei einer Zugewinngemeinschaft also 50/50 oder gibt es hier andere gesetzliche Regelungen.
Für eine grobe Einschätzung wäre ich sehr dankbar.

MfG




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19839 Beiträge, 7209x hilfreich)

... wir, meine Frau und ich, haben es mit Rückzahlungen immer so gehalten, dass wir nach dem Verhältnis der Einkommen aufgeteilt haben.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49754 Beiträge, 17456x hilfreich)

Zitat (von Boulderdash):
Gilt hier die Regelung wie bei einer Zugewinngemeinschaft also 50/50

Warum sollte bei einer Zugewinngemeinschaft 50/50 gelten?

Es erfolgt eine Aufteilung nach der bei einer Einzelveranlagung fälligen Steuer. Hierzu kann beim Finanzamt eine Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO beantragt werden.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sirko1975
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 20x hilfreich)

Soweit ich weiß, ist eine Aufteilung der Steuerschuld nur dann möglich, wenn man SCHULDEN beim Finanzamt hat, die noch nicht beglichen sind. In meinen Augen wäre das auch der schlechtmöglichste Weg. Ich spreche da leider aus Erfahrung.

Meine Trennung war 04/2017 und 11/2017 kam der Bescheid und ich sollte knapp 100€ bei den Steuerklassen 3/5 nachzahlen. Meine Ex hat daraufhin die Aufteilung der Steuerschuld beantragt und ich musste dann 2.500€ nachzahlen und sie bekam 2.300€ ausbezahlt. Das Finanzamt ist nicht verpflichtet, eine Aufteilung der Steuerschuld zu prüfen und kann diesen Vorgang auch nicht mehr stoppen, sofern er einmal beantragt ist. Da meine Ex aber die Aufteilung für einen Zeitraum innerhalb der Ehe beantragt hat und sie auch davon profitiert hat, ist sie mir schadenersatzpflichtig geworden, d.h. ich musste sie separat auf Schadenersatz verklagen. Zunächst hat das Amtsgericht meine VKH mit der Begründung abgelehnt, dass meine Klage keine Aussicht auf Erfolg haben würde. Nach einer Beschwerde wurde vom OLG die Aussicht bejaht und ausführlich begründet. Nach über 2 Jahre habe ich dann letztendlich mein Geld wiederbekommen.

@Boulderdash
Falls Du Dich mit Deiner Ex noch gut verstehen solltest, dann würde ich wohl 50/50 anbieten. Wenn nicht, dann würde ich den Vorschlag von blaubär+ folgen und die Rückzahlung nach dem Gehalt aufteilen, sofern es sich um eine Rückzahlung handelt.
Auf jeden Fall würde ich versuchen, mich gütlich zu einigen. Alles andere kostet nur Zeit, Geld und Nerven. Das gilt auch für den Fall, dass ihr nachzahlen solltet.

Bekommt ihr was wieder oder müsst ihr nachzahlen?

Sirko


-- Editiert von User am 3. November 2025 14:09

0x Hilfreiche Antwort

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