Kamera vom Mieter aufgestellt

4. November 2025 Thema abonnieren
 Von 
Naseweis85
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kamera vom Mieter aufgestellt

Ich habe eine Wohnung vermietet.. der Mieter ist der Meinung, er müsse auf den Hof eine Kamera installieren. Der Hof ist nicht an den Mieter mitvermietet.. Ich als Hauseigentümer bin der Meinung, daß dies nicht zulässig ist.. Wie sind da die Fakten? Die Mieter schrieben mir gerade sie hätten eine Genehmigung der Polizei erhalten, kann mir das aber nicht erklären..




19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10696 Beiträge, 4707x hilfreich)

Das ist das Unterforum Mietrecht. Hier müsste man diskutieren, ob ein Mieter vom Vermieter die Genehmigung zur Installation einer Kamera verlangen kann. Das würde ich aber ehrlicherweise erst einmal zurückstellen. Erst einmal wäre zu prüfen, ob die Kamera überhaupt legal ist, d.h. ob der Vermieter überhaupt so eine Genehmigung geben darf.

Zitat (von Naseweis85):
Die Mieter schrieben mir gerade sie hätten eine Genehmigung der Polizei erhalten
Spannend. Lass dir doch mal diese Genehmigung vorlegen. Wenn dann kommt "nur mündlich" dann fordere die Mieter auf, diese Genehmigung nachzuweisen. Mal sehen ob dann irgendwas Gehaltvolles kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19842 Beiträge, 7209x hilfreich)

Zitat (von Naseweis85):
er müsse auf den Hof eine Kamera installieren.

... heißt genau 'auf den Hof gerichtet', oder wie und was?
In seiner Wohnung darf der Mieter Kameras aufstellen, nicht aber so, dass andere überwacht werden - andere Mieter, Besucher, Lieferanten ...
Auf dem Hof wird er ohne deine Genehmigung keine Kamera aufstellen dürfen.
Ansonsten: ich wüsste nicht, dass die Polizei Genehmigungen ausstellt für Videoüberwachung; die würde ich auch im Original sehen wollen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4241 Beiträge, 686x hilfreich)

Zitat (von Naseweis85):
Die Mieter schrieben mir gerade sie hätten eine Genehmigung der Polizei erhalten, kann mir das aber nicht erklären..


Die schriftliche Genehmigung in Kopie geben lassen. Falls es eine gibt überprüfen, ob die auch echt ist, was ich mir nicht vorstellen kann.
Sie, als Vermieter, könnten Ärger bekommen, wenn der Mieter andere Personen überwacht.
Eine Genehmigung würde ich nicht erteilen, der Hof betrifft nicht seine Mietsache, höchstens den Zugang.

Sollte er die Kamera trotzdem installieren, muss die wieder abgebaut werden und der Mieter eine Abmahnung erhalten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9528 Beiträge, 2020x hilfreich)

Fragen:
- welchen Bereich filmt diese Kamera?
- Wenn durch die Kamera auch andere Besucher / Mieter des Hauses aufgenommen werden - ist diese Kamera entsprechend mit Schildern versehen?

Aber das wichtigste wurde bereits genannt:
Dieses "ok" der Polizei muss vorgelegt werden :-)

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Naseweis85
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Auf die Frage nach dem Nachweis kam diese whatsapp: Ich muss Ihnen nichts bestätigen nur Sie informieren‼‼‼
Und selbst das müsste ich nicht❗❗ Das ist nur der gute Wille von uns❗❗
Wir wünschen ein schönen Tag....

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2021 Beiträge, 403x hilfreich)

Zitat (von Naseweis85):
Die Mieter schrieben mir gerade sie hätten eine Genehmigung der Polizei erhalten, kann mir das aber nicht erklären..
Die Polizei erteilt keine Genehmigungen zum Aufstellen von Kameras!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10696 Beiträge, 4707x hilfreich)

Okay, offenbar ein sehr freundlicher Umgangston, den der Mieter da pflegt. Ich verkneife mir jetzt mal die Formulierung eine Replik, die sich hier im Forum vielleicht lustig anhört, in der Praxis dann aber zu Stress führt.

Ich würde tatsächlich empfehlen, neutral zu antworten. Der Tenor wäre, dass das Anbringen von Kameras außerhalb der Mietsache ohne Genehmigung des Vermieters nicht vertragsgemäß ist. Ohne weitere Informationen bist du nicht in der Lage, eine abschließende Beurteilung über eine solche Anfrage abzugeben. Er möge daher die gewünschten Informationen liefern.

Wenn man mag, kann man zusätzlich die Konsequenzen formulieren, sollte der Mieter ohne Genehmigung eine Kamera installieren. Aber warum solltest du dir die Mühe machen? Er wird sich im Zweifel eh nicht dran halten.

Du kannst hier nachfragen, falls der Mieter dann tatsächlich eine Kamera installiert.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9528 Beiträge, 2020x hilfreich)

Zitat (von Naseweis85):
Ich muss Ihnen nichts bestätigen nur Sie informieren‼‼‼
Und selbst das müsste ich nicht❗❗ Das ist nur der gute Wille von uns❗❗


Sie müssen als Vermieter aber auch diese Kamera nicht dulden. Wie ist die denn festgemacht? Nicht dass der Mieter in die Fassade gebohrt hat o.ä.

Mehr dazu auch hier:
https://blog.vermieterverein.de/mieter-installiert-ueberwachungskamera

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4241 Beiträge, 686x hilfreich)

Zitat (von Naseweis85):
Und selbst das müsste ich nicht❗❗ Das ist nur der gute Wille von uns❗❗
Wir wünschen ein schönen Tag....

Falls Sie Mitglied bei Haus & Grund sind, diese damit beauftragen, haben in der Regel Anwälte, ansonsten einen für Mietrecht suchen.
Mit solchen Mietern nicht diskutieren, die fühlen sich überlegen, da hilft nur ein Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Naseweis85
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Problem hat sich so eben gelöst.. wir hatten einen Polizisten da, der sagte, dass sie die Erlaubnis haben, diese aufzustellen. Als wir ihn aufklärten, dass der Hof und Unterstand nicht dazu gehören, sagte er dann gleich das die Kamera nicht rechtens ist und abgebaut werden muss..

Vielen Dank für eure Antworten und hilfreichen Tipps..

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3034 Beiträge, 1238x hilfreich)

Interessantes Verhalten der Polizei... Die erteilt keine derartigen Genehmigungen (das liegt auch völlig außerhalb ihrer Kompetenzen). Aber egal.

Ich habe so den Eindruck, dass es das nicht gewesen sein dürfte. Bitte weiter berichten!

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4241 Beiträge, 686x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Die erteilt keine derartigen Genehmigungen (das liegt auch völlig außerhalb ihrer Kompetenzen). Aber egal.

Sehe ich genauso.
Irgendetwas an der Geschichte passt nicht so ganz.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2021 Beiträge, 403x hilfreich)

Zitat (von Naseweis85):
wir hatten einen Polizisten da, der sagte, dass sie die Erlaubnis haben, diese aufzustellen.
Die Polizei erteilt keine Erlaubnis!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2384 Beiträge, 819x hilfreich)

Ich könnte mir vorstellen, dass der Mieter bei der Polizei nachgefragt hat, ob es erlaubt ist eine Kamera auf eigenem (gemietetem) Grundstück aufzustellen.
Dies wird die Polizei bejaht haben (sofern kein öffentlicher Raum mit gefilmt wird).

Diese Bestätigung der Rechtslage kann man durchaus als "Erlaubnis" interpretieren.

Ebenso wurde ja gleich gesagt, dass die Kamera nicht erlaubt ist, nachdem der Polizei alle Fakten bekannt waren.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2726 Beiträge, 447x hilfreich)

Wie wäre es mit selbst abbauen, einlagern und dem Eigentümer auf Verlangen herausgeben?
(selbstverständlich muss dieser das Eigentum an der Kamera zweifelsfrei nachweisen...Rechnung auf der die Seriennummer ersichtlich ist fiele mir da spontan ein)

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7218 Beiträge, 1650x hilfreich)

Zitat (von Naseweis85):
Die Mieter schrieben mir gerade sie hätten eine Genehmigung der Polizei erhalten, kann mir das aber nicht erklären..

Das ist erkennbar Unsinn, denn die Polizei kann so eine Genehmigung überhaupt nicht erteilen.

Aber sie können ja gern mal eine Kopie dieser "Genehmigung" rüberreichen... *LOL*

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7218 Beiträge, 1650x hilfreich)

Zitat (von Naseweis85):
Auf die Frage nach dem Nachweis kam diese whatsapp: Ich muss Ihnen nichts bestätigen nur Sie informieren‼‼‼
Und selbst das müsste ich nicht❗❗ Das ist nur der gute Wille von uns❗❗
Wir wünschen ein schönen Tag....

Tja... da hilft dann nur eine anwaltliche Abmahnung, samt Rechnung an den Mieter. Mit dem Hinweis, daß der Mietvertrag gekündigt wird, wenn weitere schwerwiegende Rechtsverstöße des Mieters erfolgen sollten.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7218 Beiträge, 1650x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Interessantes Verhalten der Polizei... Die erteilt keine derartigen Genehmigungen (das liegt auch völlig außerhalb ihrer Kompetenzen). Aber egal.

Vielleicht hat da jemand einfach bei der Polizei gefragt, ob man in der eigenen Mietwohnung eine Kamera aufstellen darf...

Obwohl ich mir nicht vorstellen kann, daß irgendein Polizist sich da aus dem Fenster hängt und eine rechtliche Auskunft gibt. Denn sogar in der eigenen Wohnung darf man andere Leute nicht aufnehmen, ohne sie vorher zu fragen.

§201a StGB sagt schließlich:

Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,

Daß da nicht steht "in der eigenen Wohnung der aufgenommenen Person" ist kein Zufall, sondern Absicht des Gesetzgebers. Das Kaufhaus darf nicht nur im Umkleidezimmer der Kunden keine unbefugten Aufnahmen machen - sondern auch in seinen eigenen Umkleidekabinen nicht.

Aber bei solchen Fallbeschreibungen vermute ich immer, daß da einige Leute ungenau gefragt oder nicht richtig zugehört oder die Frage oder die Antwort nicht richtig verstanden haben.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41721 Beiträge, 14599x hilfreich)

Na ja, die Angaben des Mieters sind doch mehr als vage. Es gibt gar nichts, weder schriftlich noch mündlich, was nachweisbar ist. Abgesehen von der fehlenden Zuständigkeit der Polizei, natürlich geben unsere Freunde und Helfer auf Anfrage auch mal mündliche Auskünfte. Etwa auf die Frage, ob man denn auf einem Privatgelände ohne sich strafbar zu machen eine Kamera installieren könnte. Das hat aber mit dem Verhältnis Mieter/Vermieter gar nichts zu tun.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 296.437 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
119.748 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.